BT-Drucksache 18/7077

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/6489, 18/7038 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Vom 16. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7077
18. Wahlperiode 16.12.2015

Änderungsantrag
der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Nicole Maisch, Uwe
Kekeritz, Annalena Baerbock, Dr. Thomas Gambke, Dr. Julia Verlinden,
Katja Dörner, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Maria
Klein-Schmeink, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Markus Kurth,
Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner,
Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Markus Tressel, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/6489, 18/7038 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 6 wird das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.

Berlin, den 15. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Der Gesetzentwurf sieht für studentisches Personal eine schematische Obergrenze der möglichen Beschäf-

tigungsdauer von vier Jahren vor. Die Regelung würde bedeuten, dass eine Beschäftigung von Studierenden
an Hochschulen über den Vierjahreszeitraum hinaus nicht möglich ist, auch wenn Studierende aus anerkannten

Gründen ihr Studium verlängert haben. Auch mit Blick auf Regelstudienzeiten konsekutiver Masterstudien-

gänge, die über dem Vierjahreszeitraum liegen, ist die Regelung unangemessen.

Die höchstzulässige Befristungsdauer sollte daher erweitert werden und wird auf sechs Jahre angehoben.

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