Vom 16. Dezember 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7075
18. Wahlperiode 16.12.2015
Änderungsantrag
der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Nicole Maisch, Uwe
Kekeritz, Annalena Baerbock, Dr. Thomas Gambke, Dr. Julia Verlinden,
Katja Dörner, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Maria
Klein-Schmeink, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Markus Kurth,
Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner,
Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Markus Tressel, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/6489, 18/7038 –
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa werden die Wörter „soll
der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen“ durch die Wörter „entspricht grund-
sätzlich mindestens der bewilligten Projektlaufzeit“ ersetzt.
Berlin, den 15. Dezember 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Begründung
Die Laufzeit der Arbeitsverträge darf künftig die bewilligten Laufzeiten der Projekte nicht unterschreiten, es
sei denn, es wird in Ausnahmefällen wie z. B. Elternzeit- oder Krankheitsvertretung eine kürzere Vertragslauf-
zeit vereinbart und die Notwendigkeit der Abweichung explizit begründet.
Durch die Regelung wird klar, dass dabei nicht auf die haushaltsmäßige Bereitstellung der Mittel abgestellt
wird, sondern vielmehr auf die Laufzeit, die der Drittmittelgeber für das Projekt bewilligt hat.
Die Beschäftigten profitieren damit von der Planungssicherheit, die durch die Bewilligung durch die Drittmit-
telgeber gegeben ist. Das schafft auch verbesserte Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf.
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