BT-Drucksache 18/6979

Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Terrorismusbekämpfung - EU-weite Bekämpfung illegaler Feuerwaffen

Vom 3. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6979
18. Wahlperiode 03.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz,
Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul,
Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Terrorismusbekämpfung –
EU-weite Bekämpfung illegaler Feuerwaffen

Die Terroranschläge in Paris am 13. November 2015 haben uns alle sehr erschüt-
tert. Unser Mitgefühl ist mit den Familien und Freunden der weit über hundert
Toten und der vielen teils schwer Verletzten.

In dem Bestreben, alles politisch Mögliche zu tun, um solche Anschläge in Frank-
reich, Deutschland und anderswo künftig zu verhindern, müssen Mängel der (Zu-
sammen-)Arbeit deutscher und ausländischer Sicherheitsbehörden analysiert und
behoben werden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen waren den Sicherheitsbehörden in Europa
mehrere der Attentäter von Paris als potenziell gefährliche Islamisten bekannt.
Trotzdem konnten die Anschläge nicht verhindert werden.

Die Anschläge haben erneut ein Schlaglicht auf das Gefahrenpotential von Feu-
erwaffen und die Notwendigkeit einer EU-weiten Bekämpfung des illegalen Waf-
fenhandels geworfen.

Die mit Feuerwaffen begangenen Terrorakte der letzten Jahre (auch im norwegi-
schen Utøya) verdeutlichten, dass die Verfügbarkeit bestimmter halbautomati-
scher Waffen, die De- und sodann Reaktivierung von Waffen, deren einheitliche
Registrierung sowie deren Onlinehandel manifeste Risiken schaffen. In der Stra-
tegie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015 bis 2020) werden il-
legale Feuerwaffen als eine große Gefahr für die innere Sicherheit der Europäi-
schen Union bezeichnet.

Mit dem am 18. November 2015 seitens der Europäischen Kommission vorge-
legten Maßnahmenpaket soll nun die Überarbeitung der geltenden Rechtsvor-
schriften über Feuerwaffen erfolgen, damit der Informationsaustausch und die
Rückverfolgbarkeit derartiger Waffen verbessert und eine einheitliche Kenn-
zeichnung sowie gemeinsame Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen
eingeführt werden können.

Der geplante EU-weite Austausch von Informationen über Feuerwaffen knüpft
an die bereits bestehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten an, aufgrund der
europäischen Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Er-
werbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) bis spätestens zum 31. De-
zember 2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu
schaffen und auf aktuellem Stand zu halten.

Drucksache 18/6979 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Jedoch ist der Bundesregierung bereits die Umsetzung des Nationalen Waffenre-
gisters bis heute nicht gelungen: Zwar hat das Bundesverwaltungsamt als Regis-
terbehörde am 1. Januar 2013 die zentrale Komponente des Nationalen Waffen-
registers (NWR) in Betrieb genommen; allerdings muss eine umfassende Daten-
bereinigung erfolgen, die wohl nicht vor 2017 abgeschlossen sein wird.

Der Bundesregierung liegen daher keine Kenntnisse über die Entwicklung der
Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz und der Schusswaffenbesitzer seit dem
Jahr 2000 in Deutschland vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksa-
che 18/2231 „Schusswaffen in Deutschland“).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche deutschen erhielten durch welche ausländischen Sicherheitsbehör-
den Hinweise bezüglich des mutmaßlichen Waffenkuriers V. V., seines
Fahrzeugs, des Waffentransports an sich oder bevorstehender Anschläge,
bevor jener im Rahmen einer Schleierfahndung am 5. November 2015 auf
der A 8 nahe Bad Aibling aufgegriffen wurde?

2. Bezogen sich solche etwaigen Hinweise auf organisierte Kriminalität,
Islamismus oder auf welchen anderen Phänomenbereich?

3. Welche Behörden gewannen bei der Vernehmung des V. V. jeweils welche
Erkenntnisse?

4. Wie viele Fahrten nach Paris waren dem Navigationsgerät des V. V zu ent-
nehmen, zählte dazu auch das aktuelle Fahrtziel, und gibt es Ergebnisse zu
den Fahrtzielen, die im Zusammenhang mit Erkenntnissen zu Straftaten
stehen?

5. a) Welche Informationen übermittelten deutsche an französische Sicher-
heitsbehörden wann mit welcher Bewertung nach dem Aufgriff des
V. V. hierzu?

b) Wie haben die französischen Sicherheitsbehörden reagiert (bitte für je-
den Informationsvorgang konkret nach Inhalt und Beteiligten der Kom-
munikation aufschlüsseln)?

6. Haben die deutschen Polizeibehörden die französischen Sicherheitsbehör-
den zusätzlich telefonisch über den Waffenfund informiert, um die Rele-
vanz zu verdeutlichen?

Falls nein, warum nicht?

7. a) Erfolgte ein Abgleich der im PKW des V. V. aufgefundenen Waffen mit
den Waffen, die bei den Anschlägen in Paris verwendet wurden?

b) Falls ja, mit welchem Ergebnis?

c) Falls nein, warum nicht?

d) Falls dies nicht geprüft werden konnte, warum nicht?

8. Über welche der jetzt bekannten (mutmaßlichen) Attentäter vom 13. No-
vember 2015 nebst Hintermännern hatten zuvor jeweils welche deutschen
Sicherheitsbehörden jeweils welche Erkenntnisse?

9. a) Inwieweit trifft es zu (so der Kölner EXPRESS am 19. November
2015), dass belgische Sicherheitsbehörden Ende 2014 u. a. Abdelhamid
Abaaoud als Teil einer „logistischen Zelle“ bei einem Aachener Auto-
haus observierten?

b) Falls dies zutrifft, welche deutschen Behörden wussten hiervon jeweils
seit wann?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6979
10. Wertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Magazin des Isla-
mischen Staates „Dabiq“ aus, und wenn ja, ist ihm dort das Interview mit
Abdelhamid Abaaoud vom Februar 2015 (vgl. SPIEGEL ONLINE vom
25. November 2015) aufgefallen, in dem er sehr offen über weitere An-
schlagspläne in Europa sprach?

11. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden aus dem Fund des Interviews beim
BfV konkret gezogen?

12. Welche deutschen Sicherheitsbehörden hatten vor den Anschlägen von Pa-
ris am 13. November 2015 jeweils welche Hinweise auf Tat, Täter oder
Planungen erlangt, gegebenenfalls aus der Arbeit des Gemeinsamen Extre-
mismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)?

13. Gab es über jetzt bekannte mutmaßliche Attentäter und Hintermänner der
Anschläge von Paris

a) Eintragungen in der deutschen Antiterrordatei,

b) Warnmeldungen oder Ersuchen ausländischer an deutsche Sicherheits-
behörden?

c) Welche Eintragungen, Warnmeldungen oder Ersuchen gab es gegebe-
nenfalls jeweils wann über wen?

14. a) Welche deutschen Sicherheitsbehörden übermittelten gegebenenfalls
Daten von jetzt bekannten mutmaßlichen Attentätern und Hintermän-
nern von Paris an welche deutschen Sicherheitsbehörden oder Sicher-
heitsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten?

b) Wenn ja, wann, wie und auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. Ver-
einbarung erfolgte eine Übermittlung?

15. a) Trifft es zu, dass Grenzkontrollen bezüglich etwaiger Pariser Tatver-
dächtiger an der deutsch-belgischen Grenze erst ab dem 18. Novem-
ber 2015 stattfanden?

b) Wenn ja, warum wurden Kontrollen nicht zwischen dem 13. und
17. November 2015 durchgeführt, als die Fluchtbewegungen besonders
wahrscheinlich waren?

c) Gab es seit dem 13. November 2015 Grenzkontrollen an der
deutsch-niederländischen und deutsch-luxemburgischen Grenze ange-
sichts mutmaßlicher Fluchtbewegungen mutmaßlicher Attentäter sowie
ihrer Unterstützer?

d) Wenn nein, warum nicht?

e) Und wenn ja, seit wann und für welchen Zeitraum?

16. Bezüglich welcher der (mutmaßlichen) Attentäter und Hintermänner von
Paris erfolgte vor der Tat durch welche Behörde eine Ausschreibung im
Schengener Informationssystem (SIS) II (bitte jeweils aufschlüsseln nach
ausgeschriebenen Personen oder Sachen, Art der Ausschreibung, Rechts-
grundlage und ausschreibender Behörde, egal ob Polizei, Nachrichten-
dienst oder sonstige Behörde)?

17. Soweit eine Ausschreibung im SIS II erfolgte,

a) zu welchen sogenannten gezielten oder verdeckten Kontrollen jeweils
welcher Behörden führte dies,

b) zu welchen Meldungen welcher Behörden an jeweils welche Sicher-
heitsbehörden führte dies,

(bitte aufschlüsseln nach ausgeschriebenen Personen, beteiligten Behörden
und Zeitpunkten)?

Drucksache 18/6979 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
18. Warum wurden die betreffenden, als potenziell gewaltbereite Islamisten
bekannten Personen trotz der Ausschreibung im SIS II nicht festgenom-
men?

19. Wie bewertet die Bundesregierung Erfolg und Wirksamkeit der seit Okto-
ber 2014 erfolgten Versendung zusätzlicher Informationen zu den Aus-
schreibungen zur gezielten und verdeckten Kontrolle nach Artikel 36 des
SIS-II-Ratsbeschlusses (siehe dazu Bundestagsdrucksache 18/4317, Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 30) an die Mitgliedstaaten, mittels de-
rer die Ausschreibung sogenannter Foreign Fighters bzw. islamistischer
Gefährder vereinfacht werden sollte?

20. Bezüglich welcher der (mutmaßlichen) Attentäter und Hintermänner von
Paris, soweit diese im SIS II ausgeschrieben waren, hat die jeweils aus-
schreibende Stelle von der seit Februar 2015 praktisch eröffneten Möglich-
keit Gebrauch gemacht, als ergänzenden Hinweis zu verfügen, im Treffer-
fall konkret „Nationales SIRENE-Büro unverzüglich kontaktieren“?

21. a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu (so
www.faz.net vom 20. November 2015, dokumentiert bei twitter.com/
sven_becker, 27. November 2015), dass belgische Stellen gegen
Abdelhamid Abaaoud (alias Abou Omar Soussi, alias Abou Omar, alias
Abou Omar al-Belgiki, geboren am 8. April 1987 in Anderlecht, seit
dem 27. August 2014 von Amts wegen abgemeldet vom Wohnsitz 1080
Molenbeek-Saint-Jean) am 28. August 2014 einen internationalen Haft-
befehl („mandat d’ârret international“) ausgestellt haben?

b) Wenn dies grundsätzlich zutrifft, wie haben deutsche Behörden diesen
Haftbefehl zu vollstrecken versucht, sofern sie Abdelhamid Abaaoud
seither antrafen, z. B. aufgrund der offenbar parallelen belgischen SIS-
II-Ausschreibung zur – nur – verdeckten und gezielten Kontrolle?

c) Welche ausländischen Behörden haben diesen internationalen Haftbe-
fehl nach Kenntnis der Bundesregierung seither wann und wie zu voll-
strecken versucht?

22. Inwieweit trifft zu (so DER SPIEGEL vom 28. August 2015), dass
Abdelhamid Abaaoud

a) 2007 und 2008 jeweils ein Auto in Köln kaufte und nach Belgien über-
führte,

b) im Januar 2014 über den Köln/Bonner Flughafen mit seinem entführten
13-jährigen Neffen unbehelligt nach Istanbul ausreisen durfte, welchen
er dann in Syrien zum Kampf beim IS zwang,

c) im Frühjahr 2014 in einem Haus im nordsyrischen Asas mit islamisti-
schen Mitgliedern der sogenannten Lohberger Brigade aus dem Dinsla-
kener Stadtteil Lohberg in einem Haus zusammen wohnte?

Und wann erfuhren Bundesbehörden dies gegebenenfalls jeweils?

23. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis des Informationsaustau-
sches zwischen den EU-Staaten über das SIS II insgesamt im Hinblick
auf den gewaltbereiten Islamismus?

b) Sieht die Bundesregierung Probleme bei der Anwendung des Schen-
gen-Besitzstandes oder den legislativen Schengen-Besitzstand an sich
als Ursache von Defiziten beim Informationsaustausch?

24. a) Hält die Bundesregierung es für erforderlich, das Recht oder die Praxis
der Arbeit von Europol zum Zweck des besseren Informationsaustau-
sches zwischen den EU-Staaten über islamistische Gefährder zu verbes-
sern?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6979
b) Wenn ja, welche Veränderungen hält die Bundesregierung für wün-
schenswert?

25. Gibt es eine EU-einheitliche Definition des Begriffes „Gefährder“, und
falls nein, hält die Bundesregierung eine gemeinsame Definition für sinn-
voll oder erforderlich?

26. Über wie viele Verbindungsbeamte verfügt das Bundeskriminalamt (BKA)
in Frankreich, und welche Aufgaben haben diese?

27. Konnten die Verbindungsbeamten des BKA nach den Anschlägen von Pa-
ris den Informationsaustausch zwischen deutschen und französischen Si-
cherheitsbehörden unterstützen?

Falls nein, warum nicht?

28. Wie würden im Falle eines Anschlags in Deutschland französische Verbin-
dungsbeamte in den Informationsaustausch eingebunden?

29. Welche Rolle spielten die Focal Points „Hydra“ und Travellers“ von Euro-
pol für den Informationsaustausch vor und nach den Anschlägen von Paris?

30. Welche Behörden (Polizei und Nachrichtendienste) sind in den Informati-
onsaustausch über Europol eingebunden?

31. Welche anderen Wege und Foren des polizeilichen Informationsaustau-
sches zur aktuellen Sicherheitslage bestehen und werden erfolgreich ge-
nutzt?

32. Welche Bemühungen haben die Bundesregierung bzw. deutsche Sicher-
heitsbehörden unternommen, um den polizeilichen Informationsaustausch
zwischen den EU-Staaten zu verbessern?

33. Wie viele Gefährder (gewaltbereiter Islamismus) in und aus den EU-Mit-
gliedstaaten

a) gibt es Erhebungen oder Schätzungen zufolge dort jeweils,

b) meldeten die Mitgliedstaaten jeweils an Europol,

c) leben in welchen deutschen Bundesländern

(bitte tabellarisch nach Staat bzw. Bundesland, Zahl und Grundlage der
Schätzung bzw. Erhebung aufschlüsseln)?

34. a) Wie viele Warnungen vor Anschlägen (aufgeschlüsselt auf die Bereiche
Rechtsextremismus/Linksextremismus/Islamismus) sind beim Bundes-
amt für Verfassungsschutz im Jahr 2015 täglich/wöchentlich/monatlich
eingegangen?

b) Wie hat sich die Frequenz der Warnungen nach den Anschlägen auf
Charlie Hebdo und vom 13. November 2015 jeweils verändert?

35. Bei wie vielen Warnungen (siehe Frage 34a) gab es konkrete Hinweise auf
Personen oder Personenkreise, und bei wie vielen Warnungen ging es aus-
schließlich um den Ort eines mutmaßlichen Anschlages?

36. Bei wie vielen Warnungen (siehe Frage 34a) ging es um Spiele der ersten
oder zweiten Fußball-Bundesliga bzw. Länderspiele?

37. Bei wie vielen Warnungen (siehe Frage 34a) ging es um weitere Großver-
anstaltungen?

38. In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Polizei-
behörden bei der Prüfung der Anschlagswarnungen mit einbezogen (siehe
Frage 34)?

Drucksache 18/6979 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
39. a) Wie bewertet die Bundesregierung retrospektiv die aufgrund von Hin-
weisen stattgefundenen Maßnahmen in Aachen (vorläufige Festnah-
men), im Weserbergland (versuchte Festnahme eines angeblichen „ira-
kischen Schläfers“ sowie in Hannover (Absage des Fußball-Länder-
spiels)?

b) Welche Konsequenzen zieht sie aus den Vorgängen?

40. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung sogenannter Reso-
nanzstraftaten auf die Anschläge von Paris in der rechtsextremistischen
bzw. rechtsterroristischen Szene?

b) Gibt es diesbezüglich seit dem 13. November 2015 konkrete Planungen
und Warnungen?

41. a) Für welche Verbesserungen zur Kontrolle des grenzüberschreitenden
Waffenhandels hat sich die Bundesregierung bisher auf EU-Ebene ein-
gesetzt?

b) Welche Position nimmt sie zu den Vorschlägen der Europäischen Kom-
mission vom 18. November 2015 zu Regelungen zu Onlinewaffenver-
käufen, der Kennzeichnung von Feuerwaffen, klareren und strikteren
Bestimmungen für die Deaktivierung von Waffen sowie zu der ver-
pflichtenden Vernetzung nationaler Waffenregister ein?

42. a) In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der
Europäischen Kommission (vom 18. November 2015), bestimmte zivile
halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen
aussehen, für die private Nutzung zu verbieten?

b) Welche Waffentypen/Modelle fallen nach Auffassung der Bundesregie-
rung unter die bisherige Kategorie B, Nummer 7 des Anhangs I zur
EU-Feuerwaffenrichtlinie?

43. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um verstärkt Infor-
mationen über gesuchte Feuerwaffen gemäß Artikel 38 des Beschlusses
2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 systematisch in das Schengener
Informationssystem II (SIS II) und Informationen über Feuerwaffen in das
Europol-Informationssystem (EIS) sowie in die Interpol-Datenbank zur
Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) einzugeben?

44. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass alle in iARMS
eingegebenen Informationen und/oder die Ergebnisse der Rückverfolgung
durch iARMS nach Möglichkeit auch Europol zur Verfügung gestellt wer-
den?

45. In welchem Rahmen nimmt die Bundesrepublik Deutschland an dem
iARMS/SIS-Interoperabilitätsprojekt teil, und wenn sie nicht teilnimmt,
aus welchen Gründen?

46. Inwiefern und auf welcher Grundlage stellen welche deutsche Stellen Eu-
ropol relevante Informationen über laufende Ermittlungen zum illegalen
Handel mit Feuerwaffen, über Straftaten, die mit Schusswaffen verübt wur-
den, und über Festnahmen von Terroristen, bei denen Waffen beschlag-
nahmt wurden, zur Verfügung, damit es diese in sein Analysesystem auf-
nimmt?

47. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit den europäischen Experten für
Feuerwaffen (EFE) zusammen?

48. Inwieweit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland am operativen
EU-Aktionsplan „Feuerwaffen“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6979
49. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auch hinsicht-
lich Europols, um illegalen Handel, grenzüberschreitende Ermittlungen
und Operationen gegen illegalen Onlinehandel mit Feuerwaffen zu koordi-
nieren?

50. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, entsprechend dem Gesetzesan-
trag des Landes Niedersachsen (Bundesratsdrucksache 744/12) zur Ände-
rung des Waffengesetzes im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung des § 5
des Waffengesetzes eine regelmäßige Abfrage von Erkenntnissen bei Ver-
fassungsschutzbehörden einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.