BT-Drucksache 18/6766

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6115, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6766
18. Wahlperiode 24.11.2015

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Harald Ebner,
Dr. Thomas Gambke, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Dieter Janecek, Uwe
Kekeritz, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Claudia Roth (Augsburg),
Dr. Gerhard Schick, Dr. Frithjof Schmidt, Kordula Schulz-Asche, Markus
Tressel, Jürgen Trittin, Dr. Julia Verlinden, Doris Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6115, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016)

hier: Einzelplan 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

Die internationale Klimafinanzierung wird mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von

500 Mio. Euro ausgestattet und die Investitionen zum Schutz des Klimas und der
Biodiversität im Ausland bei Kapitel 16 02 Titel 896 05 um 250 Mio. Euro auf

588 Mio. Euro erhöht.

Berlin, den 23. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Drucksache 18/6766 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Gemäß der gemeinsamen Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-

sicherheit und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die interna-
tionale Klimafinanzierung sind im Haushalt 2016 beim BMZ ebenfalls 250 Mio. Euro zusätzlich einzustellen.

Entsprechend des Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und des Verursacherprin-

zips müssen Industrieländer wie Deutschland, die den Klimawandel verursacht haben, die Entwicklungsländer
insbesondere bei der Anpassung, beim Klimaschutz und beim Schutz der biologischen Vielfalt unterstützen.

Ohne konkrete, angemessene und verbindliche Finanzzusagen bis 2020 werden sich die Entwicklungsländer in
den Verhandlungen um ein ambitioniertes und tragfähiges globales Klimaschutzabkommen auch zukünftig

nicht bewegen. Deutschland muss endlich wieder seiner Vorreiterrolle beim internationalen Klimaschutz ge-

recht werden.

Deutschland muss insbesondere seinen fairen Anteil an den von den Industriestaaten versprochenen 100 Mrd.

US Dollar Klimageldern ab 2020 beitragen. Dieser Anteil beträgt rund 7-9 Mrd. Euro. Die Bundesregierung

entzieht sich jedoch der Verantwortung, indem sie Zusagen - wenn überhaupt - nur auf dem Papier erfüllt und
Klimagelder in Entwicklungsgelder umdeklariert und umgekehrt und am Ende doppelt anrechnet. Dadurch

wird eine Konkurrenz zwischen Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit hergestellt, die die Herausfor-
derungen in beiden Bereichen nicht löst, sondern die nötige Unterstützung kleinrechnet. Klimaschutz und die

immer noch unterfinanzierten Maßnahmen zur globalen Armuts- und Hungerbekämpfung dürfen aber nicht

gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb braucht es eine deutliche Erhöhung der Mittel für den Internatio-
nalen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz in Höhe von 500 Mio. Euro pro Jahr. Eine entsprechende

Aufstockung der Mittel wäre außerdem ein deutliches Angebot an die Entwicklungsländer zur Finanzierung
des internationalen Klima- und Naturschutzes. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, insbesondere um die kom-

mende UNFCCC Klimakonferenz in Paris zum Erfolg zu führen.

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