BT-Drucksache 18/6757

Preisvergleichs- und Bewertungsportale als Verbraucherinformation

Vom 12. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6757
18. Wahlperiode 12.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz,
Markus Tressel, Katharina Dröge, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln),
Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Preisvergleichs- und Bewertungsportale als Verbraucherinformation

Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen vermehrt Portale im Internet, um In-
formationen über Produkte und Preise zu erhalten. Eine Internetrecherche wird
im Vergleich zum umfänglichen Preis- und Qualitätsvergleich im stationären Ein-
zelhandel bzw. bei Dienstleistungsanbietern von vielen als bequeme und zeitspa-
rende Alternative empfunden.

Preisvergleichsportale im Internet bieten verschiedene Hilfestellungen und filtern
Informationen zu Produkten und Dienstleistungen nach den individuellen Wün-
schen und Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Flugreisen, Ho-
telübernachtungen, Finanzdienstleistungen, Stromanbieter, Telefonanbieter – für
fast alle Branchen haben sich mittlerweile Portale auf dem Markt etabliert.

Laut einer Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland AG
(d25d2506sfb94s.cloudfront.net/cumulus_uploads/document/6kikj6jl7q/YG_
Studienflyer_Verlgeichsrechner_f%C3%BCr_Finanz-und_Versicherungsprodukte_
aus_Kundensicht.pdf) halten 55 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher
entsprechende Portale für unabhängiger als Bankberater oder Versicherungsver-
mittler und haben das Gefühl, dass sie ihnen mehr Kontrolle über ihre Kaufent-
scheidung ermöglichen. Jeder Zweite denkt, dass er durch die Plattformen güns-
tigere Preise und Konditionen erhält als bei den Anbietern direkt. Weitere 47 Pro-
zent sagen, dass Vergleichsportale ihnen klar machen, worauf sie beim Kauf von
Finanz- und Versicherungsprodukten achten müssen.

Vergleichs- und Bewertungsportale sind jedoch häufig weniger objektiv und un-
abhängig als Verbraucherinnen und Verbraucher annehmen und angesichts man-
gelnder Transparenz wissen können. Denn viele Vergleichs- und Bewertungspor-
tale finanzieren sich über Provisionen und bewerten daher auch nur diejenigen
Anbieter, die die Provisionen zahlen. Nicht ersichtlich sind für die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher die Kriterien für Algorithmen, die hinter der Portalober-
fläche anhand voreingestellter Präferenzen der Kundinnen und Kunden die güns-
tigsten auf dem Markt verfügbaren Produkte oder Dienstleistung herausfiltern.

Eine neutrale Verbraucherinformation ist meist nicht das Geschäftsziel der Por-
tale, auch wenn viele Verbraucher dies annehmen. Problematisch wird es, wenn
suggeriert wird, dass es sich um neutrale Verbraucherinformation handle. Eine
Stiftung Warentest Untersuchung ergab: „Nur vier von elf Stromtarifrechnern lie-
fern verlässliche Zahlen“ (www.test.de/Stromtarifrechner-Kein-Vergleichsportal-
ist-gut-4505887-0/). Eine Untersuchung der ÖKO-TEST Verlag GmbH zu Auto-
versicherungsportalen ergab: „Auf kein Portal ist 100-prozentig Verlass, ja nicht

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einmal 50-prozentig“ (ÖKO-TEST November 2012; Test Autoversicherungspor-
tale; Zufall, Willkür, Verbrauchertäuschung; www.oekotest.de/cgi/in dex.cgi?
artnr=101038&bernr=21). Ein Test der Deutschen Gesellschaft für Verbraucher-
studien mbH offenbarte Preisdifferenzen von teilweise mehr als 70 Prozent
zwischen den jeweils günstigsten Angeboten von Vergleichsplattformen
(www.wiwo.de/unternehmen/it/internet-die-geheime-macht-der-vergleichsportale/
10038468-all.html).

Neben den Vergleichs- und Bewertungskriterien der Vergleichsportalanbieter
werden immer öfter auch persönliche Erfahrungen von bestehenden Produktnut-
zerinnen und -nutzern in die Bewertung eines Produktes miteinbezogen, so ge-
nannte user-generated reviews. Die quantitative Forschung hat gezeigt, dass Ver-
braucherinnen und Verbraucher den Bewertungen anderer Verbraucher einen ho-
hen Stellenwert beimessen. Laut TNS Infratest (TNS Deutschland GmbH)
verlassen sich 80 Prozent der Internet-Shopper auf die positiven Bewertungen an-
derer Kunden. Das wissen auch die Unternehmen, und so greift manches von
ihnen zur Selbsthilfe (www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article144879326/Wie-
Meinungssoeldner-Bewertungen-im-Netz-faelschen.html). Agenturen werden
speziell damit beauftragt, gezielt Bewertungen abzugeben. Durch gekaufte posi-
tive Bewertungen können negative Bewertungen ausgeglichen und das Ranking
verbessert werden – laut Experten eine gängige Methode im App Marketing. Für
Verbraucherinnen und Verbraucher sind echte und gefälschte Kommentare und
Bewertungen nicht zu unterscheiden.

Zu Verunsicherungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führt auch, dass
sich Preise im Internet oft verändern und somit keine Verlässlichkeit bieten. Die
Rede ist hier von dynamischen Preisen: Auf Basis von Big Data lassen sich Zah-
lungsbereitschaft und das Kaufverhalten einzelner Verbraucher zunehmend prä-
zise vorhersagen. So wird versucht zu ermitteln, welches der höchstmögliche
Preis ist, den einzelne Konsumenten für bestimmte Produkte bereit sind zu be-
zahlen. Dies führt dazu, dass es schon jetzt – insbesondere im E-Commerce Be-
reich – passieren kann, dass zwei Verbraucherinnen bzw. Verbraucher beim sel-
ben Anbieter, zum selben Zeitpunkt dasselbe Produkt zu unterschiedlichen Prei-
sen angeboten bekommen – je nachdem, wie zahlungskräftig oder -willig sie auf-
grund der über sie gesammelten Daten dem Anbieter erscheinen (vgl.
www.faz.net/-hsn-81v5z).

Berücksichtigt werden bei der individuellen und dynamischen Preissetzung z. B.
Schwankungen in der Nachfrage, die Verfügbarkeit eines Produktes im Markt
wie Lagerbestände oder Angebote durch Wettbewerber, Preise von Wettbewer-
bern oder externe Faktoren wie Wetter und Tageszeit sowie vom Verbraucher
verwendete Endgeräte und beobachtetes individuelles Surf- und Einkaufsverhal-
ten im Netz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeines

Hält die Bundesregierung die Transparenzanforderungen, die momentan an
Preisvergleichsportale im Internet gestellt werden, auch bzgl. des Einflusses
von Provisionen und anderer Zahlungen auf das Ranking und die Ergebnis-
darstellung, für ausreichend?

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich einer möglichen Irre-
führung von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund mangelnder
Transparenz auf Preisvergleichsportalen?

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Hält die Bundesregierung die Forderung der Verbraucherkommission Ba-
den-Württemberg, ein Bundesgesetz, das einen Rahmen für Vergleichsrech-
ner im Internet schafft, zu erlassen (www.verbraucherkommission.de/
pb/site/Verbraucherkommission/get/documents_E-986042690/nanoportal-bw/
PB5Documents/VK_Stellungnahme%20Vergleichsportale.pdf), für zielfüh-
rend, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Bestrebungen
der Europäischen Kommission, auf eine Richtlinie für Verbraucherportale hin-
zuarbeiten (www.yumpu.com/de/document/view/31288761/vergleichsportale-
im-internet-surfer-haben-rechte/3)?

Unterstützt sie solche Bestrebungen, welche Verhandlungsposition hat die
Bundesregierung, bzw. welche Position hat sie bereits eingebracht?

Welche Auswirkungen hätte dies nach Ansicht der Bundesregierung für den
deutschen Markt?

War die Bundesregierung am von der Europäischen-Kommission veranstal-
teten Multi-Stakeholder Dialog, der 2013 in dem Report Comparison Tools
Report from the Multi-Stakeholder Dialogue Providing consumers with
transparent and reliable information (ec.europa.eu/consumers/documents/
consumer-summit-2013-msdct-report_en.pdf) mündete, beteiligt?

Wenn ja, welche Position hat sie dort vertreten?

Wenn nein, warum war die Bundesregierung nicht beteiligt?

Preisvergleichs- und Bewertungsportale

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und Ausrich-
tung der Preisvergleichsportale auf dem deutschen Markt und ihre Nutzer-
zahlen?

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Geschäftsmodelle
von Bewertungs- und Preisvergleichsportalen (insbesondere hinsichtlich de-
ren Finanzierungsmodellen), die auf dem deutschen Markt operieren?

Liegen der Bundesregierung vergleichende Untersuchungen der Vergleichs-
portale für bestimmte Produktbereiche (Strom, Hotels, Flüge etc.) vor?

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Markt für Produkt-
vergleiche und -bewertungen Wettbewerbsbeschränkungen?

Welche Marktabgrenzung legt die Bundesregierung bzw. das Bundeskartell-
amt bei der Beurteilung zu Grunde?

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Transparenz über Finan-
zierungsmodelle und Bewertungsalgorithmen für das Funktionieren des
Wettbewerbs bei?

Sieht die Bundesregierung einen regulatorischen Handlungsbedarf, um die
Funktionstüchtigkeit eines Marktes für Produktvergleiche und -bewertungen
zu gewährleisten bzw. zu sichern?

Sind der Bundesregierung Beschwerden von Unternehmen bekannt, die sich
von Preisvergleichs- und Bewertungsportalbetreibern im Wettbewerb diskri-
miniert bzw. unfair behandelt fühlen?

Wenn ja, was wurde konkret von den betroffenen Unternehmen gemeldet?

Hat sich das Bundeskartellamt nach Kenntnis der Bundesregierung mit der
Thematik einer möglichen Marktverzerrung durch Bewertungsportale be-
schäftigt, bzw. plant es, sich mit der Thematik zu beschäftigen?

Drucksache 18/6757 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wenn ja, zu welcher Beurteilung ist das Bundeskartellamt nach Kenntnis der
Bundesregierung gekommen?

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen von Seiten des Bun-
deskartellamtes geplant, einer Marktverzerrung entgegenzuwirken?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung
des Bundeskartellamtes, dass aus Sicht des Verbrauchers die Transparenz,
die Marktplätze im Internet herstellen, zunächst grundsätzlich zu begrüßen
sei, da der Preisvergleich deutlich einfacher würde, aber gerade diese
Transparenz auch das Potential für Verhaltenskoordinierung auf der An-
bieterseite schaffe (www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/
Pressemitteilungen/2001/17_05_2001_IntKartellkonferenz.html)?

Hält die Bundesregierung die Einrichtung von Markttransparenzstellen so-
wie zugelassenen Verbraucherinformationsdiensten analog zum Kraftstoff-
markt in weiteren Branchen für sinnvoll?

Wenn ja, in welchen?

Wenn nein, warum nicht?

Welche Position vertritt das Bundeskartellamt nach Kenntnis der Bundesre-
gierung in dieser Sache?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass viele Plattformen sich
über Werbung und Provisionen finanzieren und gleichzeitig Produkte und
Dienstleistungen von den Portalen bewertet werden?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Verzerrung der Objekti-
vität der Bewertungen entstehen kann, wenn Produktanbieter- und Dienst-
leister kostenpflichtige Werbung bei Portalen schalten, die ihre Produkt- und
Dienstleistungen bewerten?

Sind Vergleichsportalbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung dazu
verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrer Homepage über
Betreiber, Finanzierungswege der Homepage und Quellen der verwendeten
Informationen zu informieren?

Inwieweit hält die Bundesregierung die bestehenden rechtlichen Regelungen
für ausreichend?

Teilt die Bundesregierung die Forderung von Verbraucherschutzorganisati-
onen gegenüber Portalbetreibern, für Verbraucherinnen und Verbraucher
transparent zu machen, welche Faktoren (insb. finanzielle) für eine Platzie-
rung innerhalb eines Rankings oder einer Bewertung und deren Darstellung
entscheidend sind?

Teilt die Bundesregierung die Forderung von Verbraucherschutzorganisati-
onen, dass Portalbetreiber angeben sollten, welche Anbieter sie bei ihren Be-
wertungen berücksichtigen und welche nicht und mit welcher Begründung?

Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Welche Beschwerde- und Schlichtungsinstanzen, an die sich Verbraucherin-
nen und Verbraucher im Bedarfsfall beim Umgang mit Vergleichs- oder Be-
wertungsportalen wenden können, sind nach Auffassung der Bundesregie-
rung geeignet?

Inwieweit hält die Bundesregierung die bestehenden Strukturen für ausrei-
chend?

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, gezielter in Form von weiteren
gesetzlichen Regelungen gegen unlauteres Handeln hinsichtlich der Wer-
bung für Vergleichsportale vorzugehen, wenn Verbraucherinnen und Ver-
brauchern ein kostenloser und neutraler Vergleich suggeriert wird, obwohl

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die Kosten eines Vergleichs durch Provisionen bei einem Vertragsabschluss
in den Tarif bereits einkalkuliert wurden und die Portalbetreiber aufgrund der
Provisionszahlungen nicht neutral sind?

Plant die Bundesregierung, Portalbetreiber zu verpflichten, ihre Provisionen,
die sie für Vertragsabschlüsse erhalten, sowie die Finanzierung ihres Ge-
schäftsmodells im Sinne der Transparenz gegenüber Verbraucherinnen und
Verbrauchern offenzulegen?

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über mögliche Manipulationen
von Kommentaren oder Bewertungen auf den Portalen?

Ist ihr der Vorwurf bekannt, dass einige Portalbetreiber bzw. Unternehmen
positive Bewertungen gezielt einkaufen, um somit negative Bewertungen
auszugleichen?

Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Plant die Bundesregierung die in §18 des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der
Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie) formulierten Anforderun-
gen an den Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten, auch auf
weitere Branchen, die Vergleichswebseiten anbieten, auszuweiten?

Wenn nein, warum nicht?

Plant die Bundesregierung zur gesetzeskonformen Durchführung von Ver-
gleichen auch Zertifikate an Betreiber von Webseiten auszugeben, die andere
Produkte und/oder Dienstleistungen außer Zahlungskonten miteinander ver-
gleichen – entsprechend den Regelungen im in Frage 25 genannten Gesetz-
entwurf: „Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sollen die Betreiber von Websi-
tes, die Angebote von Zahlungskonten vergleichen, künftig die Erteilung ei-
nes Zertifikates beantragen können, welches ihnen die gesetzeskonforme
Durchführung ihres Zahlungskontenvergleichs bestätigt.“?

Auf welcher Grundlage, nach welchen Kriterien und nach welcher Methodik
zertifiziert die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), die laut dem
in Frage 25 genannten Gesetzentwurf beauftragt wird, die Zertifizierung von
Vergleichswebsites durch akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen und
eine zuverlässige Orientierung für den Verbraucher zu gewährleisten, nach
Kenntnis der Bundesregierung?

Wann und mit wem (bitte Anbieter nennen) hat sich das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu Gesprächen bezüglich ge-
fälschter Bewertungen auf Portalen getroffen – entsprechend der Aussagen
eines Sprechers des BMJV, mit Betreibern von Bewertungsportalen im
Internet und Interessenvertretern im Gespräch zu sein, um die Marktsitua-
tion besser einschätzen zu können und um mögliche Maßnahmen gegen Ma-
nipulationen bei Bewertungen zu diskutieren (siehe www.welt.de/print/
wams/finanzen/article144445507/Krieg-der-Sterne.html)?

Zu welcher Einschätzung über die Marktsituation kommt das BMJV nach
den Gesprächen, und sind Maßnahmen gegen die Manipulation von Bewer-
tungen seitens des BMJV geplant, und wenn ja, welche?

Hält die Bundesregierung die Einschätzung, dass rund 20 bis 30 Prozent
der Online-Urteile gefälscht seien (www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article
144879326/Wie-Meinungssoeldner-Bewertungen-im-Netz-faelschen.html)
für plausibel, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus die-
ser Einschätzung?

Ist ein Szenario, wie in zwei Artikeln in der ZEIT (www.zeit.de/wirtschaft/
unternehmen/2015-08/bewertungsportal-yelp-streit-botto-bistro; www.zeit.de/
wirtschaft/unternehmen/2014-10/yelp-internet-bewertung-erpressung) beschrie-
ben, wonach sich die Bewertungen eines Gastronomen in den USA auf dem

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Bewertungsportal Yelp negativ veränderten, was geschäftsschädigende Aus-
wirkungen haben könnte, nachdem der Gastronom keine kostenpflichtige
Werbung auf dem Portal schalten wollte, nach Einschätzung der Bundesre-
gierung in Deutschland auch möglich?

Liegen der Bundesregierung dazu Erkenntnisse vor, und plant die Bundesre-
gierung Maßnahmen, einer solchen Entwicklung auch in Deutschland zu be-
gegnen?

Falls ja, welche?

Hat die Bunderegierung Erkenntnisse darüber, dass Anzeigenverkäufer in
Deutschland zu unlauteren Mitteln greifen, um den Verkauf zu steigern, wie
dies im in Frage 30 genannten Artikel über Anzeigenverkäufer der Plattform
Yelp in den USA beschrieben wird?

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Unternehmen, gegen negative Be-
wertungen auf derartigen Plattformen vorzugehen, wenn diese im Verdacht
stehen, mutwillig geschäftsschädigend abgegeben worden zu sein?

Sind Unterlassungsklagen gegenüber Bewertungsportalen bei negativen Be-
wertungen durch Verbraucherinnen und Verbraucher nach Kenntnis der
Bundesregierung möglich und geeignet?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fallzahlen und deren Sach-
verhalte?

Wie bewertet die Bundesregierung das Recht auf freie Meinungsäußerung
von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Bewertungsportalen im Hin-
blick auf die Schutzwürdigkeit von Unternehmen im Falle von negativen
bzw. geschäftsschädigenden Bewertungen?

Dynamische Preise

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Geschäftspraktiken
vor, wonach digitale Handelsplattformen auf Grundlage von Such- und Surf-
daten, Daten über die genutzte Hardware sowie Standortdaten Preise indivi-
duell an den Verbraucher anpassen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung das Risiko, dass durch dynami-
sche und individuelle Preise, nicht nur online sondern auch durch digitale
Preisschilder im stationären Handel, die Transparenz im Markt abnimmt und
dass dadurch zum Teil höhere Preise für Verbraucher entstehen?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Entstehen nach Ansicht der Bundesregierung Informationsasymmetrien im
Markt zugunsten von Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Ver-
brauchern, wenn diese mittels selbstlernender Algorithmen auf Basis von Big
Data Preise gestalten?

Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Welche neuen Herausforderungen resultieren nach Erkenntnissen der Bun-
desregierung durch zunehmend individualisierte Preise für die Marktabgren-
zung durch das Bundeskartellamt?

Berlin, den 12. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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