Vom 10. Juni 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5120
18. Wahlperiode 10.06.2015
Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate
Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Beratung der Dritten Beschlussempfehlung und des Berichts
des Wahlprüfungsausschusses
– Drucksache 18/5050 –
zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum
8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Nr. 2 der Beschlussempfehlung (Prüfbitten an die Bundesregierung) werden fol-
gende Spiegelstriche angefügt:
wie der Zugang zum Wahlrecht für Strafgefangene verbessert werden kann (u. a.
Aufklärung der Meldebehörden und Wahlämter über das grundsätzliche Recht
der Strafgefangenen zu Teilnahme an Wahlen),
welche Konsequenzen sich aus dem Urteil des VG Köln vom 25.03.2015 (Ak-
tenzeichen: 4 K 7076/14) in Bezug auf mögliche statistische Abweichun-
gen/Stichproben bei Abweichungen von Auszählungsergebnissen für das Wahl-
prüfungsrecht des Bundes ergeben.
Berlin, den 9. Juni 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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