BT-Drucksache 18/4492

Bewerbung der Stadt Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024

Vom 26. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4492
18. Wahlperiode 26.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck
(Köln), Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bewerbung der Stadt Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele
im Jahr 2024

Am 21. März 2015 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen
Sportbundes (DOSB) in der Frankfurter Paulskirche entschieden, dass sich der
DOSB gemeinsam mit der Stadt Hamburg für die Olympischen Sommerspiele
in den Jahren 2024 beziehungsweise 2028 bewerben will.
Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat bei verschiedenen
Gelegenheiten, nicht zuletzt im Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 wäh-
rend der Diskussion über den 13. Sportbericht der Bundesregierung, die volle
Unterstützung der Bundesregierung zugesichert und geäußert: „Was wir brau-
chen ist nicht nur eine Bewerbung von Hamburg oder Berlin und nicht nur eine
Bewerbung des DOSB. Wir brauchen eine Bewerbung des gesamten Sports, ein-
schließlich des Breitensports. Wir brauchen eine Bewerbung und eine Begeiste-
rung [für die Olympischen Spiele] aus ganz Deutschland!“
Nun ist die Entscheidung zwischen Berlin und Hamburg gefallen. Diese Kleine
Anfrage möchte den Umfang der Unterstützung durch die Bundesregierung aus-
loten und die weiteren Überlegungen der Bundesregierung über ihren Beitrag
für eine erfolgreiche Olympiabewerbung erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was bedeutet die in der Bundestagsdebatte vom 6. Februar 2015 geforderte

„Bewerbung aus ganz Deutschland und eine Bewerbung des gesamten
Sports, einschließlich des Breitensports“ konkret, und welchen Beitrag kann
die Bundesregierung leisten, damit diese Forderung erfüllt wird?

2. Welche formalen Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung
erfüllt sein, damit sich, wie vom Bundesinnenminister am 6. Februar 2015
gefordert, „ganz Deutschland“ für die Spiele bewirbt?

3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem jüngsten Auswahlverfahren zwischen den Städten Hamburg und
Berlin insgesamt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht
die Bundesregierung aus der Kritik, dass das Auswahlverfahren zu intrans-
parent geführt worden ist?

4. In welcher Form hat die Bundesregierung das nun abgeschlossene Auswahl-
verfahren begleitet, und sieht die Bundesregierung für die Zukunft Möglich-
keiten der Verbesserung?

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5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Meinungsumfragen mit ca.
1 500 befragten Personen eine geeignete Grundlage für eine Entscheidung
über die richtige Bewerberstadt sind?

6. Haben die Bundesregierung oder einzelne Bundesministerien eine eigene
Aufstellung oder Auswertung der Argumente für oder gegen die Städte
Berlin und Hamburg erstellt?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

7. Wie viele Gespräche (bitte Auflistung nach Datum) haben Mitglieder der
Bundesregierung bisher mit dem DOSB über die Absicht einer Olympia-
bewerbung für die Jahre 2024 bzw. 2028 geführt?

8. Wie viele Gespräche (bitte mit Auflistung nach Datum) haben Mitglieder
der Bundesregierung bisher mit dem Deutschen Behindertensport-Verband
(DBS) über die Modalitäten einer Ausrichtung der Paralympics in den
Jahren 2024 bzw. 2028 geführt?

9. An welchen Veranstaltungen der Bewerberstadt Hamburg mit dem erkenn-
baren Veranstaltungsinhalt einer Bewerbung der Stadt Hamburg haben Mit-
glieder der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien teilgenommen?

10. An welchen Veranstaltungen der Bewerberstadt Berlin mit dem erkenn-
baren Veranstaltungsinhalt einer Bewerbung der Stadt Berlin haben Mitglie-
der der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien teilgenommen?

11. Inwieweit steht die Bundesregierung mit dem DOSB beziehungsweise der
Stadt Hamburg in Kontakt, um die konkrete Zusammenarbeit für die Olym-
piabewerbung zu vereinbaren, und wie lauten etwaige Vereinbarungen?

12. In welcher konkreten Form wird die Bundesregierung die Stadt Hamburg
bei der Olympiabewerbung unterstützen?

13. Welche Rolle spielen und sollten aus Sicht der Bundesregierung die Be-
schlüsse der Weltsportministerkonferenz MINEPS V bei der Bewerbung
des DOSB haben, und wie will die Bundesregierung ihren Einfluss geltend
machen, damit die Beschlüsse bei der Bewerbung berücksichtigt werden?

14. Welche Rolle spielt und sollte aus Sicht der Bundesregierung die Agenda
2020 des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) bei der Bewerbung
des DOSB haben, und wie will die Bundesregierung ihren Einfluss geltend
machen, damit die Beschlüsse bei der Bewerbung berücksichtigt werden?

15. Wie will sich die Bundesregierung in den Bewerbungsprozess einbringen,
um bei der Bewerbung des DOSB die Kriterien Nachhaltigkeit, eine echte
Bürgerbeteiligung, finanzielle Solidität und Transparenz zu stärken?

16. Plant die Bundesregierung, bezogen auf die Volksbefragung im September
2015, eigene oder unterstützende Aktivitäten, um in der Öffentlichkeit für
eine Olympiabewerbung Hamburgs direkt oder indirekt zu werben?

17. Welche Haushaltsmittel stünden im Haushalt 2015 für entsprechende Ak-
tivitäten zur Verfügung, und plant die Bundesregierung eine Verwendung
dieser Mittel?

18. Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung in die kommenden
Haushalte einzustellen, um die Stadt Hamburg darüber hinaus bei der Be-
werbung zu unterstützen, und in welchen Bereichen sollen die Mittel bereit-
gestellt werden (bitte nach den Bewerbungsphasen des IOC aufschlüsseln)?

19. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der veröffentlichten Kostenaufstellung (www.ndr.de/sport/olympia/

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4492
olympia3388_page-1.html, zuletzt abgerufen am 23. März 2015), wonach
die Sportstätten für die Olympischen Spiele insgesamt 2,2 Mrd. Euro kosten
würden?
Hält sie dieses Budget für ausreichend, und inwiefern wurde die Bundes-
regierung in die Aufstellung dieses Budgets mit einbezogen?
Welchen Anteil übernimmt der Bund hier?

20. Mit welchen weiteren Kosten rechnet die Bundesregierung im Zuge der Be-
werbung?
Welche zusätzlichen Kosten kämen im Falle des Zuschlags, ob für das Jahr
2024 oder für das Jahr 2028, hinzu?

21. Wird sich die Bundesregierung an einer Olympiabewerbungsgesellschaft
mit der Stadt Hamburg beteiligen?

22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Hinweisen, dass es bei allen vorhergehenden Olympiabewerbungen
zu Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung öffentlicher Mittel durch die
Olympiagesellschaften gekommen ist (Berichte der Landesrechnungshöfe
von Berlin und Leipzig unter www.jensweinreich.de sowie WDR-Fern-
sehen vom 2. März 2015 unter www.presseportal.de), und sieht die Bundes-
regierung hier einen Bedarf, frühzeitig gegenzusteuern?

23. Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
öffentliche Mittel im Rahmen der Olympiabewerbung gemäß gesetzlicher
Bestimmungen, wie der Bundeshaushaltsordnung, verwendet werden?

24. Ist die Bundesregierung bereit, schon heute Zuschüsse für im Zusammen-
hang mit der Olympiabewerbung stehenden Investitionen zuzusagen, so-
weit ein Zuschlag für die Olympischen Spiele durch das IOC im Jahr 2017
erfolgt?

25. Sind bereits Zuschüsse für im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung
stehende Investitionen von der Bundesregierung geplant bzw. zugesagt wor-
den?
Wenn ja, welche?

26. Inwieweit könnte die Bundesregierung eine solche Zusage rechtsverbind-
lich tätigen?

27. Ist es aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland zu bewerkstelligen, wenn
neben den Olympischen und Paralympischen Spielen und der Fußballeuro-
pameisterschaft drei Megasportevents in Deutschland im Jahr 2024 stattfin-
den?

28. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass im Hinblick auf die möglicher-
weise drei stattfindenden Sportgroßveranstaltungen die Sicherheitsbehör-
den in finanzieller und personeller Hinsicht ausreichend ausgestattet sind?
Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht, und was gedenkt die Bun-
desregierung dagegen zu tun?

29. Ist aus Sicht der Bundesregierung das Gesetz zum Schutz des olympischen
Emblems und der olympischen Bezeichnungen noch zeitgemäß, und würde
die Bundesregierung auch heute noch die Verabschiedung eines solchen Ge-
setzes vorschlagen?

30. Steht aus Sicht der Bundesregierung das Olympiaschutzgesetz im Wider-
spruch zur Agenda 2020 des IOC, welche seitens des IOC als Ausdruck
neuer Bescheidenheit verkauft wird?

Drucksache 18/4492 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
31. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der in der Wissenschaft vorgetragenen Kritik am Olympiaschutzgesetz
(www.zeit.de vom 7. April 2011 „Fünf Ringe zum Geldverdienen“)?

32. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Gebietskörperschaft
oder welche Menschen der vom DOSB verwendete Begriff „Sportdeutsch-
land“ (www.dosb.de vom 21. März 2015 „Sportdeutschland geht mit Ham-
burg ins Olympia-Rennen“) umfasst?

Berlin, den 26. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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