BT-Drucksache 18/4338

Nachhaltige Textilien - Sachstand zum Portal www.textilklarheit.de bzw. www.siegelklarheit.de

Vom 17. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4338
18. Wahlperiode 17.03.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Uwe Kekeritz, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Nachhaltige Textilien – Sachstand zum Portal www.textilklarheit.de bzw.
www.siegelklarheit.de

Am 26. Februar 2015 hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das
Onlineportal www.textilklarheit.de gestartet. Es soll Verbraucherinnen und Ver-
braucher über die Glaubwürdigkeit von Umwelt- und Sozialsiegeln für Textilien
informieren.
Das Portal www.textilklarheit.de startete mit der Bewertung bekannter Textilsie-
gel wie GOTS, BCI, Blue Sign, Fairwear Foundation und Öko-Tex 100. Glaub-
würdige Siegel werden mit einem grünen Knopf und einer Erklärung versehen.
Siegel, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, erhalten einen roten Knopf.
In der Pressemitteilung des BMZ vom 26. Februar 2015 heißt es „Fachleute aus
staatlichen Organisationen, Wissenschaft, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft
haben gemeinsam im Auftrag der Bundesregierung ein Bewertungsschema ent-
wickelt, das offenlegt, wer hinter dem jeweiligen Siegel steht, welche ökologi-
schen und sozialen Inhalte es abdeckt und wie die Umsetzung kontrolliert wird.“
Das übergeordnete Portal www.siegelklarheit.de soll in Zukunft nicht nur Tex-
tilsiegel, sondern auch andere verbraucherrelevante Produktgruppen bewerten.
Mit der App „Siegelklarheit“ können sich die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher beim Einkauf im Laden informieren.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von wem genau bzw. welchen Fachleuten aus staatlichen Organisationen, der

Wissenschaft, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft wurde das Bewertungs-
schema festgelegt (bitte um Benennung der Institutionen)?

2. Was genau beinhaltet der Kriterienkatalog?
3. Haben alle Beteiligten dem Kriterienkatalog zugestimmt?

Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde ein abschließender Kriterienkatalog von allen Beteiligten gemeinsam

verabschiedet?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/4338 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

5. Auf welchen wissenschaftlich belastbaren Erkenntnissen basiert der Krite-
rienkatalog?

6. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, dass das Portal die
Nachhaltigkeit von Siegeln bewerten soll, bei der Bewertung aber nicht das
Engagement in den Bereichen Umwelt und Soziales ausschlaggebend ist,
sondern für die beste Bewertung das Engagement in einem der beiden Be-
reiche ausreicht?

7. Ist es zutreffend, dass ein Siegel, das keines der Mindestkriterien für den
Bereich Soziales erfüllt, trotzdem die Bewertung „sehr empfehlenswert“ er-
halten kann?

8. Ist es zutreffend, dass ein Siegel, das keines der Mindestkriterien für den
Bereich Umwelt erfüllt, trotzdem die Bewertung „sehr empfehlenswert“ er-
halten kann?

9. Haben die beteiligten Fachleute der Entscheidung zugestimmt, dass bei der
Bewertung nicht ausschlaggebend ist, ob nur einer der beiden Bereiche So-
ziales und Umwelt abgedeckt wird oder beide?

10. Wurde die Verständlichkeit des Portals für Verbraucherinnen und Verbrau-
cher überprüft?
Wenn ja, wie?

11. Wurde insbesondere überprüft, ob Verbraucherinnen und Verbraucher er-
kennen, dass die Bewertung „empfehlenswert“ oder „sehr empfehlenswert“
sich bei keinem der bewerteten Siegel auf die beiden Bereiche Umwelt und
Soziales bezieht?

12. Wurde insbesondere überprüft, ob Verbraucherinnen und Verbraucher er-
kennen, dass sich die Bewertung „empfehlenswert“ oder „sehr empfehlens-
wert“ auf unterschiedliche Bereiche – Umwelt oder Soziales – bezieht?

13. Warum wird auf der Internetseite nicht darauf hingewiesen, dass die Erfül-
lung der Standards nur in einem der beiden Bereiche Umwelt oder Soziales
für die Bewertung des Siegels ausschlaggebend ist?

14. Wie wird die Einhaltung der Kriterien kontrolliert?
15. Von wem wird die Einhaltung kontrolliert?
16. Wie regelmäßig wird die Einhaltung kontrolliert?
17. Welche Sanktionen gibt es, wenn ein Siegel einen roten Knopf erhalten hat,

weil es die Mindestanforderungen nicht erfüllt?
18. Wird in diesem Fall Kontakt zu den Siegelinhabern aufgenommen und er-

läutert, welche Kriterien nicht erfüllt wurden?
19. Wann besteht aufgrund von Nachbesserungen die Möglichkeit, dass das Sie-

gel erneut bewertet wird?
20. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Bewertungskriterien von

www.textilklarheit.de und den Kriterien des Aktionsplans zum Textilbünd-
nis?

21. Welche der im Rahmen von www.textilsiegel.de aufgestellten Mindestan-
forderungen in den Bereichen Umwelt und Soziales müssen von Unterneh-
men, die am Textilbündnis teilnehmen, bis zum Jahr 2016, bis 2020 und bis
2024 erfüllt werden?

22. Welchen Zusatznutzen gegenüber dem bereits bestehenden www.labelonline
.de gibt es?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4338

23. Inwiefern genau unterscheiden sich der Detailgrad der Bewertung und die
Bandbreite der Prüfung von anderen Portalen?

24. Wieso wurde nicht das bereits seit dem Jahr 2000 existierende Portal
www.labelonline.de der DIE VERBRAUCHER INITIATIVE e. V., das vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bun-
desministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziell gefördert
wird und einen größeren Produktbereich abdeckt, genutzt?

25. Wie ist die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den beiden Portalen gere-
gelt?

26. Bleibt www.labelonline.de weiter bestehen?
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ein Label auf den bei-

den von der Bundesregierung geförderten Portalen www.siegelklarheit.de
und www.labelonline.de unterschiedliche Bewertungen erhalten kann,
wie es beispielsweise für die Label „Fair Wear Foundation“ (www.
textilklarheit.de: höchste Bewertung „erfüllt besonders hohe Anforderun-
gen“, www.labelonline. de: mittlere Bewertung, „empfehlenswert“) und
„Cotton made in Afrika“ (www.textilklarheit.de: mittlere Bewertung, „er-
füllt unsere Mindestanforderungen“, www.labelonline.de: höchste Bewer-
tung „besonders empfehlenswert“) der Fall ist?

28. Wie werden unterschiedliche Bewertungen, wie es beispielsweise bei der
Bewertung des GOTS-Labels der Fall ist, für die Verbraucherinnen und Ver-
braucher erläutert?

29. Welche Themen, Subthemen und Kriterien werden für die bisher noch nicht
veröffentlichten Produktgruppen Lebensmittel, Papier und Holz des überge-
ordneten Portals www.siegelklarheit.de bewertet (bitte auflisten)?

30. Wann werden die anderen Produktbereiche im Portal www.siegelklarheit.de
(Lebensmittel, Papier, Holz) online gehen?

31. Warum ist das für die Produktbereiche Lebensmittel und Holz zuständige
Fachministerium BMEL nicht Mitglied des für das Portal www.
siegelklarheit.de verantwortlichen Steuerungskreises?

32. Welche Fachleute aus staatlichen Organisationen, Wissenschaft, Privatwirt-
schaft und Zivilgesellschaft waren an der Kriterienerarbeitung für die ande-
ren Produktgruppen Lebensmittel, Papier und Holz beteiligt?

33. Welche Institutionen sind an der Finanzierung des Portals beteiligt, und mit
welchen Summen?

34. Wie viel hat das Portal bisher gekostet?
35. Welche regelmäßigen Folgekosten aufgrund der Aktualisierung sind insge-

samt zu erwarten, bzw. wie viele Mittel sind maximal dafür vorgesehen?

Berlin, den 17. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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