BT-Drucksache 18/4333

Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden

Vom 18. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4333
18. Wahlperiode 18.03.2015
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Sevim Da delen, Caren Lay, Jan Korte,
Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland),
Martina Renner, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Azize Tank, Frank
Tempel, Halina Wawzyniak, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, um – dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns
folgend – dem 8. Mai, an dem im Jahr 1945 auch die Befreiung der deutschen Be-
völkerung von der Nazidiktatur erfolgte, als Tag der Befreiung den Status eines ge-
setzlichen Gedenktages zu verleihen.

Berlin, den 17. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Der 8. Mai 1945 war für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht. „Der 8. Mai war ein Tag
der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Ge-
waltherrschaft“, erklärte Altbundespräsident Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 anlässlich des 40. Jah-
restages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges.

Trotz dieser klaren Aussage des Altbundespräsidenten ist die Bewertung des 8. Mai bis heute umstritten, wird
seine Bedeutung als Tag der Befreiung nicht allgemein anerkannt. Auch diese Unterschiedlichkeit der Bewer-
tung bietet die Chance, einen lebendigen Gedenktag zu etablieren, der sich nicht in Symbolen und Ritualen
erschöpft, sondern zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/4333 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit keine Zeitzeugen der NS-Vergangenheit mehr be-
richten können, ist die Etablierung eines gesellschaftspolitische Diskussionen anregenden Gedenktages von
besonderer Bedeutung.

Ein Datum von so herausragender historischer Bedeutung sollte angemessen gewürdigt werden. Der bevorste-
hende 70. Jahrestag der Befreiung am 8. Mai 2015 ist ein geeigneter Anlass, diesen Tag zum gesetzlichen
Gedenktag zu erklären und damit dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen.

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