BT-Drucksache 18/4326

Projektanträge zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union

Vom 17. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4326
18. Wahlperiode 17.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul,
Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Projektanträge zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der
Europäischen Union

Vor fast einem Jahr ist die Verordnung über den Asyl-, Migrations- und Integra-
tionsfonds der Europäischen Union – EU – (AMIF) in Kraft getreten (ABl. L
150/168 vom 20.5.2015).
Danach soll der AMIF drei inhaltliche Förderschwerpunkte umfassen:
● das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“,
● die „Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration“ sowie
● die „Rückkehr“.
Doch Projektanträge können derzeit noch nicht beschieden und damit kann die
Arbeit noch nicht aufgenommen werden, weil das zugrundeliegende „operatio-
nelle Programm“ der Bundesregierung durch die Europäische Kommission noch
nicht bewilligt worden ist.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge liegen der Bundesregierung für den Asyl-, Migrations- und

Integrationsfonds der EU insgesamt vor?
Wie verteilen sich diese Projektanträge auf die drei Schwerpunkte (Asyl, In-
tegration und Rückkehr)?

2. Welche Fördersummen wurden in den vorliegenden Projektanträgen insge-
samt beantragt?
Wie verteilen sich diese beantragten Fördersummen auf die drei Schwer-
punkte (Asyl, Integration und Rückkehr)?

3. Inwiefern ist bei den Projektanträgen zum AMIF im Hinblick auf die genann-
ten drei Förderschwerpunkte eine eventuelle Überzeichnung festzustellen?

4. Wie – d. h. nach welchen Kriterien, nach welchem Bewertungsschlüssel bzw.
nach welcher Methodik – werden AMIF-Anträge beschieden?
Welche weiteren Erwägungen werden seitens des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge im Falle einer Überzeichnung aller bzw. einzelner Förder-
schwerpunkte angestellt?

Drucksache 18/4326 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Entscheidung der Europäischen
Kommission über das „operationelle Programm“ zum AMIF der Bundes-
republik Deutschland?
a) Innerhalb welcher Frist nach dieser Entscheidung der Europäischen Kom-

mission plant die Bundesregierung dann, die vorliegenden Projektanträge
zum AMIF zu bearbeiten und zu bescheiden?

b) Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die künftigen AMIF-Pro-
jekte ihre Arbeit aufnehmen können?

6. Hält es die Bundesregierung grundsätzlich für möglich bzw. für sinnvoll, im
Falle der Überzeichnung eines Förderschwerpunktes (wie z. B. beim Thema
Asyl) eine Umschichtung der Fördermittel innerhalb des AMIF vorzuneh-
men oder zusätzliche nationale Kofinanzierungsmittel bereitzustellen (wenn
z. B. erkennbar ist, dass in den nächsten Jahren mehr Asylsuchende in die EU
bzw. nach Deutschland kommen werden, als bei der Ausarbeitung der AMIF-
Verordnung absehbar war), und wenn nein, warum nicht?

7. Ist es zutreffend, dass Artikel 15 der AMIF-Verordnung lediglich Mindest-
vorgaben für die Bereiche Asyl und Integration von jeweils mindestens
20 Prozent vorgibt, dass also rechtliche Mindestvorgaben für den Bereich
Rückkehr nicht existieren, und somit verordnungsrechtlicher Handlungs-
spielraum bestünde, einen AMIF-Schwerpunkt in begründeten Fällen zu Las-
ten eines anderen Schwerpunktes vorübergehend finanziell besser auszustat-
ten?

8. In welcher Form und Struktur beabsichtigt die Bundesregierung, das soge-
nannte Partnerschaftsprinzip mit den AMIF-Projektbeteiligten, Behörden,
einschlägigen (internationalen) Organisationen, Nichtregierungsorganisatio-
nen und Sozialpartnern umzusetzen (Artikel 12 Absatz 3 der sog. Horizon-
talen Verordnung (EU) Nr. 514/2014 bzw. Artikel 9 Absatz 4 der AMIF-Ver-
ordnung)?
Ist hierfür z. B. auch die Einrichtung eines AMIF-Begleitausschusses ge-
plant?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann sollen welche Mitglieder mit welchen Handlungsmöglichkei-
ten in dieses Gremium berufen werden?

Berlin, den 17. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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