BT-Drucksache 18/4289

Arbeit der Nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma im Bundesministerium des Innern

Vom 4. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4289
18. Wahlperiode 04.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Marieluise Beck
(Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz,
Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Jürgen Trittin, Doris Wagner, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arbeit der Nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma im Bundesministerium
des Innern

Im April 2011 verabschiedete die Europäische Kommission den „EU-Rahmen
für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“. Es wird festgestellt,
dass Vorurteile, Intoleranz, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung sowie sozial
und wirtschaftlich prekäre Bedingungen das Leben vieler Roma in der Europä-
ischen Union (EU) prägen. Das trifft auch auf Deutschland zu. Entsprechend
setzt der EU-Rahmen gemeinsame Standards und Ziele, die bis zum Jahr 2020
zu erreichen sind. Dies bezieht sich auf die vier Kernbereiche Bildung, Beschäf-
tigung, Wohnungsbau und Gesundheit, auf Maßnahmen zur Verringerung von
Diskriminierung und Armut sowie auf Schritte zum Empowerment und gesi-
chertem Schutz von Kindern und Frauen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefor-
dert, die Rahmenvorgaben in eigene nationale Strategien zu überführen
(COM(2011) 173 final) bzw. dafür integrierte Maßnahmenbündel zu entwickeln
oder vorhandene Maßnahmenbündel anzupassen. Der Europäische Rat konkre-
tisierte diese Vorgaben im Dezember 2013 durch die „Leitlinien für wirksame
Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten“ (EU-ABl. C 378,
S. 1).
Um die Entwicklung und Umsetzung der nationalen Strategien sicherzustellen,
wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „Nationale Kontaktstellen“ einzurich-
ten und diese mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln auszu-
statten (ebd., S. 7). Ihre Aufgaben sind:
1. Entwicklung der nationalen Strategie zur Integration der Roma entsprechend

den Rahmenvorgaben (COM(2011) 173 final, S. 9),
2. Implementierung von Maßnahmen bzw. Überwachung der Implementierung,

die Bestandteil der nationalen Strategie sind (EU-ABl. C 378, S. 7),
3. Finanzierung der Maßnahmen bzw. strategische Planung zur Verwendung der

Mittel (ebd.),
4. Koordination der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene (Ant-

wort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten
Tom Koenigs auf Bundestagsdrucksache 18/3104),

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5. Ansprechpartner für die EU, Nationale Kontaktstellen anderer Mitglied-
staaten sowie der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene (EU-
ABl. C 378, S. 7),

6. Ansprechpartner für die Roma-Zivilgesellschaft, um deren Mitwirkung an
der Strategie zu ermöglichen (ebd.),

7. Erstellung des jährlichen Fortschrittsberichts für die EU (Antwort der Bun-
desregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Tom Koenigs auf
Bundestagsdrucksache 18/3104).

Die Nationale Kontaktstelle für Deutschland ist im Bundesministerium des
Innern (BMI), Referat M II 4 (Nationale Minderheiten in Deutschland; euro-
päische Minderheitenpolitik), angesiedelt. Das Referat war im Jahr 2014 mit
einem Stellensoll von 3,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet. In-
folge der Übertragung der Aufgabe als Nationale Kontaktstelle hat die Bundes-
regierung weder eine Erhöhung des Stellensolls, noch die Bereitstellung zusätz-
licher Haushaltsmittel veranlasst (ebd).
Die Nationale Kontaktstelle im BMI kommt nur einem kleinen Teil der ihr über-
tragenen Aufgaben nach. Sie erstellt den jährlichen Fortschrittsbericht und dient
reaktiv als Ansprechpartner auf europäischer Ebene sowie für Bundes- und Län-
derressorts. Außerdem steht sie ebenfalls reaktiv in Kontakt zum Zentralrat
Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland (ebd.). Die zentra-
len Aufgaben der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen
zur Integration von Roma oder zumindest der Organisation des Dialogs zwi-
schen Akteuren und der Förderung des Erfahrungsaustauschs nimmt sie dage-
gen nicht wahr. Darüber hinaus fehlt ihr die Kompetenz, Abläufe zwischen ver-
schiedenen Ressorts und Regierungsebenen zu steuern. Zu weiteren Organisa-
tionen, insbesondere der Roma, die erst seit Kurzem in Deutschland leben, hat
sie keinen Kontakt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/1084, S. 14). Die Bundesregierung begründet dies
mit dem Verweis auf das Ressortprinzip, das föderale System der Bundes-
republik Deutschland und der Nichtzuständigkeit der Nationalen Kontaktstelle
für zugewanderte Roma (ebd.). Die nur rudimentäre Erledigung ihrer Aufgaben
sowie die mangelnden Kompetenzen der Nationalen Kontaktstelle wurden von
der Europäischen Kommission zuletzt im Jahr 2014 deutlich kritisiert. Die
Bundesregierung wurde aufgefordert, die koordinierende Rolle der Nationalen
Kontaktstelle zu stärken, durch diese die Entwicklung von lokalen Aktionsplä-
nen zu unterstützen sowie ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der
ergriffenen Maßnahmen einzuführen (Europäische Kommission, Commission
Staff Working Document – SWD (2014) 121 final, S. 23). Kritik von Seiten der
Zivilgesellschaft und Wissenschaft geht in die gleiche Richtung. Es finde keine
Steuerung der Programme statt, die Kontaktstelle sei nicht befugt, Maßnahmen
mit den Bundesländern abzustimmen, Budget und Mitarbeiteranzahl reichten
nicht aus und die Einbeziehung der Sinti und Roma-Organisationen sei mangel-
haft (Klaus J. Bade: Roma-Integration und Politik in Deutschland: Pragma-
tismus und Populismus, Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation:
Monitoring der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der „Integrierten Maßnahmen-
pakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma“ in Deutschland 2012
und 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Darstellung der Auf-

gaben 1 bis 7 der Nationalen Kontaktstelle in der Vorbemerkung der Frage-
steller den Vorgaben der EU hinsichtlich der Aufgaben Nationaler Kontakt-
stellen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4289
Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung die Aufgaben der Nationalen
Kontaktstellen (bitte Aufgaben einzeln beschreiben)?

2. Welche konkreten Aktivitäten und Arbeitsvorgänge sind nach Ansicht der
Bundesregierung für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Na-
tionalen Kontaktstelle erforderlich (bitte nach Aufgabe einzeln aufschlüsseln
und erläutern)?

3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Kritik der Europäischen Kommission, dass die Nationale Kontakt-
stelle ihre Aufgaben nicht in ausreichender Form wahrnimmt?
Gedenkt die Bundesregierung, die angesprochenen Defizite zu beheben?
Wenn ja, wie, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

4. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Factsheet der Europäischen
Kommission zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Integration der
Roma im Jahr 2013 nur eine von insgesamt 22 Aufgaben als erfüllt erklärt
wurde und Deutschland damit an drittletzter Stelle aller EU-Mitgliedstaaten
stand?
Welche Anstrengungen hat die Kontaktstelle seit dem Jahr 2013 unternom-
men, um die im Bericht festgestellten Defizite auszugleichen?

5. Welche der im Factsheet im Jahr 2013 aufgeführten Aufgaben sieht die Bun-
desregierung als prioritär an?
Welche der Aufgaben wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt?

6. Welche Lehren und konkreten Maßnahmen zieht die Nationale Kontaktstelle
für ihre Arbeit aus der Bemängelung der EU im Zwischenbericht aus dem
Jahr 2014 bezüglich
a) einem fehlenden Einklang föderaler Strukturen mit dem Anspruch der EU,

Integrationsmaßnahmen der Länder zu koordinieren,
b) einer fehlenden Forschung zum Kenntnisstand über den Integrationsstand

der Sinti und Roma,
c) einer fehlenden Forschung zum Erfolg von implementierten Integrations-

maßnahmen im Bund und in den Ländern,
d) der Diskriminierungsmaßnahmen im Beschäftigungs- und Wohnraum-

bereich,
e) einer fehlenden Zusammenarbeit mit thematisch relevanten Nichtregie-

rungsorganisationen?
7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus der Feststellung der Zivilgesellschaft, dass die Nationale Kontaktstelle
wichtigen Akteuren im Bereich Roma-Integration nicht bekannt ist und damit
verbunden der Forderung, dass die Nationale Kontaktstelle auf allen politi-
schen Ebenen stärker sichtbar in Erscheinung treten sollte?
Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?
Wenn ja, wie, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

8. Wie viele Personalstellen und Sachmittel stehen der Nationalen Kontaktstelle
für das Jahr 2015 zur Verfügung?

Drucksache 18/4289 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Wie viele Stellen und Haushaltsmittel werden im Referat M II 4 (Nationale
Minderheiten in Deutschland; europäische Minderheitenpolitik) des BMI
anteilig für die Erfüllung der Aufgaben als Nationalen Kontaktstelle aufge-
wendet (bitte nach Jahren seit dem Bestehen der Kontaktstelle aufschlüs-
seln)?

10. Wie viele Personalstellen und Sachmittel stehen insgesamt in Bundesbehör-
den sowie nach Kenntnis der Bundesregierung in Landesbehörden und
lokalen Behörden für die Integration der Sinti und Roma für das Jahr 2015
zur Verfügung (bitte einzeln aufschlüsseln)?

11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Forderung, dass für die Nationale Kontaktstelle zur adäquaten Erfül-
lung ihrer in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Aufgaben
eine Erhöhung des Stellensolls und zusätzliche Haushaltsmittel notwendig
sind (Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation, Monitoring der Zi-
vilgesellschaft)?
Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?
Wenn ja, wie, und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

12. Welche fachliche Expertise besitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Referats M II 4 im BMI, die sie dazu befähigen, die Aufgaben als Natio-
nale Kontaktstelle auszuführen?

13. Welche Schritte und Aktivitäten hat die Nationale Kontaktstelle im BMI seit
ihrer Gründung unternommen, um eine nationale Strategie bzw. Maßnah-
men zur Integration der Roma zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln?

14. Welche konkreten Maßnahmen zur Integrationsförderung konnte die Natio-
nale Kontaktstelle auf Grundlage des Erfahrungsaustausches mit den rest-
lichen EU-Mitgliedstaaten bereits optimieren bzw. umsetzen?

15. Welches sind die geplanten Maßnahmen der Nationalen Kontaktstelle für
das laufende Jahr 2015
a) im Bereich Bildung,
b) im Bereich Beschäftigung,
c) im Bereich Gesundheitsvorsorge,
d) im Bereich Wohnraum?

16. Welches sind die geplanten Maßnahmen der Nationalen Kontaktstelle für
die Zeit der Umsetzung der EU-Strategie bis zum Jahr 2020
a) im Bereich Bildung,
b) im Bereich Beschäftigung,
c) im Bereich Gesundheitsvorsorge,
d) im Bereich Wohnraum?

17. Welche Maßnahmen ergreift die Nationale Kontaktstelle, um Antiziganis-
mus aktiv zu bekämpfen?
a) Wie sieht dabei die Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle

des Bundes aus?
b) Wie sieht dabei die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstel-

len der Länder aus?

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18. Hat die Nationale Kontaktstelle im BMI einen Überblick über die Finanzie-
rung aller durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf Kosten und Mittel-
herkunft (wenn ja, bitte je nach Maßnahme auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?

19. Nimmt die Nationale Kontaktstelle im BMI eine strategische Planung der
Verwendung der Mittel für die Maßnahmen vor?
Wenn ja, wie sah diese Planung in den vergangenen Jahren aus, und wie
sieht diese für das Jahr 2015 sowie darüber hinaus aus?
Wenn nein, warum nicht?

20. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Kritik der Europäischen Kommission und der Zivilgesellschaft hin-
sichtlich einer zu stärkenden Koordinationskompetenz für die Nationale
Kontaktstelle?
Gedenkt die Bundesregierung, das angesprochene Defizit zu beheben?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

21. Welche Schritte und Aktivitäten hat die Nationale Kontaktstelle im BMI seit
ihrer Gründung unternommen, um die Implementierung einer Nationalen
Strategie bzw. von Maßnahmen zwischen den verschiedenen Regierungs-
ebenen zu koordinieren?

22. Übernimmt die Nationale Kontaktstelle im BMI die Koordination zur Wei-
tergabe von Best-Practice-Beispielen bestimmter Maßnahmen, damit auch
Akteure anderer Ressorts oder Ebenen davon profitieren können?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?

23. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Forderung, dass für die Nationale Kontaktstelle ein Weisungsrecht
zur Koordination von Maßnahmen zwischen den Ressorts nötig ist?
Gedenkt die Bundesregierung, ein solches Weisungsrecht einzuführen?
Wenn ja, wie, und wann?
Wenn nein, warum nicht?

24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Forderung, dass die Nationale Kontaktstelle Möglichkeiten benö-
tigt, auf Länder und Kommunen zumindest beratend einzuwirken?

25. Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Kompetenz zur Ko-
ordination und Steuerung durch die Nationale Kontaktstelle bei der Integra-
tion der Roma nicht möglich, wo doch in ähnlichen Zusammenhängen eine
derartige Möglichkeit besteht (beim Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention nimmt das Deutsche Institut für Men-
schenrechte – DIMR – eine der Nationalen Kontaktstelle vergleichbare Auf-
gabe wahr [DIMR, Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan zur UN-
Behindertenrechtskonvention, 17. Oktober 2011]; vergleichbar ist die Auf-
gabe der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BEL – beim
Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutz-
mitteln [BMEL, Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln])?

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26. Durch welche Formate garantiert die Nationale Kontaktstelle den Aus-
tausch
a) mit den Organisationen und Vertretungen von Sinti und Roma (z. B.

bilaterale Treffen, Teilnahme an Diskussionen etc.),
b) mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien, Landesminis-

terien und nachgeordneten und lokalen Behörden und Parlamentarie-
rinnen und Parlamentariern, die mit den Integrationsmaßnahmen von
Sinti und Roma befasst sind (z. B. Teilnahme an Treffen der „Bund-
Länder- Arbeitsgemeinschaft Armutsmigration aus Osteuropa“, Unter-
richtungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, bilaterale
Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundes- und Landesminis-
terien etc.),

c) mit Forschungseinrichtungen, die sich eingehend mit dem Thema Anti-
ziganismus beschäftigen (z. B. Teilnahme an Tagungen, bilaterale Ge-
spräche etc.),

und wie oft wurden diese Formate seit Bestehen der Nationalen Kontakt-
stelle genutzt (bitte nach Jahren, Formaten und Dialogpartnerinnen und
Dialogpartnern aufschlüsseln)?

27. Welche Kontaktmöglichkeiten beziehungsweise welches Forum gibt die
Nationale Kontaktstelle deutschen und europäischen Beschäftigten, Betrof-
fenen, Entscheidungsträgern und Meinungsmachern aus den Bereichen In-
tegration, Antiziganismus und Minderheitenschutz?

28. Zu welchen Organisationen der autochtonen Sinti und Roma sowie zu wel-
chen Organisationen der allochtonen Roma in Deutschland hat die Kontakt-
stelle Kontakt?

29. Welche internationalen Treffen wurden von der Nationalen Kontaktstelle in
den Jahren 2012, 2013 und 2014 besucht, und mit welchem Ergebnis (bitte
einzeln auflisten)?

30. Plant die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission ange-
regt, die Einrichtung einer Nationalen Roma Plattform analog zur Euro-
päischen Roma Plattform?
Wenn ja, wann, mit welchem Ziel, in welchem Umfang, und mit welchen
Akteuren?
Wenn nicht, warum nicht?

31. Wie erfolgt die Materialsammlung und Abstimmung zwischen allen betei-
ligten Akteuren zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts?

32. Wie informiert die Kontaktstelle die Zivilgesellschaft über die auf EU-
Ebene ablaufenden Prozesse und Vorhaben innerhalb des EU-Rahmens und
ist die Einrichtung eines regelmäßigen Dialogforums geplant, mit welchem
nach Information der Fragesteller z. B. die österreichische Bundesregierung
die dortige Zivilgesellschaft von den Ergebnissen der europäischen Treffen
der Nationalen Kontaktstellen informiert?
Wenn nein, warum nicht?

33. Wie steht die Kontaktstelle im Kontakt zu anderen Ministerien (bitte einzeln
nach Ministerium auflisten)?

34. Ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Bund und Ländern für die Erstellung des
nationalen Fortschrittsberichts vorgesehen?
Wenn ja, wann, und wie oft wird sie tagen?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4289
35. Ist der in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/1084)
angekündigte „Länder-Bund-Arbeitskreis, der sich mit der Umsetzung der
integrierten Politikpakete zur Integration der Roma in Deutschland beschäf-
tigt“, bereits eingesetzt worden?
Wenn ja, wann, und wie oft hat er getagt?
Wenn nein, warum nicht?

36. Werden in einer möglicherweise geplanten Arbeitsgemeinschaft aus Bund
und Ländern zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts Kommunen
und die Zivilgesellschaft beteiligt, wie es die EU fordert?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?

37. Inwiefern dokumentiert die Nationale Kontaktstelle den Integrationsfort-
schritt der Sinti und Roma seit Beginn der EU-Strategie
a) im Bereich Bildung,
b) im Bereich Beschäftigung,
c) im Bereich Gesundheitsvorsorge,
d) im Bereich Wohnraum,
e) andere Bereiche?

38. Welche Kennzahlen verwendet die Nationale Kontaktstelle zum Monitoring
des Integrationsfortschritts von Sinti und Roma seit Beginn der EU-Strate-
gie
a) im Bereich Bildung,
b) im Bereich Beschäftigung,
c) im Bereich Gesundheitsvorsorge,
d) im Bereich Wohnraum,
e) andere Bereiche?

39. Welche Maßnahmen betreibt die Bundesregierung, um die fehlende Daten-
grundlage zu Sinti und Roma, die sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/1084) angemerkt hat, zu kompensieren?

40. Welche aktuellen Studien zur sozialen oder zur Bildungssituation der Roma
und der Sinti in Deutschland sind der Nationalen Kontaktstelle bekannt?
Wie werden die Ergebnisse der Studien bei der Planung von Maßnahmen
berücksichtigt?

41. Könnte die Bundesregierung die Nationale Kontaktstelle vom BMI in das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verlagern?
Wenn ja, wann, und inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?

42. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung der Nationalen
Kontaktstelle durch eine Ausweitung des Aufgabenbereichs der Arbeits-
gruppe der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, der sich mit

Drucksache 18/4289 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
der Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von
Sinti und Roma in Deutschland beschäftigt, möglich?
Wenn ja, wann, und inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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