BT-Drucksache 18/4258

Chancen und Herausforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft

Vom 4. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4258
18. Wahlperiode 04.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dieter Janecek, Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer,
Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer,
Beate Müller-Gemmeke, Dr. Thomas Gambke, Katharina Dröge, Anja Hajduk,
Katja Dörner, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir,
Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Chancen und Herausforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind der Innovations-
motor des angehenden 21. Jahrhunderts. Die Fortschritte der IKT und die damit
einhergehende rasante Vernetzung führen zu tiefgreifenden Veränderungen in
Wirtschaft und Gesellschaft. Der politische Gestaltungswille dieses Wandels
wird grundlegend mitentscheidend sein für die Frage, wie Deutschland und die
deutsche Wirtschaft die Herausforderungen der rasant fortschreitenden Digitali-
sierung bewältigen und wie sie die damit verbundenen Chancen umsetzen.
Es kommt jetzt darauf an, dass Politik und Wirtschaft die Chancen für neue
Wertschöpfungspotenziale und für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen so-
wie guter Arbeit nutzen und vor allem die Potenziale für eine energie- und res-
sourceneffizientere Wirtschaft durch Digitalisierung heben.
Die digitale Entwicklung verändert Strukturen und Geschäftsbedingungen in ei-
nem neuen Ausmaß und Tempo. Die gewaltigen Umbrüche, die bereits in der
Musik- und Verlagsbranche zu beobachten sind, erreichen immer mehr Bran-
chen. Wer macht zukünftig das Geschäft mit Autos und individueller Mobilität:
VW, Daimler & Co. oder Google und Uber? Der Abstieg vom Technologie-
führer zum reinen Hardware-Lieferanten ist ein ernst zu nehmendes Szenario.
Eine realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und kreative Ver-
zahnungen von technologischen mit sozialen Innovationen sind somit eine der
zentralen wirtschaftspolitischen Aufgaben.
Ein Teil der Debatte wird gegenwärtig unter dem Schlagwort „Industrie 4.0“ dis-
kutiert. Hier spielen Veränderungsprozesse durch das Internet der Dinge, die
3D-Drucktechnik und die Nutzung von „Big Data“ eine große Rolle. Industrie
4.0 verändert die Zusammenarbeit von Unternehmen, ihre Produkt- und Dienst-
leistungsangebote sowie die Beziehung zum Kunden. Eine weitgehende Vernet-
zung von Wertschöpfungsprozessen und Automatisierung von Arbeits- und Pro-
duktionsprozessen wird mit großen Herausforderungen für die politische Gestal-
tung der Arbeitswelt einhergehen. Daneben sind es aber vor allem disruptive
Geschäftsmodelle, die die Wertschöpfungsketten neu konfigurieren und die
Wirtschaftsstruktur revolutionieren könnten – die Rede ist von der Plattformisie-
rung der Wirtschaft. „Gute Wirtschaftspolitik“ der Vergangenheit muss in Zeiten
des digitalen Wandels nicht mehr automatisch funktionieren. Für den Gesetzge-

Drucksache 18/4258 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ber gilt es, diese Veränderungsprozesse zu erfassen und politisch aktiv so zu ge-
stalten, dass den Unternehmen ein verlässlicher Rahmen vorgegeben wird, der
es ermöglicht, die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft
zu nutzen, gleichzeitig Risiken, beispielsweise für den Datenschutz der Bürge-
rinnen und Bürger, effektiv zu minimieren.

Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemein
1. Sieht die Bundesregierung angesichts der durch die Digitalisierung ausge-

lösten Umbrüche in der Wirtschaft den Bedarf tiefgreifender Veränderungen
in der Politikgestaltung?
Wenn ja, welche sind das?

2. Welche Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und di-
gitale Gesellschaft“, insbesondere zum Bereich „Wirtschaft, Arbeit, Green
IT“, hat die Bundesregierung bisher umgesetzt und/oder plant die Bundes-
regierung konkret umzusetzen (bitte genaue Auflistung der einzelnen Vorha-
ben nach Handlungsempfehlungen)?

3. Hält die Bundesregierung die Verteilung der Kompetenzen für die Digitale
Agenda 2014 – 2017 auf verschiedene Bundesministerien ohne federfüh-
rende Instanz im Sinne einer Gesamtstrategie nach den bisher gesammelten
Erfahrungen weiterhin für sinnvoll?
a) Wenn nein, wie will sie die Zuständigkeiten neu ordnen?
b) Wenn ja, warum hält die Bundesregierung die Kritik an der bisherigen

Kompetenzverteilung für ungerechtfertigt?
c) Welches Bundesministerium sollte die Federführung in dem Prozess der

Digitalen Agenda haben?
4. Was verbindet die Bundesregierung mit dem Begriff Industrie 4.0?

Erwartet die Bundesregierung tiefgreifende Veränderungen von Marktstruk-
turen im verarbeitenden Gewerbe?
Umfasst nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff Industrie 4.0 auch
diesen Aspekt?

5. Welche Umbrüche in der Industrie durch die Digitalisierung erwartet die
Bundesregierung?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die globale Wettbewerbsfähigkeit der
Digitalen Wirtschaft in Deutschland?

7. Welches Bundesministerium hat die Federführung in dem Prozess Indus-
trie 4.0?
Wie ist das Bundeskanzleramt eingebunden?
Wer koordiniert den Prozess Industrie 4.0 im Bundeskanzleramt?

8. Gibt es einen interministeriellen Ausschuss zur Koordinierung der Aktivitä-
ten der Bundesregierung in diesem Bereich?
Wenn ja, wie ist dieser von Seiten der Bundesregierung zusammengesetzt,
und welche Externen außer den Mitgliedern der Bundesregierung gehören
diesem Ausschuss an bzw. nehmen an den Sitzungen teil?

9. Welche neuen Programme hat die Bundesregierung in Zusammenhang mit
dem Prozess Industrie 4.0 in dieser Legislaturperiode aufgelegt (bitte jeweils
mit Angabe des Startpunktes, des federführenden Bundesministeriums und
Haushaltstitels)?

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10. Wie wird das Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital im
Bereich der Digitalwirtschaft bisher in Anspruch genommen?
Wie viele Zuschüsse sind bisher an wie viele Unternehmen vergeben wor-
den?
Sieht die Bundesregierung bereits Anpassungsbedarf bei der Programmaus-
gestaltung?

11. Was waren aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf den Prozess Indus-
trie 4.0 die wichtigsten Ergebnisse des letzten IT-Gipfels in Hamburg?

12. Welche Bandbreiten benötigen Unternehmen nach Einschätzung der Bun-
desregierung für die Anwendung des Prozesses Industrie 4.0, wenn damit
verbunden ist, dass Maschinen Daten in Echtzeit und störungsfrei transfe-
rieren müssen?
Wie viel Prozent der Unternehmen in Deutschland haben Zugang zu Band-
breiten mit diesem Volumen?
Wie viel Prozent der kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU)
haben Zugang zu Bandbreiten mit diesem Volumen?
Wie ist der Prozess Industrie 4.0 in der Breitbandstrategie der Bundesregie-
rung berücksichtigt?

13. Von welchem kapazitativen Netzbedarf geht die Bundesregierung für die
Weiterentwicklung der digitalen Wirtschaft aus, und welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung konkret jenseits des angekündigten Breit-
bandausbaus bis zum Jahr 2018?

14. Wann wird die Bundesregierung die von ihr in Aussicht gestellte gesetzliche
Verankerung der Netzneutralität vorlegen, die eine Benachteiligung von
KMU verhindert und das Innovationspotenzial des Netzes sichert?

15. Welche steuerpolitischen Herausforderungen sieht die Bundesregierung im
Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft, und welche konkreten Initiati-
ven plant die Bundesregierung diesbezüglich?

Ökologische Effekte durch Digitalisierung
16. Welchen Beitrag zur Ressourcenschonung kann die fortschreitende Digita-

lisierung der Wirtschaft leisten, und welche empirischen Erkenntnisse lie-
gen der Bundesregierung hierzu vor?

17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß Cloud-
Dienste und externe Server (sogenannte Serverparks) der Unternehmen
Energie einsparen können, und wenn ja, in welchem Ausmaß?

18. Welche Materialressourcen werden nach Einschätzung der Bundesregie-
rung bei der weiteren Automatisierung durch den Prozess Industrie 4.0 für
die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur, der Hardware, be-
nötigt?

19. Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ausweitung techni-
scher Systeme des Prozesses Industrie 4.0 Begrenzungen der Rohstoffver-
fügbarkeiten bekannt, oder werden diese für die Zukunft erwartet?
Wenn ja, für welche Rohstoffe?

20. Welche Prozesse des Prozesses Industrie 4.0 sind nach Einschätzung der
Bundesregierung geeignet, materielle Stoffströme gegenüber herkömmli-
chen Produktionsverfahren zu reduzieren?

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21. Liegen der Bundesregierung Zahlen oder empirische Studien vor, die in
einer Brutto-Netto-Betrachtung den Ressourceninput in technische Systeme
des Prozesses Industrie 4.0 vergleichen mit Einsparpotenzialen, die diese
Systeme bei der Verarbeitung von Materialressourcen erreichen?

22. Gibt es neben der von der Enquete-Kommission „Internet und digitale
Gesellschaft“ zu Green-IT in Auftrag gegebenen Studie weitere Unter-
suchungen oder Erhebungen, die sich im Zusammenhang mit der Digitali-
sierung der Wirtschaft mit dem Thema Rebound auseinandersetzen?

Wenn ja, welche?

23. Hat die Bundesregierung zu den Themen Digitalisierung und Rebound
selbst Forschungsanstrengungen betrieben bzw. entsprechende Forschungs-
vorhaben beauftragt?

Wenn ja, welche?

24. Werden die erwarteten Produktivitätssteigerungen nach Einschätzung der
Bundesregierung durch den Prozess Industrie 4.0 erhöhte Produktmengen
mit sich bringen, die wiederum im Saldo absolut mehr Ressourcenver-
brauch bedeuten als ohne sie (Rebound), und liegen der Bundesregierung
hierzu Studien oder Zahlen vor?

25. In welchen Bereichen der Wirtschaft wird nach Kenntnis der Bundesregie-
rung 3D-Druck heute schon eingesetzt?

a) Welche Materialien können bzw. werden nach Kenntnis der Bundes-
regierung heute schon in der 3D-Drucktechnik verwendet?

b) Sind diese Materialien nach Kenntnis der Bundesregierung unbegrenzt
verfügbar?

c) Sollten diese Materialien begrenzt sein, wie stellt die Bundesregierung
sicher, dass die deutsche Wirtschaft mit genügend Rohstoffen in diesem
Bereich versorgt ist?

d) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß der
Einsatz von 3D-Druck zur Erstellung von individuellen Ersatzteilen Res-
sourcen einsparen könnte?

26. Wird die Bundesregierung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs von IKT-
Geräten und Ausstattungen Maßnahmen ergreifen, die Recyclingquoten
von in diesen Geräten verbauten Materialien zu erhöhen?

Wenn ja, mit welchen Instrumenten will sie die Erhöhung der Quoten er-
reichen?

27. Wird die Bundesregierung Beschaffungskriterien verändern, um ressour-
ceneffizientere Lösungen zu fördern?

Wandel der Produktions- und Konsummuster durch Digitalisierung, digitale
Wirtschaft

28. Welche Rolle werden nach Einschätzung der Bundesregierung digitale
Plattformen in unserer Wirtschaft spielen?

Zu welchen Veränderungen führen diese?

29. Welches Verständnis hat die Bundesregierung von sogenannten digitalen In-
dustrieplattformen?

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30. Welche Strategien bzw. welche Agenda verfolgt die Bundesregierung hin-
sichtlich der Veränderungen von Marktstrukturen in verschiedenen Wirt-
schaftszweigen durch Digitalisierung und neue Plattformen?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Verände-
rung von Verwertungsketten in verschiedenen Wirtschaftszweigen als Folge
der Digitalisierung?

31. Wie verträgt sich die Einschätzung aus der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2860, nach der sie
keinen Änderungsbedarf im Kartell- und Wettbewerbsrecht sieht, mit der
Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel,
im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am 25. Februar
2015, dass er hier Handlungsbedarf seitens der Wettbewerbsbehörden sehe
und die Monopolkommission mit einem Gutachten beauftragt habe?

32. Wann soll das Gutachten vorliegen?
Welche konkreten Fragestellungen soll die Monopolkommission unter-
suchen?

33. Welche Veränderungen bringt nach Einschätzung der Bundesregierung die
Digitalisierung beim Konsumverhalten mit sich?

34. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung die Konsumenten durch
die Digitalisierung mehr Einfluss auf die Produktion von Gütern gewinnen?
Und wenn ja, in welcher Form?

35. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung Share-Economy-Modelle,
die das Nutzen statt Besitzen von Produkten ermöglichen, durch die Digita-
lisierung zunehmen?
Welche Konsequenzen bringt dies für die Produzenten und Konsumenten
mit sich?

36. Sieht die Bundesregierung in Share Economy Modellen einen Mehrwert?
Und wenn ja, welchen, bzw. für wen?

37. Unterstützt die Bundesregierung solche Share-Economy-Modelle?
Und wenn ja, in welcher Form?

Wandel von Erwerbsarbeit durch Digitalisierung
38. Welche Veränderungen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregie-

rung durch die Digitalisierung für die Art der Erwerbstätigkeit, Berufs-
gruppen und Qualifikationsniveaus (bitte nach Branchen und Betriebsgrö-
ßen aufschlüsseln)?

39. Welche Berufs- und Personengruppen werden nach Einschätzung der Bun-
desregierung von der Digitalisierung besonders profitieren (bitte begrün-
den)?

40. Für welche Berufs- und Personengruppen stellt die Digitalisierung nach
Einschätzung der Bundesregierung vorrangig ein Risiko dar (bitte begrün-
den)?

41. Wie wird sich die Nachfrage nach menschlicher Beschäftigung aufgrund der
Digitalisierung bzw. Automatisierung nach Einschätzung der Bundesregie-
rung insgesamt verändern?
Wie viele Arbeitsplätze werden durch die Digitalisierung verloren gehen,
und wie wird sich das nachgefragte Arbeitsvolumen bis zum Jahr 2030 ver-
ändern?

Drucksache 18/4258 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
42. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit ein Defizit an Fach-
kräften in der IKT-Branche?
Wenn ja, wie hoch ist dieses, und in welchen Bereichen der IKT besteht die-
ses jeweils?

43. Wie wird sich die Fachkräftesituation in der IKT-Branche nach Auffassung
der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 entwickeln?

44. Wie kann einem Fachkräftemangel in der IKT-Branche entgegengewirkt
werden, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw.
wird sie ergreifen?

45. Welche Anpassungen plant die Bundesregierung im Bereich der Ausbildun-
gen, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung
(HwO) geregelt sind?

46. Vor welchen Herausforderungen im Bereich IT-Kompetenz stehen nach
Einschätzung der Bundesregierung die Belegschaften von Industrieunter-
nehmen bzw. KMU und Handwerksbetrieben bei fortschreitender Digitali-
sierung der Produktionsprozesse?

47. Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme sind nach Einschätzung der
Bundesregierung notwendig, um Beschäftigte und Arbeitslose für den digi-
talisierten Arbeitsmarkt zu qualifizieren bzw. weiterzubilden?
a) Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung diesbezüglich?
b) Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme der Wirtschaft sind der

Bundesregierung bekannt, und inwieweit hält sie das Engagement der
Unternehmen diesbezüglich für ausreichend?

48. Wie schätzt die Bundesregierung einerseits zeitlich, örtlich und organisa-
torisch flexiblere Telearbeitsmöglichkeiten und andererseits Entgrenzung
von Erwerbsarbeit ein, und was plant die Bundesregierung zum Schutze der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
a) Welche neuen Anforderungen an die Gestaltung von Arbeit entstehen

durch die Nutzung mobiler Endgeräte?
b) Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der Verbreitung von mo-

biler und alternierender Telearbeit ein?
c) Wie schätzt die Bundesregierung die Anforderungen an den Gesundheits-

schutz, die Arbeitszeitgestaltung u. Ä. in diesem Zusammenhang ein?
49. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwertung von Qualifikationen und

potenziellen sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeitsplatzverlusten
durch Dienstleistungen, basierend auf digitalen Plattformen (z. B. Uber,
Airbnb etc.) ein?

50. In welchen Branchen ist ein Beschäftigungsaufbau nach Einschätzung der
Bundesregierung zu erwarten?

Datenschutz und Datensicherheit, „Big Data“
51. Welche neuen Ansätze erfordert nach Einschätzung der Bundesregierung

die Herausbildung neuer digitaler Industrieplattformen?
Welche datenschutzrechtlichen Herausforderungen liegen nach Ansicht der
Bundesregierung in der Entwicklung des Prozesses Industrie 4.0?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4258
52. Was bedeutet nach Einschätzung der Bundesregierung die fortschreitende
Digitalisierung für die Datensicherheit von Unternehmen und in den Unter-
nehmen für die Datensicherheit und den Datenschutz von Beschäftigten?
Plant die Bundesregierung eine zügige, nationale Modernisierung des Be-
schäftigtendatenschutzes?

53. Welche Schlussfolgerungen und konkreten Maßnahmen ergreift die Bun-
desregierung angesichts der Erkenntnisse aus den Enthüllungen der „Snow-
den-Dokumente“?
a) Welche konkreten Schutzmaßnahmen gegen Wirtschaftsspionage wer-

den durch die Bundesregierung geleistet (beispielsweise eine echte
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung)?

b) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den durch die Di-
gitalisierung erhöhten Bedarf nach Datenschutz und Datensicherheit zu
fördern?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

c) Wie plant die Bundesregierung, das in der Digitalen Agenda formulierte
Ziel „Deutschland als Verschlüsselungsstandort Nummer eins“ zu reali-
sieren (bei gleichzeitigen Überlegungen des Bundesministeriums des
Innern, Verschlüsselung grundsätzlich so zu gestalten, dass Sicherheits-
dienste auf Kommunikation zugreifen können, www.zeit.de vom
21. Januar 2015, „De Maizière will Verschlüsselung knacken“)?

d) Was plant die Bundesregierung an IT-Sicherheitsmaßnahmen in der digi-
talen Wirtschaft jenseits des IT-Sicherheitsgesetzes, das sich nahezu aus-
schließlich an Betreiber kritischer Infrastrukturen richtet?

e) Was plant die Bundesregierung, um dem „Datenschutz als Wettbewerbs-
vorteil“ zu mehr Geltung zu verhelfen?

54. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hinsichtlich des Schutzes
von sensiblen Daten bei der Nutzung von cloudbasierten Diensten in der
Wirtschaft?

55. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Generierung und Nutzung von Open Data, insbesondere für Innovationen
und die Weiterentwicklung auf Basis offener und verfügbarer Daten?

56. Unterstützt die Bundesregierung die Bereitstellung von personenunge-
bundenen Daten der Verwaltung im Sinne einer Open Data Strategie (z. B.
Daten der Bauverwaltung über Barrierefreiheiten oder aus der Baumstatis-
tik etc.)?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?

57. Welche Potenziale ergeben sich durch die Bereitstellung und Verwertung
von „Big Data“ und welche Risiken vor allem bezüglich des Persönlichkeits-
schutzes?

58. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung,
Weiterentwicklung, Nutzung und Verbreitung von Open Source Software?

59. Gibt es konkrete Planungen, im Hinblick auf die zunehmende, u. a. auch
mobile visuelle Erfassung, auch mit sog. intelligenten Funktionen (Ge-
sichtserkennung usw.), in öffentlich zugänglichen Räumen die gesetzlichen
Bestimmungen zu reformieren, und wenn nein, weshalb nicht?

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Bildung und Forschung
60. In welcher Höhe und im Rahmen welcher Programme der Projektförderung

unterstützt die Bundesregierung die Forschung im Bereich des Prozesses In-
dustrie 4.0?

61. Welche speziellen Förderformate widmen sich dem Transfer, und was
wurde bislang beim Wissens- und Innovationstransfer erreicht, speziell bei
der Integration von technischen mit sozialen Innovationen?

62. Gibt es über das Forschungsprogramm „Innovationen für die Produktion,
Dienstleistung und Arbeit von morgen“ hinaus weitere Forschungsagenden,
oder sind solche in Vorbereitung?
Wenn ja, was gibt es bzw. ist geplant, und welche Forschungsthemen spielen
hier eine Rolle?

63. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlun-
gen zum Forschungsbedarf, die die Forschungsunion und Acatech im
Abschlussbericht des Arbeitskreises Industrie 4.0 zur Umsetzung des
Zukunftsprojekts Industrie 4.0 im April 2013 formulierten, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Forschungsförder-
initiativen und die strategische Weiterentwicklung?

64. Was sind Inhalte und Ziele des Industrie- und Wissenschaftskonsortiums,
das laut „Handelsblatt“ vom 19. Februar 2015 zukünftig bei der Fraunhofer-
Gesellschaft angesiedelt werden soll und voraussichtlich unter der Feder-
führung des Bundesministerium für Bildung und Forschung geplant ist?
Welche Rolle spielt die Bundesregierung in diesem Konsortium?

65. Wo verläuft im Zusammenhang mit dem neuen Konsortium die Grenzzie-
hung und der konzeptionelle Unterschied zur „Plattform Industrie 4.0“ und
dem nationalen IT-Gipfel?
Welche Aufgaben soll die Plattform bzw. der nationale IT-Gipfel zukünftig
unter wessen Federführung erfüllen?

66. Welche Informationsmöglichkeiten und -programme zur Digitalisierung der
Wirtschaft bietet die Bundesregierung Unternehmen und Beschäftigten an?

67. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Transfer von
staatlich geförderter bzw. universitärer (Grundlagen-)Forschung hin zu
Ausgründungen von Unternehmen?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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