BT-Drucksache 18/3558

Bericht über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständig und ungeschwärzt übermitteln

Vom 17. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3558
18. Wahlperiode 17.12.2014
Antrag
der Abgeordneten Renate Künast, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bericht über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständig
und ungeschwärzt übermitteln

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag verurteilt Folter. Niemand darf der Folter oder grau-
samer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterwor-
fen werden (vgl. Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
(AEMR) und Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Men-
schenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)).

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt die vom Geheimdienstausschuss des Senats
der Vereinten Staaten von Amerika durchgeführte Aufklärung der Foltervor-
würfe gegen die CIA.

III. Der Deutsche Bundestag ersucht die zuständigen Stellen in den USA, ihm den
Bericht des Geheimdienstausschusses des Senats über das Inhaftierungs- und
Verhörprogramm der CIA vollständig und ungeschwärzt zu übermitteln.

IV. Der Deutsche Bundestag versichert, dass er etwaige Maßgaben der Vereinigten
Staaten zur Geheimhaltung beachten wird und den Bericht – wenn von den
USA gewünscht – nur in seiner Geheimschutzstelle zugänglich machen wird.

V. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, das unter III. ge-
nannte Ersuchen sowie die unter IV. genannte Versicherung den Vereinigten
Staaten von Amerika zu übermitteln.

Berlin, den 16. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3558 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Der Geheimdienst CIA (Central Intelligence Agency) der Vereinigten Staaten von Amerika hat zwischen 2002
und 2009 terrorverdächtige Menschen gefoltert. Zu den von der CIA als „erweiterte Verhörmethoden“ (enhan-
ced interrogation) bezeichneten Praktiken zählten unter anderem das simulierte Ertrinken (waterboarding),
Schlafentzug, tagelanges Liegen in Holzkisten, rektale Einläufe zum Zwecke der Zwangsernährung und Erlan-
gung der körperlichen Kontrolle, Lärmbeschallung, sexualisierte Gewalt wie anale Penetrationen mit Gegen-
ständen oder Schläge. Folter verstößt immer gegen die Menschenwürde. Gleichgültig, zu welchem Zweck und
gegen welche Person sie angewandt wird. Die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen definiert Folter als
„jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden
zugefügt werden“ (Artikel 1). Sie beruft sich auf Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
wonach niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe un-
terworfen werden darf. Gemäß Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (EMRK) darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe unterworfen werden.

Auskunft über die konkrete Folterpraxis der CIA gibt der am 8. Dezember 2014 veröffentlichte Bericht des
Geheimdienstausschusses des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Bericht umfasst über 6000
Seiten. Öffentlich ist jedoch nur eine 499 Seiten umfassende Zusammenfassung, in der zudem viele Stellen
durch Schwärzungen unleserlich gemacht wurden. Auch aus dem lesbaren Teil werden zahlreiche Taten von
Angehörigen der CIA deutlich. Einige dieser Taten haben einen direkten Zusammenhang zur Bundesrepublik
Deutschland. Erwähnt ist beispielsweise der Fall des deutschen Staatsbürgers Khaled El-Masri. Darüber hinaus
gilt es als wahrscheinlich, dass vom Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Unterstützungshandlungen
ausgingen. Etwa die Zwischenlandung von Flugzeugen, in denen sich rechtswidrig festgenommene oder ver-
schleppte Menschen befanden, um sie Verhören der CIA zuzuführen, im Verlauf derer sie gefoltert wurden.

Der Deutsche Bundestag möchte, dass zumindest jene Taten, die einen direkten Zusammenhang zur Bundes-
republik Deutschland haben, aufgeklärt werden.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.