BT-Drucksache 18/3309

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2809, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3309
18. Wahlperiode 25.11.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz,
Dr. Tobias Lindner, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel,
Dieter Janecek, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Markus Kurth,
Peter Maiwald, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2809, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 09
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Verbesserung der Energieeffizienz ist die kostengünstigste Methode, die Ab-
hängigkeit von fossilen und nuklearen Energieträgern zu reduzieren, das Klima
zu schützen und unabhängig von Energieimporten sowie steigenden Energieprei-
sen zu werden.
Doch die Bundesregierung tritt bei Energieeffizienz und Klimaschutz auf der
Stelle. Um den europäischen Verpflichtungen bei der Energieeffizienz gerecht zu
werden, müsste Deutschland seinen jährlichen Endenergieverbrauch um 490 Mrd.
Kilowattstunden (kWh) senken – das entspricht in etwa unserem jährlichen Wär-
meverbrauch. Bisher hat die Bundesregierung allerdings nur Maßnahmen zur Ein-
sparung von rund 410 Mrd. kWh benannt.
Dennoch finden sich im Haushalt der Bundesregierung einmal mehr kaum zusätz-
liche Mittel zur Förderung des Energiesparens. Ebenso fehlen bislang jegliche ge-
setzlichen Initiativen zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie.
Mit der Einrichtung eines Energiesparfonds mit einem jährlichen Volumen von
3 Mrd. Euro werden Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gleichzeitig gefördert.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3309 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zur Gegenfinanzierung werden umweltschädliche Subventionen, für die der Staat
jedes Jahr über 50 Mrd. Euro ausgibt, konsequent und schnell abgebaut.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

durch folgende konkrete Maßnahmen insbesondere wirtschaftlich schwächere
Haushalte sowie die Wirtschaft bei der Steigerung der Energieeffizienz zu unter-
stützen:
1. Förderung der energetischen Sanierung vor allem in Wohnquartieren mit ho-

hem Anteil einkommensschwacher Haushalte (1,8 Milliarden Euro)
2. Ausweitung der Förderung der energetischen Sanierung kommunaler Ge-

bäude (100 Mio. Euro)
3. Einführung eines Klimawohngeldes, um Wohngeldempfängern das Wohnen

in energieeffizientem Wohnraum zu ermöglichen (100 Mio. Euro)
4. Förderung der Stromeffizienz sowie der Markteinführung besonders sparsa-

mer strombetriebener Geräte und Maschinen (800 Mio. Euro)
5. Verankerung des Energiesparens in der Ausbildung, Gewährleistung verbes-

serter Beratungsangebote und eines effektiveren Informationsflusses
(200 Mio. Euro).

Berlin, den 24. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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