BT-Drucksache 18/3204

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2654, 18/3198 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert)

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3204
18. Wahlperiode 12.11.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg,
Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan
Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2654, 18/18/3198 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008
über die Adoption von Kindern (revidiert)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In seiner Entscheidung vom 19. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht
festgestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft,
welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen
könnten, bestehen nicht“ (BVerfG, 1 BvL 1/11 vom 19.2.2013, Rn. 104).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die ungleiche Ausgestaltung der Adoptions-
möglichkeiten zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beendet.

Berlin, den 11. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

In seiner Entscheidung vom 19. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht nach Anhörung zahlreicher
Sachverständigen festgestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die
ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht“ (BVerfG, 1
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3204 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
BvL 1/11 vom 19.2.2013, Rn. 104). Dennoch versichert die Bundesregierung in der Begründung zu ihrem
Gesetzentwurf zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern
(revidiert): „Von der in dem Übereinkommen eröffneten Möglichkeit, im nationalen Adoptionsrecht die ge-
meinsame Adoption durch Lebenspartner zuzulassen, wird die Bundesregierung keinen Gebrauch machen“.
Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die verfassungswidrige Diskriminie-
rung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten im Sinne der Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts zu beenden.

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