Vom 5. November 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3089
18. Wahlperiode 05.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Luise
Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan
Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2141, 18/3078 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a) Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
b) In Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b wird das Wort „und“ durch
ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Familienstand“ werden
die Wörter „und Zahl der gemeinsamen Kinder“ eingefügt.
b) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
c) Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
d) Absatz 4 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
„d) Angabe darüber, ob einer bzw. beide der Eltern in einer
bzw. zwei Lebenspartnerschaften leben,“.
bb) Die bisherigen Buchstaben d bis h werden die Buchstaben e
bis i.
d) Die bisherigen Buchstaben c und d werden die Buchstaben e und f.
2. Der Nummer 2 Buchstabe b wird folgender Doppelbuchstabe cc angefügt:
,cc) In Buchstabe b werden nach dem zweiten Komma die Wörter „Zahl
der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder,“ angefügt.‘
Berlin, den 4. November 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Drucksache 18/3089 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung
In der Antwort auf die kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zum Thema „Regenbogenfamilien in
Deutschland“ (BT-Drs. 18/2174) gab die Bundesregierung zu, dass sie sehr wenig von der Lebensrealität von
Regenbogenfamilien weiß. Ihre einzigen Erkenntnisse basieren auf Erhebungen von 2006 und können nicht ernst-
haft als aktuell und ausreichend bewertet werden.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird die immer wachsende Zahl von Regenbogenfamilien in Deutsch-
land endlich auch in der Bevölkerungsstatistik berücksichtigt.
Nur so wird der Gesetzgeber der familiären Realität gerecht und kann Regenbogenfamilien auf einer fundierten
Basis in die Familienpolitik einbeziehen.
Zu Nummer 1 (§ 2 BevStatG)
Zu Buchstabe a (Absatz 3)
Nach § 2 Absatz 2 Nummer Buchstabe b wird bei Eheschließungen u.a. die Zahl der gemeinsamen Kinder der
Ehegatten übermittelt. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird bei Begründungen von Lebenspartnerschaften
auch die Zahl der gemeinsamen Kinder der Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner übermittelt. Dies kann rele-
vant sein, wenn Kinder vor der Begründung eingetragener Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht im Aus-
land angenommen wurden.
Zu Buchstabe c (Absatz 4)
Nach § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c wird bei lebend- und bei totgeborenen Kindern die Angabe darüber
übermittelt, ob die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird auch
die Angabe übermittelt, ob einer bzw. beide der Eltern in einer bzw. zwei Lebenspartnerschaften leben.
Zu Nummer 2 (§ 3 BevStatG)
Nac § 3 Nummer 1 Buchstabe b übermitteln die für Ehesachen und Aufhebungen von eingetragenen Lebenspart-
nerschaften zuständigen Gerichte erster Instanz bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen den statisti-
schen Ämtern der Länder mindestens monatlich u.a. die Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen
Kinder. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird die Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kin-
der auch bei Aufhebungen von Lebenspartnerschaften übermittelt.