BT-Drucksache 18/2045

Räumliche Verteilung des Mittelabflusses von Förderprodukten der KfW Bankengruppe und der Städtebauförderung für Kommunen

Vom 3. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2045
18. Wahlperiode 03.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen),
Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus,
Matthias Gastel, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner,
Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Räumliche Verteilung des Mittelabflusses von Förderprodukten
der KfW Bankengruppe und der Städtebauförderung für Kommunen

Nach wie vor erlaubt es die Finanzlage vieler Städten und Gemeinden nicht, not-
wendige Investitionen in den Erhalt ihrer Infrastruktur und öffentlichen Ge-
bäude zu tätigen. Betroffen sind insbesondere finanzschwache Kommunen in
strukturschwachen Regionen, deren Investitionen nicht ausreichen, um die Ab-
schreibungen zu kompensieren. Dies bedeutet vielerorts einen schleichenden
Substanzverlust, der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Form maroder
öffentlicher Bauten und Straßen beeinträchtigt, sondern auch zulasten der re-
gionalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Kommunen und der örtlichen
Unternehmen geht.
Das KfW-Kommunalpanel 2014 schätzt den Investitionsrückstand der deut-
schen Kommunen für das Jahr 2013 auf rund 118 Mrd. Euro. Nach einem deut-
lichen Einbruch im Jahr 2012 legten die Investitionen im vergangenen Jahr zwar
leicht zu. Diese wurden jedoch vorwiegend von den finanzstarken Kommunen
getätigt. Bei vielen finanzschwachen Kommunen verdränge der Konsolidie-
rungsbedarf die Investitionsentscheidung. Schwerpunkte des kommunalen In-
vestitionsstaus identifiziert die KfW Bankengruppe in den Bereichen:
– Straßen und Verkehr: 31 Mrd. Euro,
– Schulen: 24 Mrd. Euro,
– Sportstätten, Bäder: 12 Mrd. Euro,
– Öffentliche Verwaltungsgebäude: 11 Mrd. Euro.
Betrachtet man den kommunalen Anteil an den gesamten staatlichen Investitio-
nen, so ist dieser in der Zeit von 1991 bis 2012 von 63,6 auf 47,9 Prozent deut-
lich gesunken (IMK-Report 94, 6/2014, S. 5). Wobei in den Kommunen der
finanzstarken Länder, wie Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg, pro
Einwohner deutlicher mehr investiert wird, als in finanzschwachen Ländern
(ebd., S. 10). Im Bereich der kommunalen Infrastruktur fördert der Bund über
die KfW Bankengruppe selbst eine Vielzahl von Investitionsprojekten. Der
Abfluss der KfW-Fördermittel sollte die regionalen Disparitäten nicht noch ver-
stärken und idealerweise gezielt finanzschwachen Kommunen zur Verfügung
gestellt werden. Auch das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 einen
klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, kann nur erreicht werden, wenn die
Mittel zielgerichtet auch in strukturschwache Regionen fließen.

Drucksache 18/2045 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Für die Städtebauförderung stellt sich das Problem der räumlichen Verteilung
des Mittelabflusses in gleicher Weise. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2013 soll sich die Städtebauförderung auf städtische und
ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten konzentrieren.

Wir fragen die Bundesregierung:
Zu KfW-Programmen:
1. Wie groß war die Nachfrage nach den einzelnen Förderprogrammen der

KfW Bankengruppe für Kommunen im Zeitraum von 2010 bis 2013 (bitte
aufgeschlüsselt nach einzelnen Förderprogrammen bzw. Kreditlinien, An-
zahl der Anträge und Zusagen differenziert nach Bundesländern angeben)?

2. Welche Mittel sind in den einzelnen Förderprogrammen der KfW Banken-
gruppe für Kommunen im Zeitraum von 2010 bis 2013 abgerufen worden
(bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Förderprogrammen bzw. Kreditlinien,
Anzahl der Anträge und Zusagen differenziert nach Bundesländern ange-
ben)?

3. Welche Kommunen und kommunalen Institutionen haben die Förderung
aus diesen Programmen im Zeitraum von 2010 bis 2013 abgerufen?

4. Wie verteilen sich im genannten Zeitraum die antragstellenden Kommunen
und kommunalen Institutionen und deren Fördermittelabfluss auf die
einzelnen Bundesländer (bitte differenziert auch in Relation zur Einwohner-
zahl – Bevölkerungsstärke – des jeweiligen Bundeslandes angeben)?

5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kommunen
in einer Haushaltssicherung oder Haushaltsnotlage, die Förderprogramme
der KfW Bankengruppe in Anspruch genommen haben (bitte differenziert
nach Programmen bzw. Kreditlinie und Bundesländern angeben)?

6. Gibt es Hinweise, dass Kommunen in einer Haushaltssicherung bzw. Haus-
haltsnotlage Schwierigkeiten bei der Ko-Finanzierung haben oder ihnen die
Kreditaufnahme verwehrt ist und sie entsprechend weniger Mittel abrufen,
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung daraus?

7. Welche Unterstützung erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Kom-
munen in einer Haushaltssicherung bzw. Haushaltsnotlagen, um in die Lage
versetzt zu werden, Investitionszuschüsse und Kredite der KfW Banken-
gruppe abzurufen (bitte differenziert nach Bundesländern auch in Relation
zur Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes angeben)?

8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit auch gezielt von fi-
nanzschwachen Kommunen Förderprogramme der KfW Bankengruppe,
aber auch Förderprogramme der Länder, des Bundes und der Europäischen
Union (EU) abgerufen werden können?

9. Erwägt die Bundesregierung angesichts der Schwierigkeit von Kommunen
in Haushaltsnotlagen, Kredite aufzunehmen, die Investitionsförderung für
Kommunen durch die KfW Bankengruppe von zinsverbilligten Krediten
hin zu direkten Investitionszuschüssen zu verlagern?
Wenn nein, warum nicht?

10. Erwägt die Bundesregierung angesichts der Schwierigkeit von Kommunen
in Haushaltsnotlagen, Kredite aufzunehmen, Investitionsprogramme in
Form einer Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen analog
des „Investitionspaktes zur energetischen Sanierung von Schulen, Kinder-
gärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den Kommunen
2008/2009“ aufzulegen?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2045
11. Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung eines „Eigenanteilfonds“ ggf.
gemeinsam mit den Ländern, um es Kommunen in einer Haushaltssiche-
rung zu ermöglichen, an Investitions- und Förderprogrammen des Bundes,
der KfW Bankengruppe oder der EU teilzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?

Zur Städtebauförderung:
12. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2013 in absoluten und prozentualen Zah-

len bei den Programmen der Städtebauförderung, aufgeschlüsselt nach den
Programmen Stadtumbau Ost, Stadtumbau West, Denkmalschutz Ost,
Denkmalschutz West, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
sowie Kleinere Städte und Gemeinden gestellt (bitte jeweils aufgeschlüsselt
nach Bundesländern, Großstädten, Mittelstädten, Kleinstädten und Land-
gemeinden angeben)?

13. Wie hoch waren die Anzahl und das Volumen der Bewilligungen bei den in
Frage 12 aufgeführten Einzelprogrammen im Jahr 2013 (bitte nach Bundes-
ländern – differenziert auch in Relation zur Einwohnerzahl bzw. Bevölke-
rungsstärke – des jeweiligen Bundeslandes, Großstädten, Mittelstädten,
Kleinstädten und Landgemeinden aufschlüsseln)?

14. Gibt es Fälle, in denen ein Förderantrag abgelehnt wurde, weil die Kom-
mune nicht in der Lage war, den notwendigen Eigenanteil zu finanzieren?
Wenn ja, wie viele?

15. In wie vielen Fällen (bitte nach absoluter Anzahl, prozentualem Anteil und
Finanzvolumen aufschlüsseln) wurde von Artikel 2 Satz 3 der Städtebauver-
einbarung 2013 Gebrauch gemacht, wonach Mittel von Dritten als Eigenan-
teil der Kommune gewertet werden können?

16. Wie hoch waren die Anzahl und das Volumen der Bewilligungen im Rah-
men der Städtebauförderung, bei denen Kommunen maximal einen Eigen-
anteil von 10 Prozent finanziert haben?

17. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass sich die Mittelverwendung der
Städtebauförderung tatsächlich auf städtische und ländliche Räume mit er-
höhten strukturellen Schwierigkeiten konzentriert?

18. Wie definiert die Bundesregierung „erhöhte strukturelle Schwierigkeiten“?

Berlin, den 1. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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