Vom 2. Juli 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2022
18. Wahlperiode 02.07.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Luise
Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan
Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/1284, 18/2009 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung
des Meldewesens
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
1. Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
„c) § 19 wird aufgehoben.“
2. Die bisherigen Buchstaben c bis e werden die Buchstaben d bis f.
Berlin, den 2. Juli 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Begründung
Gemäß § 19 MeldFortG soll die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung beste-
hen bleiben. Allerdings ist sie nur in den wenigsten Fällen geeignet, Scheinanmeldungen zu verhindern, und
wurde deshalb schon einmal 2001 aus dem Melderechtsrahmengesetz gestrichen. Da keine neuen Erkenntnis-
se vorliegen, aus denen man schließen könnte, dass diese Einschätzung falsch war, wird die Pflicht aufgeho-
ben.