BT-Drucksache 18/1757

Konsequenzen aus den Vorwürfen gegen den ADAC

Vom 11. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1757
18. Wahlperiode 11.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Luise Amtsberg, Volker Beck
(Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konsequenzen aus den Vorwürfen gegen den ADAC

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) ist Deutschlands größ-
ter Automobilclub. Zu Beginn des Jahres 2014 kam der ADAC vermehrt in die
öffentliche Kritik. Seitdem steht der Verdacht im Raum, dass bei der Vergabe des
Autopreises „Gelber Engel“ manipuliert wurde. Teilweise wurden diese Vor-
würfe von Seiten des ADAC auch eingeräumt. Der Automobilclub hat Aufklä-
rung angekündigt und die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen aufge-
nommen.
Das Verhalten des ADAC betrifft einen wichtigen Bereich der Verbraucherpoli-
tik. Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer vertrauen potentiell auf Um-
fragen, Aussagen oder Tests des ADAC, der sich selbst als „Europas wichtigster
Verbraucherschützer im Bereich Mobilität und Technik“ beschreibt
(www.adac.de/wir-ueber-uns/unternehmensdarstellung/markenbild/). Die etwa
19 Millionen Mitglieder des ADAC müssen wissen, was sie für ihre Beiträge er-
halten. Die wirtschaftliche Betätigung des ADAC und seine Beteiligung an
Unternehmen, wie Autovermietungen oder Tankstellenbetriebe, führen zu
Zweifeln an der Objektivität entsprechender Tests und zu Unklarheiten über die
Interessenlage des ADAC.
Das Amtsgericht (AG) München überprüft derzeit, ob dem ADAC weiterhin der
Vereinsstatus zuerkannt werden kann. Maßgeblich hierfür ist, ob die wirtschaft-
lichen Aktivitäten und Gewinne Hauptzweck des ADAC sind. Ein eingetragener
Verein muss vorrangig auf ideelle Ziele ausgerichtet sein. Angesichts der un-
durchsichtigen Strukturen zwischen dem ADAC und seinen Tochterunterneh-
men ist es fraglich, ob eine klare Trennung zwischen wirtschaftlicher Betätigung
und Vereinstätigkeit besteht. Ebenso schafft die neue Faktenlage Unklarheiten
über steuerrechtliche Auswirkungen, da der ADAC derzeit nur auf zehn Prozent
des Basistarifs der Mitgliedsgebühr Umsatzsteuer zahlt.
Die bekannt gewordenen Vorfälle beim ADAC weisen darauf hin, dass grund-
sätzlich ein höherer Grad an Transparenz und Verlässlichkeit für die Verbrau-
cherinnen und Verbraucher erreicht werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was haben die von der Bundesregierung in der 4. Sitzung des Ausschusses

für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 29. Januar
2014 angekündigten Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem
ADAC ergeben, insbesondere im Hinblick auf

a) die Einrichtung von Qualitätskontrollen beim ADAC,
b) die externe Qualitätskontrolle von Tests und von Testergebnissen,

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c) die Transparenz über Tests und Testergebnisse,
d) eine mögliche Reduzierung der Geschäftstätigkeit auf das Kerngeschäft,

die Pannenhilfe,
e) den juristischen Rahmen einer geplanten Neuorganisation des ADAC

und deren Zeitrahmen?
2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus den Vorwürfen, der ADAC benachteilige im Rahmen der Pannenhilfe
eigene Vereinsmitglieder zugunsten von Nutzerinnen und Nutzern bestimm-
ter Fabrikate (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 23. April 2014, S. 17), im Hin-
blick auf die Zuerkennung des Vereinsstatus?

3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinsmitglieder des
ADAC auf dieses etwaige Ranking verschiedener Fabrikate bei der Pannen-
hilfe (siehe Frage 2) hingewiesen?

4. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung darüber hinaus die
Zuerkennung des Vereinsstatus für den ADAC von den in den vergangenen
Monaten bekannt gewordenen Vorwürfen berührt?

5. Welche Ergebnisse hat nach Erkenntnis der Bundesregierung die Überprü-
fung des ADAC durch das zuständige AG München als Registergericht er-
bracht?

6. Erkennt die Bundesregierung aufgrund der bekannt gewordenen Vorwürfe
gegen den ADAC konkreten Änderungsbedarf im Vereinsrecht, insbeson-
dere auch im Hinblick auf die demokratische Beteiligung oder im Hinblick
auf die Einführung von Regeln für besonders große Vereine, beispielsweise
die pflichtgemäße Veröffentlichung von Bilanzen oder Bestellung eines
Wirtschaftsprüfers?

7. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die über die gemeinnützige Betäti-
gung hinausgehende Tätigkeit des ADAC vom Nebenzweckprivileg ge-
deckt?

8. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Nebenzweckprivileg neu zu regeln?
Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Zielsetzungen?
Wenn nein, warum nicht?

9. Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die geltende Rechts-
lage nach dem „ADAC-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH, 29. Septem-
ber 1982 – I ZR 88/80) der tatsächlichen wirtschaftlichen Betätigung des
ADAC und den Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf
Transparenz und Information gerecht?

10. Hält die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten zur Offenlegung
von Beteiligungsstrukturen im konkreten Fall des ADAC für ausreichend?
Welche generellen Schlussfolgerungen im Hinblick auf Prüfungs- und Pub-
lizitätspflichten zieht sie daraus?

11. Welche Rückschlüsse aus den Vorfällen zieht die Bundesregierung im Hin-
blick auf ihre Verbraucherstrategie?

12. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung aus juristischen und verbraucher-
politischen Gesichtspunkten zulässig, dass Funktionäre des ADAC mit
ihren Rechtsanwaltskanzleien von Aufträgen der Vereinsmitglieder profi-
tieren (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26./27. April 2014, S. 25)

Berlin, den 11. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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