BT-Drucksache 18/1373

Kritik des Europarats an Rassismus und Intoleranz in Deutschland

Vom 7. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1373
18. Wahlperiode 07.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Irene Mihalic,
Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Tom Koenigs, Renate Künast, Cem Özdemir
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kritik des Europarates an Rassismus und Intoleranz in Deutschland

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) rügt in
ihrem am 25. Februar 2014 veröffentlichten Bericht die Bundesregierung für ih-
ren Umgang mit Rassismus und Intoleranz. Die ECRI bescheinigt Deutschland
ein Rassismus-Problem, das die gesamte Gesellschaft, und damit auch aus-
drücklich staatliche Behörden, betrifft. Das sei zuletzt durch das Komplettversa-
gen bei der Aufklärung der NSU-Mordserie deutlich geworden. Gleichzeitig
dürfe sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Bekämpfung der Hassdelikte
nicht nur auf den organisierten Rechtsextremismus fixieren. In diesem Kontext
werden beispielsweise auch antisemitisches Verhalten, Teile der öffentlichen
Debatte über Einwanderer und Diskriminierung von Homosexuellen genannt.

Aktionspläne
Die Expertinnen und Experten des Europarates monieren, dass die Bundesregie-
rung trotz entsprechender Kritik den Aktionsplan gegen Rassismus und Intole-
ranz seit dem Jahr 2008 nicht überarbeitet hat. Der Nationale Aktionsplan für
Integration enthält zudem keinen Abschnitt über die Bekämpfung von Rassis-
mus und Intoleranz. Und obwohl Sinti und Roma immer noch unter einer erheb-
lichen Diskriminierung leiden, werden sie dort nur kurz erwähnt.

Racial profiling
Gerügt werden außerdem willkürliche, verdachtsunabhängige Identitätsüber-
prüfungen durch die Polizei. Diese führen in der Praxis zu diskriminierenden
Kontrollen und stigmatisieren Menschen in der Öffentlichkeit. Das so genannte
racial profiling sei in Deutschland immer noch nicht ausdrücklich verboten.

Hassverbrechen
Die Kommission stellt fest, dass in Deutschland keine verlässliche statistische
Methode Anwendung findet, um das Ausmaß der durch Rassismus und Homo-
bzw. Transphobie motivierten Gewalt und Hassreden zu messen. Deshalb sollte
das System für die Erfassung und Nachverfolgung solcher Fälle reformiert wer-
den. Bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern sollen
Kontaktstellen für die Meldung diesbezüglicher Beschwerden eingerichtet wer-
den.

Drucksache 18/1373 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Antidiskriminierung
Die Kommission bemängelt die noch immer ausstehende Ratifizierung des Pro-
tokolls Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das ein
allgemeines Diskriminierungsverbot enthält und bereits vor 13 Jahren verab-
schiedet wurde.
Die Kommission fordert die Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungs-
gesetzes auf den öffentlichen Sektor und die bessere finanzielle Ausstattung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Alternativ schlagen die Exper-
tinnen und Experten des Europarates vor, regionale Stellen der ADS in allen
Bundesländern einzurichten.

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT)
Nach Meinung der Kommission gibt es darüber hinaus eine erhebliche Diskri-
minierung von LGBT-Personen. Dies führe tendenziell dazu, dass LGBT-Perso-
nen ihre sexuelle Identität verbergen. Homophobie und Transphobie sind laut
Europaratbericht besonders in den Schulen verbreitet. Auch im Gesundheits-
wesen und, bezogen auf transsexuelle Menschen auf dem Arbeitsmarkt, kommt
es weiterhin häufig zu Diskriminierungen.
Die Kommission fordert diesbezüglich die Bundesregierung sowie jene Bundes-
länder, die bisher keinen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm zur För-
derung der Toleranz gegenüber LGBT-Personen und zur Bekämpfung von
Homo- bzw. Transphobie angenommen haben, zur Verabschiedung eigener
Maßnahmen oder Aktionspläne auf.
Gerügt werden außerdem die staatliche Diskriminierung und die daraus resultie-
renden rechtlichen Unterschiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaf-
ten und Ehepaaren.

Antiziganismus
Sinti und Roma leiden in Deutschland immer noch unter erheblichen und viel-
schichtigen Diskriminierungen. Hierauf wird – so ECRI – seitens der Bundesre-
gierung nur unzureichend reagiert. So komme es immer wieder auch zu gewalt-
tätigen Übergriffen und Anschlägen auf Angehörige der Minderheit der Sinti
und Roma.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in zwei Kleinen Anfragen
(Bundestagsdrucksache 17/14754 und 18/1085) versucht, das Ausmaß antiziga-
nistischer Straftaten in Deutschland zu erfahren – mit mäßigem Erfolg: Erst im
Zuge einer Kleinen Anfrage sei mittels einer „händischen Recherche“ ermittelt
worden, dass es in den Jahren 2008 bis 2010 antiziganistische Straftaten in
Deutschland im unteren zweistelligen Fallzahlenbereich gegeben hätte.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Aufnahme des Merkmals „Antiziga-
nismus“ in den so genannten Themenfeldkatalog zur Erfassung der politisch
motivierten Kriminalität (PMK) für angezeigt hält, antwortete die Bundesregie-
rung, diese Frage solle im Rahmen der ohnehin anstehenden Überprüfung des
„Definitionssystems PMK“ beraten werden. Das zu entscheiden, sei aber nicht
die Aufgabe der Bundesregierung, sondern der Bundesländer. Um eine eigen-
ständige Positionierung bzw. Empfehlung drückt sich die Bundesregierung da-
mit erneut.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1373
Wir fragen die Bundesregierung:
Rassismus und Intoleranz
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass versteckter Rassismus in Tei-

len der Bevölkerung existiert?
Wenn ja, wie würde die Bundesregierung das Ausmaß der Verbreitung rassis-
tischen Gedankenguts innerhalb der Bevölkerung beschreiben?
Welche Vorschläge für eigene, auch haushaltswirksame, Maßnahmen leitet
die Bundesregierung (mit welchem Zeitplan) aus dieser Problembeschrei-
bung ab?
Wenn nein, warum nicht (bitte auch unter Hinweis auf die Ergebnisse der bei-
den vom ECRI herangezogenen Studien begründen: Decker/Kiess/Brähler:
„Die Mitte in Umbruch – Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland
2012“, herausgegeben für die Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin 2012 sowie
Universität Bielefeld, Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltfor-
schung: „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland“)?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die vom Bundesministerium des
Innern herausgegebene Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutsch-
land“, Berlin 2011, auf Seite 592 sinngemäß zu der Feststellung gekommen
ist, Negativdiskurse (wie insbesondere die Sarrazin-Debatte) würden der In-
tegration schaden und gleichzeitig Formen gruppenbezogener Menschen-
feindlichkeit fördern?
Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie damals den auch nach
Auffassung der Vereinten Nationen rassistischen Äußerungen von Thilo
Sarrazin entschieden genug entgegengetreten ist (bitte unter Hinweis auf ent-
sprechender Zitate und Quellen darlegen)?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann, dass sie sich von einem
der zentralen Ergebnisse dieser von ihr veröffentlichten Studie distanziert?

3. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Feststel-
lung der Kommission, dass rassistische Gedanken und Sympathien für
rechtsextreme Organisationen bei der Polizei weit verbreitet sind?
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen hierüber sind der Bundesregie-
rung bekannt?
Hält die Bundesregierung es angesichts der Feststellung für angebracht,
solche Untersuchungen zu fördern?

4. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die in dem
Bericht erhobene Forderung, Kontaktstellen bei Polizei und Staatsanwalt-
schaften in allen Bundesländern mit der besonderen Zuständigkeit einzurich-
ten, Beschwerden von Personen mit Migrationshintergrund, einer ethnischen,
religiösen oder sprachlichen Minderheit, die historisch in Deutschland ansäs-
sig ist, von LGBT-Personen (schutzbedürftige Gruppen) und von Einzelper-
sonen oder eines Verbandes, der sich für deren Rechte einsetzt, zu erfassen
und in diesen Fällen zu ermitteln sowie einen regelmäßigen Dialog mit Inte-
ressenvertretungen betroffener Gruppen zu führen?

5. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in Bezug auf die Forderung
der Kommission ergreifen, den Umgang von Polizei und Justizbehörden mit
Neonaziversammlungen zu überarbeiten und sicherzustellen, dass die Ein-
schränkungen für das bürgerliche Engagement von Gegendemonstranten
nicht unverhältnismäßig sind?

Drucksache 18/1373 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Aktionspläne
6. Vor dem Hintergrund, dass der derzeitige Nationale Aktionsplan der Bun-

desrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeind-
lichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz aus dem Jahr 2008
mit den Worten, er sei „nicht statisch, sondern die einzelnen Maßnahmen
bedürfen der Evaluierung und Nachsteuerung“ endet, ist zu fragen, ob der
Aktionsplan tatsächlich evaluiert worden ist?
Wenn ja, wann, durch wen, und mit welchem Ergebnis?
Und anhand welchen Zeitplans plant die Bundesregierung, diese Evalua-
tionsergebnisse umzusetzen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft in diesen Umset-
zungsprozess einzubeziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Für wann plant die Bundesregierung dann die angekündigte Evaluierung?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft in diese Evaluation
einzubeziehen?

7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, diesen Aktionsplan ggf.
auch konzeptionell weiterzuentwickeln?
Wenn ja, in welche inhaltliche Richtung?
Welche Stellen wird die Bundesregierung innerhalb welchen Zeitraums da-
mit befassen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft hierbei einzube-
ziehen?

8. Inwieweit soll der Aktionsplan um die Themen Homophobie und Trans-
phobie ergänzt werden?

9. Unterstützt die Bundesregierung das Anliegen des ECRI-Berichts, den
Nationalen Aktionsplan für Integration um einen Abschnitt bzw. um Selbst-
verpflichtungen zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz zu ergän-
zen, und wenn nein, warum nicht?

10. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der ECRI, dem Nationalen
Aktionsplan für Integration würde es an Indikatoren und Zielvorgaben feh-
len bzw. an quantifizierten Verpflichtungen seitens der Bundesländer man-
geln, wirksame Maßnahmen für das Erreichen der festgelegten Ziele zu er-
greifen?

11. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der ECRI, wonach Diskri-
minierung von Sinti und Roma im Nationalen Aktionsplan für Integration
nicht angemessen behandelt wird?

Racial profiling
12. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Fest-

stellung der Kommission, verdachtsunabhängige Kontrollen der Bundes-
polizei und der Polizei der Länder befördern diskriminierende Praktiken?

13. Welche Maßnahmen werden die Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder ergreifen, um diese Praxis zu unterbinden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1373
Hassverbrechen
14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus der Feststellung der Kommission, die bisherige statistische Erfassung
lasse keine Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß von Rassismus und
Homo- bzw. Transphobie zu?

15. Wie erklärt die Bundesregierung in diesem Kontext die von der Kommis-
sion herausgestellte Diskrepanz zwischen der polizeilichen Statistik über
politisch motivierte Straftaten in Bezug auf rassistische und homo- bzw.
transphobe Beleidigungen und deren zivilgesellschaftliche Erfassung?

16. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, bei
der Erfassung rassistischer und homo- bzw. transphober Hassreden könne
die Definition des Begriffs „politisch motiviert“ Polizeibeamte irreführen
und damit eine Protokollierung verhindern?

17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Feststellung der Kommission, dass mangels Vertrauens in die Straf-
verfolgungsbehörden häufig rassistische oder transphobe Straftaten nicht
angezeigt und damit auch nicht erfasst werden?

18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, dass das Justiz-
system nicht in ausreichendem Maße für Opfer von Rassismus und Homo-
bzw. Transphobie zugänglich ist?
Welche vertrauensbildenden Maßnahmen kommen zur Verbesserung der
Strafverfolgung in diesem Bereich nach Auffassung der Bundesregierung in
Betracht?

19. In welchem Umfang ist der Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der
NSU-Taten bekannt, dass – wie von der Kommission festgestellt – Polizei-
beamte zögerlich sind, Anzeigen von Straftaten mit einem rassistischen
oder homo- bzw. transphoben Motiv aufzunehmen und im Jahr 2013 türki-
sche Stellen die Polizei mehrfach daran erinnern mussten, nach schweren
Bränden in Häusern, die von türkischstämmigen Menschen bewohnt wur-
den, rassistische Tatmotive zu untersuchen?
Welche Möglichkeiten zur Sensibilisierung und Effektivierung der Bearbei-
tung sieht die Bundesregierung?

20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung:
a) aus der Feststellung des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Be-

seitigung der Rassendiskriminierung (CERD), § 130 Absatz 1 des Straf-
gesetzbuchs (StGB) sei nicht mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des
Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Ras-
sendiskriminierung (ICERD) vereinbar, und

b) aus der Empfehlung der ECRI, § 130 StGB so zu reformieren, dass zum
einen die Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens nicht mehr
Tatbestandsvoraussetzung ist und zum anderen aber Hautfarbe und
Sprache in den Tatbestand aufgenommen werden?

21. Sieht die Bundesregierung bei § 130 StGB anderweitigen Handlungsbe-
darf?
Wenn ja, welchen?

22. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der
ECRI, bestimmten Organisationen, z. B. Verbänden und Gewerkschaften,
das Recht auf Zivilklagen für eine wirksamere Bekämpfung von Rassendis-
kriminierung einzuräumen?

Drucksache 18/1373 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Antidiskriminierung
23. Welche Ergebnisse erbrachte die jahrelange Prüfung der Bundesregierung

des vor 14 Jahren unterzeichneten Protokolls Nr. 12 zur EMRK, von deren
Ergebnis die Bundesregierung die Ratifizierung des Protokolls abhängig
machte?

24. Wann plant die Bundesregierung, diese Prüfung abzuschließen und das
Ratifizierungsprozedere einzuleiten?

25. Welche tatsächlichen Auswirkungen hätte die Ratifizierung nach Kenntnis
der Bundesregierung auf den Zugang zu Sozialleistungen?
Worauf gründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

26. Wie verträgt sich die bisherige Haltung der Bundesregierung im Hinblick
auf die Ratifizierung des 12. Protokolls mit der Feststellung des Bundesver-
fassungsgerichts vom 18. Juli 2012, wonach (im Hinblick auf die Ein-
schränkung des Sozialleistungsbezugs im Rahmen des Asylbewerberleis-
tungsgesetzes) es verfassungswidrig sei, die Menschenwürde migrations-
politisch zu relativieren?

27. Plant die Bundesregierung, wie von der ECRI angemahnt, die Geltung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den öffentlichen Sektor aus-
zuweiten?

28. Plant die Bundesregierung, wie von der ECRI angemahnt, die Antidiskrimi-
nierungsstelle des Bundes finanziell besser auszustatten?

29. Plant die Bundesregierung, wie von der ECRI vorgeschlagen, regionale
Stellen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in allen Bundesländern
einzurichten?

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT)
30. Stimmt die Bundesregierung der Meinung der ECRI, wonach LGBT-Perso-

nen immer noch erheblicher Diskriminierung ausgesetzt sind, zu?
Auf welche Daten stützt sie ihre Meinung?

31. Was unternimmt die Bundesregierung, um diese Diskriminierung zu be-
kämpfen (insbesondere im Gesundheitswesen und, bezogen auf transse-
xuelle Menschen, auf dem Arbeitsmarkt)?

32. Stimmt die Bundesregierung der Meinung der ECRI über staatliche Diskri-
minierung von Lesben und Schwulen in Deutschland zu (bitte mit Begrün-
dung)?

33. Wie beurteilt die Bundesregierung die noch bestehenden rechtlichen Unter-
schiede zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und verheirateten
Paaren?

34. Teilt die Bundesregierung die positive Bewertung der Aktionspläne oder
der umfassenden Programme zur Förderung der Toleranz gegenüber LGBT-
Personen und zur Bekämpfung von Homo- bzw. Transphobie durch die
ECRI, die in den letzten Jahren in einigen Bundesländern verabschiedet
wurden?

35. Teilt die Bundesregierung die Forderung der ECRI nach Verabschiedung
solcher Aktionspläne auf der Bundesebene und in den übrigen Bundeslän-
dern?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1373
Antiziganismus
36. Wie viele antiziganistische Straftaten genau wurden durch die im Zuge der

Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14754 erstellten „händi-
schen Untersuchung“ identifiziert (angesichts dessen, dass der Hinweis der
Bundesregierung auf einen diesbezüglich „zweistelligen Fallzahlenbereich“
zu unscharf ist)?

37. Wie viele antiziganistische Straftaten genau gab es in den Jahren 2011 bis
2013 (bitte ggf. durch eine erneute „händische Untersuchung“ ermitteln)?

38. Wie setzten sich die antiziganistischen Straftaten in den Jahren 2008 bis
2010 respektive in den Jahren 2011 bis 2013 zusammen (bitte nach
a) Tötungs- und Körperverletzungdelikten,
b) Brand- und Sprengstoffanschlägen,
c) Schändungen von Mahnmalen oder Gräbern von Sinti und Roma bzw.
d) Meinungsäußerungsdelikten aufschlüsseln)?

39. Wie werden Schändungen von Mahnmalen oder Gräbern von Sinti und
Roma innerhalb des „Definitionssystems PMK“ derzeit klassifiziert („ras-
sistisch“, „fremdenfeindlich“ etc.)?

40. Wird sich die Bundesregierung innerhalb der Innenministerkonferenz für
die Aufnahme des Merkmals „Antiziganismus“ in den „Themenfeldkatalog
PMK“ einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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