BT-Drucksache 18/1339

Europäischen Grundrechtsschutz gewährleisten - Nationale Vorratsdatenspeicherung verhindern

Vom 7. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1339
18. Wahlperiode 07.05.2014

Antrag
der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic,
Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Europäischen Grundrechtsschutz gewährleisten –
Nationale Vorratsdatenspeicherung verhindern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Sowohl der EuGH als auch das Bundesverfassungsgericht haben jeweils festge-
stellt, dass die europäische Rechtsgrundlage bzw. das bundesdeutsche Umset-
zungsgesetz zur flächendeckenden Vorratsspeicherung von Telekommunikations-
daten einen schweren, nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte aller
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union bzw. die Grundrechte der Bun-
desbürger darstellen.

Der EuGH hat in seinem aktuellen Urteil vom 8. April 2014 zur Richtlinie
2006/24/EG (Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) zur Begründung ausgeführt, dass
sich aus der Gesamtheit der zu speichernden Daten genaue Rückschlüsse auf das
Privatleben der Bürgerinnen und Bürger ziehen lassen. Beispielhaft hat er Ge-
wohnheiten des täglichen Lebens, ständige und vorübergehende Aufenthaltsorte
sowie die sozialen Beziehungen und das soziale Umfeld der Bürgerinnen und Bür-
ger benannt. Die Speicherung dieser Daten für die spätere Nutzung durch die
Sicherheitsbehörden ohne Hinweis für die Betroffenen ist nach Ansicht des EuGH
geeignet, bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Gefühl der ständigen Überwachung
zu erzeugen. Der EuGH erachtet diese Maßnahmen daher als Eingriff in die Rechte
der europäischen Bürgerinnen und Bürger aus Artikel 7 und Artikel 8 der EU-
Grundrechtecharta. Danach haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Grundrecht auf
Achtung ihres Privatlebens und auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten
durch die Europäische Union. Auf Grund der Unvereinbarkeit dieser Maßnahmen
mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus Art. 52 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta
hat der EuGH die Richtlinie daher für nichtig erklärt. Es besteht somit keine recht-
liche Umsetzungspflicht für die Mitgliedstaaten mehr.

Trotz dieser klaren Rechtsprechung hat die Bundesregierung sich bisher nicht von
ihrem Vorhaben der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung distanziert.
Eine Erklärung, dauerhaft auf entsprechende Initiativen auf nationaler und europäi-
scher Ebene zu verzichten, steht noch aus. Stattdessen erklärt der Bundesinnenmi-
nister sogar, dass ein nationaler Alleingang im Hinblick auf die Vorratsdatenspei-
cherung weiterhin möglich sei.
Drucksache 18/1339 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,

1. auf nationaler Ebene dauerhaft vom Vorhaben der Vorratsdatenspeiche-
rung von Telekommunikationsdaten Abstand zu nehmen und

2. sich auf europäischer Ebene mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass es zu
keiner Neuauflage einer EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie kommt.

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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