BT-Drucksache 18/13041

Entschädigung der Opfer des DDR-Zwangsdopings

Vom 29. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13041
18. Wahlperiode 29.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entschädigung der Opfer des DDR-Zwangsdopings

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden etwa 10 000 minder-
jährige Hochleistungs- und Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler im
staatlichen Auftrag gedopt. Dies geschah meist ohne ihr Wissen und ohne ihre
Einwilligung. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschland (SED), die DDR-
Wissenschaft und kriminelle Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre waren
nachweislich dafür verantwortlich, während das Ministerium für Staatssicherheit
(MfS; „Stasi“) das System absicherte und verschleierte.
Die physischen, psychischen und sozialen Schäden der Opfer des DDR-Staatsdo-
pings sind schwerwiegend. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler
sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern häufig auch ihre Kinder.
Um die Betroffenen finanziell zu entschädigen wurde im Jahr 2002 das Doping-
opfer-Hilfegesetz und im Jahr 2016 das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz
(2. DOHG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Anspruchsberechtigte be-
kommen aus dem Fonds des 2. DOHG einmalig 10 500 Euro ausbezahlt. Für das
2. DOHG wurde vom Gesetzgeber von ca. 1 000 Anspruchsberechtigten ausge-
gangen.
Aufgrund vielfältiger Probleme bei der Antragsstellung, etwa der teils schwieri-
gen Aktenlage und der Uninformiertheit einiger Ärztinnen und Ärzte, baten der
Doping-Opfer-Hilfe e. V. und die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen
um eine Verlängerung der Antragsfrist des 2. DOHG auf mindestens drei Jahre
bis zum 30. Juni 2020 (vgl. Brief der Landesbeauftragten an den Bundesminister
des Innern vom 13. April 2017).
Durch das 2. DOHG sind bisher keine Personen anspruchsberechtigt, die dadurch
geschädigt wurden, dass ihre Mutter bereits vor der Schwangerschaft gedopt
wurde. Anspruchsberechtigt sind bisher nur Betroffene der zweiten Generation,
sofern die Mutter während der Schwangerschaft gedopt wurde.

Drucksache 18/13041 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Entschädigung gemäß dem Zweiten Dopingopfer-Hil-
fegesetz (2. DOHG) wurden bisher beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein-
gereicht?
a) Wie viele davon wurden positiv beschieden?
b) Wie viele davon wurden bereits ausgezahlt?
c) Wie viele davon wurden abgelehnt, und aus welchen Gründen (bitte auf-

schlüsseln)?
d) Wie viele davon werden noch geprüft?

2. Wie viele Anträge auf Entschädigung gemäß dem 2. DOHG wurden bisher
beim BVA von Opfern der zweiten Generation eingereicht (vgl. § 2 Absatz 1
des 2. DOHG)?
a) Wie viele davon wurden positiv beschieden?
b) Wie viele davon wurden bereits ausgezahlt?
c) Wie viele davon wurden abgelehnt, und aus welchen Gründen (bitte auf-

schlüsseln)?
d) Wie viele davon werden noch geprüft?

3. a) Sind der Bundesregierung Personen bekannt, die erhebliche Gesundheits-
schäden erlitten haben, weil ihrer Mutter in der DDR vor der Schwanger-
schaft Dopingsubstanzen verabreicht worden sind, und wenn ja, wie
viele?

b) Sind diese Personen nach dem 2. DOHG anspruchsberechtigt, und wenn
nein, sieht die Bundesregierung politischen Handlungsbedarf, um diesen
Personen Zugang zu Entschädigungen nach dem 2. DOHG zu verschaf-
fen?

4. Mit wie vielen weiteren Anträgen rechnet die Bundesregierung noch bis zum
Ablauf der Antragsfrist?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Bitte der Landesbeauftragten für die
Stasi-Unterlagen um Verlängerung der Antragsfrist des 2. DOHG mindes-
tens bis zum 30. Juni 2020 (vgl. Brief der Landesbeauftragten an den Bun-
desminister des Innern vom 13. April 2017), und aus welchem Grund wurde
die Antragsfrist daraufhin nur bis Ende 2018 verlängert?

6. Mit welchen Personen ist der Beirat gemäß § 5 des 2. DOHG besetzt?
7. Nach welchen Kriterien wurden die Beiratspersonen ausgewählt?
8. Wie häufig tagte der Beirat bisher?
9. Mit wie vielen „zweifelhaften Fällen“ hat sich der Beirat bisher beschäftigt?

10. Wie häufig wurden die Kosten für die vom Beirat geforderten zusätzlichen
medizinischen Untersuchungen erstattet, und in je welcher Höhe?

11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Fonds ausreichend finanziell
gedeckt ist, und wenn ja, warum?

12. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um von drit-
ter Seite eine Aufstockung des Fonds zu erreichen?
a) Ist die Bundesregierung dabei auch in Richtung der Pharmaindustrie tätig

geworden, und wenn nein, warum nicht?
b) Ist die Bundesregierung dabei auch in Richtung des Deutschen Olympi-

schen Sportbunds (DOSB) tätig geworden, und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13041

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Weigerung des DOSB, sich finanziell

nicht am Fonds zu beteiligen?
14. In welcher Höhe und von wem hat der Fonds Zuwendungen von dritter Seite

angenommen (bitte aufschlüsseln)?
15. Welche Schritte ergreift die Bundesregierung, um neue geeignete Räumlich-

keiten für den Doping-Opfer-Hilfe e. V. zu finden, da die bisherigen durch
den Umzug der Robert-Havemann-Gesellschaft gefährdet sind?

16. Haben DDR-Dopingopfer Anspruch auf Versorgung nach dem SED-Un-
rechtsbereinigungsgesetz, und wenn nein, welchen politischen Handlungs-
bedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?

17. Welche Forschungsprojekte zum DDR-Sport, insbesondere zum Doping und
zu sexualisierter Gewalt, hat die Bundesregierung seit 2009 gefördert?

18. Von welchen Forschungsprojekten und Forschungsergebnissen zum DDR-
Sport, insbesondere zum Doping und zu sexualisierter Gewalt, hat die Bun-
desregierung Kenntnis?

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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