BT-Drucksache 18/12819

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung - Drucksachen 18/12298, 18/12694 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 21. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12819
18. Wahlperiode 21.06.2017
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Omid Nouripour, Volker Beck
(Köln), Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka
Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia
Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris
Wagner, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 18/12298, 18/12694 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag stimmt der Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr in
Kosovo im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz KFOR auf Grundlage der
Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu. Die Sicher-
heitslage in Kosovo ist ruhig, aber weiterhin fragil. Angesichts wiederholter Provoka-
tionen, Gewaltakte und Übergriffe in der jüngeren Vergangenheit bleibt das Eskalati-
onspotenzial hoch. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass serbische Extremisten
und Angehörige der organisierten Kriminalität erneut Gewalt anwenden, um die wei-
tere Umsetzung des ersten Abkommens zwischen Kosovo und Serbien vom 19. April
2013 zu behindern. Wiederholt kam es seit Unterzeichnung des Abkommens zu Pro-
vokationen und Gewalt, die sich gegen eine Annäherung zwischen Kosovo und Ser-
bien richteten. Der Deutsche Bundestag sieht Provokationen auch von serbischen Re-
gierungsstellen und Gewalt, die sich gegen eine Annäherung der albanisch- und ser-
bischstämmigen Bevölkerungsgruppen richten, mit größter Sorge. Dies gilt umso
mehr, als dass die Region des Westbalkans insgesamt in den vergangenen Monaten
deutlich unruhiger geworden ist.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/122/1812298.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/126/1812694.pdf
Drucksache 18/12819 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Beschlüsse, die auf dem Gipfel von Thessalo-
niki 2003 getroffen wurden und die allen Staaten in der Westbalkanregion eine Mit-
gliedsperspektive für die Europäische Union zusichern. Die Integration der Westbal-
kanregion benötigt dringend neue Impulse und ein außerordentliches Engagement der
Bundesregierung, die sich im Rahmen der Europäischen Union um eine Überwindung
der erheblichen Blockaden und zunehmenden Spannungen in der Region bemühen
muss. Die vergangenen Monate haben noch einmal deutlich gezeigt, dass diese Blo-
ckaden und Spannungen jederzeit in einen offenen Konflikt umschlagen könnten. In
Mazedonien schwelt seit 2015 infolge eines zunehmend autokratischen Regierungs-
stils und gravierenden Fehlverhaltens der Verantwortungsträger eine schwere Staats-
krise. Die Missachtung rechtsstaatlicher und demokratischer Standards, zu denen sich
Mazedonien als EU-Beitrittskandidat verpflichtet hat, gefährdet den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und den erst 2001 mit der albanischen Minderheit ausgehandelten Frie-
den im Land. In Bosnien und Herzegowina schüren nationalistische Politiker ethnische
Konflikte, um von Missständen und politischen Versäumnissen abzulenken. Insbeson-
dere die wiederholten Drohungen mit Abspaltung und die Verherrlichung von Kriegs-
verbrechern seitens der politischen Führung der Republika Srpska sind nicht hinnehm-
bar. Die Abhaltung eines verfassungswidrigen Referendums und einer Militärparade
unter Anwesenheit serbischer Truppenteile der gesamtstaatlichen bosnischen Armee
müssen als Versuche gewertet werden, Stabilität und staatliche Souveränität Bosnien
und Herzegowinas nachdrücklich zu untergraben. In Serbien und in Montenegro ste-
hen Opposition, Zivilgesellschaft und vor allem unabhängige Journalistinnen und
Journalisten unter starkem Druck, während staatliche Institutionen und die Justiz für
politische Zwecke instrumentalisiert werden. In Albanien droht der Boykott von Par-
lament und der Wahlen durch die Opposition nicht nur die unabdingbar notwendige
Justizreform zu blockieren, sondern das politische System, die Reformdynamik und
den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt zu schwächen.
Der Deutsche Bundestag bedauert, dass weiterhin fünf Mitgliedstaaten der EU Kosovo
völkerrechtlich nicht anerkennen. Ihre Haltung erschwert den Aufbau rechtsstaatlicher
Institutionen und gefährdet die politischen Bemühungen der EU zur Stabilisierung von
Kosovo und der gesamten Region. Eine Anerkennung durch alle EU-Mitgliedstaaten
würde den versprochenen potenziellen Beitrittsprozess zur EU greifbarer machen und
damit nationalistischen Kräften und dem Eindruck entgegenwirken, kosovarische Bür-
gerinnen und Bürger seien als einzige in der Region vom Integrationsprozess ausge-
schlossen. Die Aufhebung der Visumspflicht für Kosovo muss nun endlich und mit
höchster Priorität seitens der EU vorangebracht werden, damit die Menschen in Ko-
sovo, die als einzige in der Region noch einer Visumspflicht für den Schengen-Raum
unterliegen, nicht von den europäischen Integrationsbemühungen in der Region abge-
hängt werden.
Der Deutsche Bundestag ist in hohem Maße besorgt über die anhaltend schwierige
sozioökonomische Lage in Kosovo, die für weite Teile der Bevölkerung und insbeson-
dere für die Jugend ein Leben in Arbeitslosigkeit, großer Armut und Perspektivlosig-
keit bedeutet. Sie hat ihre Ursache in Klientelismus, Korruption und Vetternwirtschaft
bis in hohe Regierungskreise sowie in verbreiteter organisierter Kriminalität. Die viel-
fach als aussichtslos empfundene Lage birgt die Gefahr, dass sich soziale Spannungen
weiter verschärfen, radikale Kräfte gestärkt und ethnische Konflikte befeuert werden.
Viele Menschen und vor allem gut ausgebildete Kräfte verlassen das Land, um eine
Perspektive in den Mitgliedstaaten der EU zu suchen. Besonders dramatisch ist die
Lage der Roma und weiterer nichtserbischer Minderheiten sowie insbesondere unter
rückkehrenden Minderheitenangehörigen, deren Alltag von Diskriminierung, Aus-
grenzung und erschreckender Armut geprägt ist. Der Aufbau demokratischer und
rechtsstaatlicher Institutionen in Kosovo ist unerlässlich, um den Bürgerinnen und
Bürgern wieder eine Perspektive zu eröffnen und wirtschaftliche Entwicklung zu er-
möglichen. Die EU muss das am 1. April 2016 in Kraft getretene Stabilisierungs- und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12819
Assoziierungsabkommen nutzen, um die vereinbarten Reformen entlang europäischer
Standards voranzutreiben. Die kosovarische Regierung ist aufgerufen, die bestehenden
Missstände zu bekämpfen. Die EU-Rechtsstaatsmission EULEX muss hierfür auch in
Zukunft ein wichtiges Instrument bleiben, um Kosovo zu unterstützen, die rechtsstaat-
lichen Standards der Europäischen Union zu implementieren. Die Rechtsstaatsmission
braucht volle Unterstützung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten.
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die Grenzen Kosovos festgelegt sind. Er be-
grüßt das Abkommen vom 19. April 2013. Es stellt einen wichtigen Schritt in der An-
näherung zwischen Serbien und Kosovo und auf ihrem Weg in die EU dar. Insbeson-
dere bei der Ausgestaltung des vorgesehenen Verbands serbischer Gemeinden ist dafür
Sorge zu tragen, dass dessen Kompetenzen nicht den im Ahtisaari-Plan und der koso-
varischen Verfassung niedergelegten Prinzipien eines demokratischen und multiethni-
schen Gemeinwesens zuwiderlaufen und kein Potenzial für Obstruktionen und Blo-
ckaden bei der angestrebten EU-Integration von Kosovo bieten. Für den angestrebten
Beitritt Serbiens zur EU ist die völkerrechtliche Anerkennung Kosovos notwendig. Es
muss ausgeschlossen werden können, dass Serbien einen späteren Beitritt Kosovos be-
hindert oder gar verhindern kann. Diese Grundsätze und eine strikte Konditionalität in
allen Phasen der Verhandlungen sind aus Sicht des Deutschen Bundestages unerläss-
lich für erfolgreiche Beitrittsverhandlungen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union für einen
neuen Ansatz in der Westbalkanpolitik zu engagieren, der die Gefahren der be-
stehenden Spannungen, Blockaden und Krisen ernst nimmt und diese mit Nach-
druck und Ausdauer zu überwinden sucht;

2. sich innerhalb der Europäischen Union mit Nachdruck für eine völkerrechtliche
Anerkennung der Republik Kosovo durch alle Mitgliedstaaten einzusetzen und
damit die Beitrittsperspektive greifbar zu machen und der EU-Rechtsstaatsmis-
sion EULEX ein glaubwürdiges Mandat für den Einsatz im gesamten Gebiet von
Kosovo zu ermöglichen;

3. sich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Visumspflicht
für Kosovo zügig aufgehoben wird;

4. sich innerhalb der Europäischen Union für eine weiterhin enge Begleitung des
Verhandlungsprozesses zwischen Kosovo und Serbien einzusetzen und hierbei
besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die zu schaffenden Strukturen den
europäischen Prinzipien eines demokratischen und multiethnischen Gemeinwe-
sens entsprechen und kein Potenzial für Obstruktionen und Blockaden im Annä-
herungsprozess an die EU bieten;

5. gegenüber Serbien deutlich zu machen, dass Fortschritte bei den Beitrittsverhand-
lungen in engem Zusammenhang mit der Entwicklung gutnachbarschaftlicher
Beziehungen und dem aktiven Bemühen um Fortschritte in den Beitrittsprozessen
der anderen Staaten der Region stehen und dies insbesondere mit Blick auf Ko-
sovo gilt;

6. ausreichend Mittel für Aussöhnung und Verständigung zwischen den unter-
schiedlichen Bevölkerungsgruppen etwa mithilfe von Mediationsbemühungen
durch europäische und lokale Organisationen zur Verfügung zu stellen;

7. gegenüber der kosovarischen Regierung nachdrücklich auf die Wahrung der Min-
derheitenrechte zu drängen und die Berücksichtigung der entsprechenden Rege-
lungen des Ahtisaari-Plans anzumahnen;

8. gegenüber der kosovarischen Regierung auf Maßnahmen zur nachhaltigen Be-
kämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu dringen;

Drucksache 18/12819 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. sich gegenüber den Bundesländern für eine Aussetzung der zwangsweisen Rück-

führung von Minderheitenangehörigen aus Kosovo einzusetzen und dabei insbe-
sondere das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen und die Regierungen
anderer EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, ebenso zu verfahren;

10. sich gegenüber der kosovarischen Regierung für den Schutz religiöser Heiligtü-
mer einzusetzen.

Berlin, den 20. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Die sozioökonomische Entwicklung von Kosovo bleibt trotz jahrelanger und erheblicher Bemühungen der inter-
nationalen Gemeinschaft hinter den Erwartungen zurück. Das Land zählt weiterhin zu den ärmsten, die Arbeits-
losenquote insbesondere unter jungen Menschen zu den höchsten in Europa. Das Problem der Jugendarbeitslo-
sigkeit wird sich durch die junge Altersstruktur absehbar weiter verstärken. Das unzureichende Bildungssystem
ist bislang nicht in der Lage, das Potenzial der jungen Bevölkerung für die kosovarische Gesellschaft auszu-
schöpfen. Hindernis für Fortschritt ist unter anderem die schwache Wirtschaftsstruktur, für deren Wachstum und
Ausbau bislang kaum erfolgversprechende Perspektiven existieren. Erschwerend hinzu kommt die Benachteili-
gung von Frauen mit der Folge ihrer extrem niedrigen Erwerbsbeteiligung.
Die Integrationsmaßnahmen für Roma und weitere nichtserbische Minderheiten in Kosovo sind völlig unzu-
reichend. Leidtragende sind insbesondere rückkehrende Kinder, von denen laut UNICEF 74 Prozent in Kosovo
keine Schule mehr besuchen. UNICEF beschreibt in einer Studie von März 2012 psychosoziale und gesundheit-
liche Probleme bei rückkehrenden Kindern aus den benachteiligten Minderheiten. Dennoch schloss die Bundes-
regierung 2010 ein Rückübernahmeabkommen mit Kosovo ab, das die Rückführung von etwa 12 000 kosovari-
schen Minderheitenangehörigen in den nächsten Jahren vorsieht. Amnesty International hat die deutsche Ab-
schiebepraxis im Staatenbericht von 2013 erneut angeprangert, da Roma in Kosovo vielfach diskriminiert wer-
den. Die Situation hat sich seitdem nicht verbessert (s. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur menschenrechtlichen Lage in Kosovo, BT-Drs. 18/8820). Daran
ändert auch die Bestimmung des Kosovos zum sicheren Herkunftsstaat durch das Asylverfahrensbeschleuni-
gungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) nichts, deren Vereinbarkeit mit den Vorgaben von Artikel
16a Absatz 3 des Grundgesetzes und Anhang I der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen
Schutzes (Verfahrensrichtlinie) angesichts der menschenrechtlichen Lage vor Ort nach Auffassung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN höchst zweifelhaft ist.
Das Abkommen vom 19. April 2013 stellt einen wichtigen Schritt in der Annäherung zwischen Serbien und
Kosovo und auf ihrem Weg in die EU dar. Auch die zuvor zwischen beiden Staaten erreichten Übereinkünfte
haben bereits zu spürbaren Verbesserungen für die Menschen in beiden Ländern geführt, auch wenn ein Teil
hiervon bislang nur unzureichend oder schleppend umgesetzt wird. Nun kommt es darauf an, das Abkommen
und die Vereinbarungen mit Leben zu füllen. Nachdem sich im August 2015 die Regierungen von Kosovo und
Serbien über die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Verbands serbischer Gemeinden in Kosovo geeinigt
hatten, kam es über Monate in Kosovo zu Massenprotesten. Die Opposition setzte im Parlament mehrfach Trä-
nengas ein, um entsprechende Abstimmungen über den Gemeindeverband zu verhindern. Nach Ansicht des ko-
sovarischen Verfassungsgerichts verstoßen Teile der Übereinkunft gegen die Verfassung des Landes. Kritiker
der Einigung befürchten, dass mit dem Gemeindeverband eine Entität geschaffen wird, die Obstruktionen und
Blockaden bei der EU-Annäherung von Kosovo ermöglicht. Es muss sichergestellt werden, dass an den Bestim-
mungen des Ahtisaari-Plans festgehalten und den Minderheiten entsprechend europäischen Prinzipien angemes-

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1722.pdf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12819
sene Teilhabe zugesichert wird, ohne die Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen in Kosovo zu bein-
trächtigen. Die Annäherung zwischen serbischen und albanischen Kosovaren wird immer wieder durch Provo-
kationen erschwert. Hierzu zählt die zeitweilige Errichtung einer Mauer auf der nördlichen Seite der Ibar-Brücke
in Mitrovica. Am 10. Januar 2017 wurde ein Anschlag auf das neu eröffnete Regierungsgebäude in Nord-Mitro-
vica verübt. Am 14. Januar 2017 versuchte die serbische Regierung, einen mit großserbischen Losungen lackier-
ten Zug als Provokation nach Nord-Mitrovica zu schicken. Nachdem der Zug an der kosovarischen Grenze ge-
stoppt worden war, setzte der heutige serbische Präsident Aleksandar Vučić nach einer Krisensitzung des serbi-
schen Sicherheitsrats unverhohlen den Konflikt in den Zusammenhang einer möglichen kriegerischen Auseinan-
dersetzung.
Der Westbalkan und insbesondere Kosovo bleiben aufgrund der anhaltenden Spannungen eine für dauerhaften
Frieden und Stabilität in Europa kritische Region. Im Verhältnis zwischen Kosovo und Serbien sind in den ver-
gangenen Jahren auch dank großer Anstrengungen der Europäischen Union Fortschritte erreicht worden. Den-
noch mangelt es weiterhin an einer engagierten und strukturierten Westbalkanpolitik der Europäischen Union,
die sich mit Nachdruck der Bewältigung von Konflikten und Blockaden in der Region widmet und die EU-
Integration aller Westbalkanländer entschlossen vorantreibt. Die Integrationsprozesse der unterschiedlichen Län-
der drohen auseinanderzufallen. Die Gefahr besteht, dass durch das Zurückbleiben einzelner Länder sowie man-
gelnde Konfliktbearbeitung die ohnehin erheblichen Spannungen in der Region erneut eskalieren könnten. Durch
die vielfältigen und in der Region miteinander verknüpften Konflikte sind das Eskalationspotenzial und die Be-
drohungen für Sicherheit und Stabilität in Europa kaum abzuschätzen.
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