BT-Drucksache 18/12644

Verbindungen von Mixed-Martial-Arts-Kampfsportlern zur rechtsextremen Szene

Vom 31. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12644
18. Wahlperiode 31.05.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbindungen von Mixed-Martial-Arts-Kampfsportlern zur rechtsextremen Szene

Mixed Martial Arts (MMA) ist eine Vollkontaktsportart, die mehrere Kampftech-
niken vereint. MMA erhielt in den letzten Jahren auch in Deutschland wachsen-
den Zulauf.
MMA ist umstritten. Im Jahr 2010 forderte die Bundesärztekammer ein Verbot
aller „Ultimate Fighting“-Events (Kampfserie eines US-MMA-Verbandes) in
Deutschland, da das Ziel bei MMA „anders als in allen anderen Kampfsportarten,
offen und ausschließlich die Verletzung des Gegners an Körper, Gesundheit
und Leben“ sei (vgl. www.welt.de/sport/article145458446/Nichts-fuer-Assis-die-
Rentner-ins-Koma-pruegeln.html). Die bayerische Landeszentrale für neue Me-
dien verbot im Jahr 2010 eine Übertragung im deutschen Fernsehen. Dieses Ver-
bot wurde im Jahr 2014 gerichtlich gekippt.
Neben der kontroversen Kampfmethoden, steht MMA auch immer wieder wegen
der Verbindungen einzelner Kämpfer zur rechtsextremen Szene in der Diskus-
sion. Bei einem organisierten Angriff von Rechtsextremen auf das Leipziger
Stadtviertel Connewitz am 11. Januar 2016 waren neben Hooligans verschiedener
Fanszenen und Mitgliedern rechtsextremer Parteien und Kameradschaften auch
einige sogenannte Freefight-Kämpfer aus dem „Imperium Fight Team“ des
Kämpfers Benjamin Brinsa dabei, die der MMA-Szene angehören (vgl. http://
transparent-magazin.de/blog/wie-politik-und-fussball-leipzig-spalten/ und www.
mdr.de/exakt/hooligan-liste-100.html). Benjamin Brinsa wird vorgeworfen, Ver-
bindungen in die rechtsextreme Szene und die Hooligan-Szene zu haben (vgl.
www.spiegel.de/sport/sonst/uni-leipzig-kuendigt-vertrag-mit-rechten-freefightern-
a-1024042.html). Drei der Kampfsportler, die an den Übergriffen in Connewitz
beteiligt waren, traten am 27. August 2016 bei einer MMA-Veranstaltung namens
„Imperium Fighting Championship“ im Leipziger Kohlrabizirkus an (vgl. www.
mdr.de/exakt/hooligan-liste-100.html). Die rechtsextreme Szene führt darüber
hinaus auch eigene, szeneinterne MMA-Veranstaltungen durch (vgl. „Weniger
Blut, mehr Geld“, Neues Deutschland, 3. Februar 2017, S. 19).
MMA an sich ist kein rechtsextremer Sport, jedoch gibt es an einigen Standorten
Überschneidungen der MMA-Szene mit der rechtsextremen Szene und der
Hooligan-Szene.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Stellt aus Sicht der Bundesregierung MMA eine Sportart dar?

Drucksache 18/12644 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der MMA in Deutsch-
land?

3. Von wie vielen aktiven MMA-Kämpferinnen und MMA-Kämpfern in
Deutschland hat die Bundesregierung Kenntnis (wenn möglich, bitte nach
Geschlechtern aufschlüsseln)?

4. Welche MMA-Verbände, MMA-Veranstalter und MMA-Studios sind der
Bundesregierung bekannt?

5. Fanden MMA-Veranstaltungen bereits in aus dem Bundeshaushalt geförder-
ten Sportstätten statt?
Wenn ja, welche Veranstaltungen, wo, und wann?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Quellen sich MMA-Clubs fi-
nanzieren?

7. Sind MMA-Clubs oder MMA-Vereine nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland als gemeinnützige Vereine anerkannt, und wenn ja, welche?

8. Profitieren MMA-Clubs oder MMA-Vereine in Deutschland von Förderpro-
grammen, direkten oder indirekten Zuwendungen des Bundes oder nach
Kenntnis der Bundesregierung der Länder (bitte nach Club bzw. Verein, För-
derprogramm bzw. Zuwendung auflisten)?

9. Welche Jugendschutzregelungen gelten aktuell für die Ausstrahlung von
MMA-Events im deutschen Fernsehen?
Sieht die Bundesregierung hier zusätzlichen Regelungsbedarf?

10. Welche Jugendschutzregelungen gelten aktuell für die Teilnahme an MMA-
Trainings und MMA-Wettkämpfen?
Sieht die Bundesregierung hier zusätzlichen Regelungsbedarf?

11. Welche Rolle spielt MMA nach Kenntnis der Bundesregierung in der rechts-
extremen Szene?

12. Welche Verbindungen der MMA-Kampfsport-Szene zur rechtsextremen
Szene sind der Bundesregierung bekannt?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen des Leipzi-
ger „Imperium Fight Teams“ rund um Benjamin Brinsa zur rechtsextremen
Szene und zur Hooligan-Szene?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über szeneinterne Kampfsport-
turniere von Rechtsextremen, wie die „Kampfsportturniere des Nationalen
Widerstands“ des mittlerweile verbotenen „Spreelichter“-Netzwerks und
dem „Kampf der Nibelungen“ der „Hammerskins“ etc. (vgl. „Weniger Blut,
mehr Geld“, Neues Deutschland, 3. Februar 2017, S. 19)?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu weiteren szeneinternen
Kampfsportturnieren von Rechtsextremen?

16. Welche Netzwerke und Einflussnahmen russischer Rechtsextremisten auf
die MMA in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

17. Werden die MMA-Szene, einzelne Clubs oder einzelne Mitglieder der Szene
durch den Verfassungsschutz beobachtet?

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der MMA-
Szene zum Rocker-Milieu und der Organisierten Kriminalität allgemein?

19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der MMA-
Szene zur Hooligan-Szene?

20. Welche Kontakte hatte die Bundesregierung zu Verbänden der MMA, und
was war deren Inhalt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12644

21. Welche Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Rechtsextremismus im

Kampfsport hat die Bundesregierung bereits ergriffen?
22. Welche politischen Schritte erwägt die Bundesregierung, um Prävention von

Gewalt und Rechtsextremismus im Kampfsport zu forcieren?
23. Welche Forschungsprojekte zu MMA hat die Bundesregierung seit dem

Jahr 2009 gefördert?
24. Von welchen Forschungsprojekten und -ergebnissen zu MMA hat die Bun-

desregierung Kenntnis?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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