BT-Drucksache 18/119

Aufträge von US-Militärs an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Vom 28. November 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/119
18. Wahlperiode 28.11.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jan van Aken, Karin Binder, Christine Buchholz,
Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger,
Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau,
Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Aufträge von US-Militärs an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen

In der Öffentlichkeit herrscht nach Ansicht der Fragesteller große Verunsiche-
rung über die Frage, in welchem Umfang und in welcher Form Vorbereitungen
militärischer Angriffe oder Geheimdienstaktivitäten seitens der US-Administra-
tion in Deutschland getroffen werden und welche Rolle die Bundesregierung so-
wie Bundesbehörden oder andere öffentliche oder öffentlich geförderte Institu-
tionen darin spielen.
Am 25. November 2013 wurde durch Recherchen des „Norddeutschen Rund-
funks“ (NDR) und der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt, dass das Verteidigungs-
ministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of Defense,
DoD) seit Jahren militärische Forschungsprojekte an öffentlichen Hochschulen
und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag
gibt bzw. im Rahmen von Kooperationen finanziert. Mindestens 22 Hochschu-
len und Forschungsinstitute erhielten seit dem Jahr 2000 etwa 10 Mio. US-Dol-
lar aus dem Haushalt des Pentagons.
Die Vertragspartner der Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen
sind einerseits das US-Verteidigungsministerium und dessen angegliederte
Forschungsbehörden oder Unterabteilungen (Defense Advanced Research
Projects Agency – DARPA, Congressionally Directed Medical Research Pro-
grams – CDMRP), andererseits Untereinheiten des US-Verteidigungsministe-
riums (Ministerium der Streitkräfte – Department of the Army, Ministerium der
Marine – Department of the Navy, Ministerium der Luftwaffe – Department of
the Air Force) und deren Forschungsinstitutionen und Behörden (U. S. Army
Research Laboratory – ARL, Army Research Office – ARO, Air Force Research
Laboratory – AFRL, Air Force Office of Scientific Research – AFOSR, Euro-
pean Office of Aerospace Research and Development – EOARD, Office for
Naval Research for Science and Technology – ONR). So wird an der Ludwig-
Maximilians-Universität (LMU) München im Auftrag des US-Verteidi-
gungsministeriums an der Verbesserung von Sprengstoffen gearbeitet, für die
Optik von Drohnen wurde an der Philipps-Universität Marburg im Auftrag der
US-Luftwaffe geforscht und die Sprengstoffresistenz von Materialien wurde am
Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut für die US-Army
untersucht.
Eine Information der Öffentlichkeit oder betroffener Teilöffentlichkeiten (z. B.
der verschiedenen Hochschulöffentlichkeiten) über diese Kooperationen und

Drucksache 18/119 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Forschungsfinanzierung blieb jedoch bislang aus. Es ist unklar, ob es einer Ge-
nehmigung solcher Aufträge durch eine öffentliche Stelle bedarf. Institutionen,
wie z. B. die Universität Aachen oder die Carl-Zeiss-Stiftung verweigerten dem
„NDR“ bzw. der „Süddeutschen Zeitung“ jegliche Auskunft über die bei ihnen
mit Geldern aus dem US-Verteidigungshaushalt durchgeführten Projekte oder
Kooperationen.
Unter den betroffenen Hochschulen findet sich die Universität Bremen wieder,
die eine Zivilklausel in ihren Hochschulstatuten verankert und sich ausschließ-
lich zur friedlichen Forschung verpflichtet hat. Sie erhält jedoch seit dem Jahr
2003 bis heute Gelder aus dem US-Verteidigungsministerium und der US-Air
Force. Das Beispiel zeigt nach Ansicht der Fragesteller, dass diese Selbstver-
pflichtung jahrelang systematisch unterlaufen wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder

Forschungskooperationen finanziert durch das US-Verteidigungsministerium
und dessen angegliederte Behörden oder Unterabteilungen, Untereinheiten
des US-Verteidigungsministeriums und deren Forschungseinrichtungen und
Behörden mit öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der
Bundesrepublik Deutschland?
Welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind davon seit dem Jahr
1990 betroffen, und seit wann hat die Bundesregierung jeweils welche
Kenntnisse von den jeweiligen Projekten (bitte jeweils Auftraggeber, Pro-
jektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Um-
fang, Forschungseinrichtung und Fachbereich und nach Forschungseinrich-
tung und Jahren sortiert angeben)?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Synthesis and Scale-Up
of Sodium Nitrotetrazolate (Nant)“ zwischen dem US-Verteidigungsministe-
rium und der LMU München, finanziert mit 99 676 und 206 000 US-Dollar?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Upgrade of existing
experimental setups in order to study quantum gases in superlattices as well
as dynamical properties of quantum gases“ zwischen der Defense Advanced
Research Projects Agency (DARPA) und der LMU München, finanziert mit
206 000 US-Dollar?

4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Transition Control with
Dielectric Barrier Discharge PLASMAS“ zwischen dem Ministerium der
Luftwaffe (Department of the Air Force) und der Technischen Universität
(TU) Darmstadt, finanziert mit 122 880, 31 012 und 93 338 US-Dollar?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Non-Aqueous Sol-Gel
Synthesis of Boron Carbide Based Materials“ zwischen dem Ministerium der
Streitkräfte (Department of the Army) und der TU Darmstadt, finanziert mit
48 950 US-Dollar?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/119
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Grey Zone Jitter of
Josephson Comparator“ zwischen dem Office for Naval Research for Science
and Technology (ONR) und der TU Ilmenau, finanziert mit 151 000 und
152 000 US-Dollar?

7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Towards Cluster-
Assembled Materials of True Monodispersity in Size and Chemical
Enviroment“ zwischen dem Air Force Office of Scientific Research
(AFOSR) und der TU München, finanziert mit 63 299 US-Dollar?

8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Numerical Investiga-
tion of Ship-Propeller Cavitation with Full Description of Shock-Wave
Dynamics“ zwischen dem Office for Naval Research for Science and Tech-
nology (ONR) und der TU München, finanziert mit 25 000 US-Dollar?

9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Engineered Spider
Silk Proteins for Advanced Biomedical Applications“ zwischen dem Minis-
terium der Streitkräfte (Department of the Army) und der Universität Bay-
reuth, finanziert mit 107 000 US-Dollar?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Development of a
High-Throughput Method for the Optical Screening of Phase Transforma-
tions Related to Amorphous Materials“ zwischen dem Ministerium der
Luftwaffe (Department of the Air Force) und der Universität Bochum, fi-
nanziert mit 108 500 US-Dollar?

11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Investigation of Me-
sospheric Emission Signals from Sciamachy Limb Mesasurements“ zwi-
schen dem European Office of Aerospace Research and Development
(EOARD) und der Universität Bremen, finanziert mit 40 000, 135 485 und
120 000 US-Dollar?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Statistical Characteri-
zation of MP3 Encoders for Steganalysis“ zwischen dem Air Force Office
of Scientific Research (AFOSR) und der Universität Dresden, finanziert mit
maximal 1 200 000 US-Dollar?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Data collection and
event associated waveforms collected from Iran data set“ zwischen dem Mi-
nisterium der Luftwaffe (Department of the Air Force) und der Universität
Frankfurt a. M., finanziert mit 157 788 US-Dollar?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Comparing the Anti
Fouling Performance of Model Surfaces in the Laboratory and in the Field“
zwischen dem Ministerium der Marine (Department of the Navy) und der
Universität Heidelberg, finanziert mit 189 400 US-Dollar?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Finite Element
Modeling of Fractures, Stresses and Fluid Flow in the Coso Geothermal
Area“ zwischen dem Ministerium der Marine (Department of the Navy) und
der Universität Karlsruhe, finanziert mit 115 443 US-Dollar?

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16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Nocturnal Visual
Orientation in Flying Insects: a Benchmark for the Design of Vision-Based
Sensors in Micro-Aerial Vehicles“ zwischen dem Ministerium der Luft-
waffe (Department of the Air Force), dem European Office of Aerospace
Research and Development (EOARD) und der Universität Marburg, finan-
ziert mit 68 198 US-Dollar?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung eines
Workshops „Dynamics in Crowded Systems“ vom Office for Naval Re-
search for Science and Technology (ONR) an der Universität Potsdam, fi-
nanziert mit 9 900 US-Dollar?

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Rapidly Deployable
Information Capture Across Languages“ zwischen dem U. S. Army Re-
search Laboratory (ARL) und der Universität Saarbrücken, finanziert mit
126 308 US-Dollar?

19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Novel magnetic field
sensing techniques using colour centers in diamond“ zwischen DARPA und
der Universität Ulm, finanziert mit 150 000 US-Dollar?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von
Workshops seitens des Ministeriums der Luftwaffe (US Air Force) an der
Universität Wuppertal, finanziert mit 6 900 US-Dollar?

21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „SPIN-LED im Mate-
rialsystem“ zwischen DARPA und der Universität Würzburg, finanziert mit
770 000 US-Dollar?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Spinsteuerung mit
Gates in Quantenpunkten“ zwischen ONR und der Universität Würzburg,
finanziert mit 270 000 US-Dollar?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Quanten-Hall-Effekt
in HgMnTe“ zwischen DARPA und der Universität Würzburg, finanziert
mit 900 000 US-Dollar?

24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Herstellung und
Charakterisierung von Halbleiter-Mikroaktivitäten und Quantenpunkten“
zwischen dem Ministerium der Marine (Department of the Navy) und der
Universität Würzburg, finanziert mit 1 008 000 US-Dollar?

25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Exiton-Polaritonen“
zwischen dem US-Verteidigungsministerium und der Universität Würz-
burg, finanziert mit 264 000 US-Dollar?

26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Erblich bedingte Tu-
mor- und Fehlbildungserkrankungen“ zwischen Congressionally Directed
Medical Research Programs (CDMRP) und dem Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf, finanziert mit 900 000 US-Dollar?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/119
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Lodging“ zwischen
dem US-Verteidigungsministerium und der Europa-Universität Viadrina,
finanziert mit 3 740 US-Dollar?

28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Mesoscale Mechanics
of Reactive Materials for Enhanced Target Effects“ zwischen dem Ministe-
rium der Marine (Department of the Navy) und dem Fraunhofer Institut für
Kurzzeitdynamik, finanziert mit 112 548 US-Dollar?

29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Analysis of the Frag-
mentation of Aion and Bi-Model Grain Sized Spinel“ zwischen dem Minis-
terium der Streitkräfte (Department of the Army) und dem Fraunhofer Ins-
titut für Kurzzeitdynamik, finanziert mit 44 000 US-Dollar?

30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Complementary
Edge-on Impact Tests and Damage Evolution Analysis” zwischen dem Mi-
nisterium der Streitkräfte (Department of the Army) und dem Fraunhofer
Institut für Kurzzeitdynamik, finanziert mit 95 000 US-Dollar?

31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Rolled-Up Optical
and Electronic Components on-Chip Integrative Applications“ zwischen
AFOSR und des Leibniz-Instituts für Festkörper- und Werkstoffforschung
Dresden e. V., finanziert mit 94 000, 98 000, 98 000, 98 000 und 40 000
US-Dollar?

32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an der Materialforschung
für Nano-Sensoren zwischen DARPA und der Max-Planck-Gesellschaft zur
Förderung der Wissenschaften e. V., finanziert mit 283 000 US-Dollar?

33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Advanced X-Ray
Integrated Sources” zwischen DARPA und der Max-Planck-Gesellschaft
zur Förderung der Wissenschaften e. V., finanziert mit 100 000 US-Dollar?

34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von Bü-
ros von Juristen oder Rechtsanwälten seitens des US-Verteidigungsministe-
riums mit 18 975 US-Dollar in der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung
der Wissenschaften e. V.?

35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „Exploring the
Thermal Limits of Ir-Based Automatic Whale Detection.“ zwischen dem
Office for Naval Research for Science and Technology (ONR) und dem
Alfred-Wegener Institut, finanziert mit 267 427 US-Dollar?

36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge oder
Forschungskooperationen im Rahmen der Arbeit an „National Correspon-
dents Workshop on Gtn-P Implementation and Data Policy“ zwischen dem
US-Verteidigungsministerium und dem Alfred-Wegener Institut, finanziert
mit 15 000 US-Dollar?

37. Sind Forschungsverträge oder Forschungskooperationen zwischen dem US-
Verteidigungsministerium und dessen angegliederten Behörden oder Unter-
abteilungen, Untereinheiten des US-Verteidigungsministeriums und deren
Forschungsinstitutionen und Behörden mit öffentlichen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in Deutschland auf Bundes-, Landes- oder Hoch-
schulebene genehmigungspflichtig?

Drucksache 18/119 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Rechtslage insgesamt?

38. Wurde die Bundesregierung über die Forschungsverträge und Forschungs-
kooperationen, die in den Fragen 2 bis 36 angesprochen werden, in Kenntnis
gesetzt?
Falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und durch wen?
Falls nein, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundes-
regierung aus der Situation, dass das US-Verteidigungsministerium und des-
sen angegliederten Behörden oder Unterabteilungen, Untereinheiten des
US-Verteidigungsministeriums und deren Forschungsinstitutionen und
Behörden militärisch relevante Aufträge an öffentliche Hochschulen und
Forschungseinrichtungen erteilen bzw. militärisch relevante Forschungs-
kooperationen durchführen kann?

39. Waren die jeweiligen Landesregierungen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung über die Forschungsverträge und Forschungskooperationen, die in den
Fragen 2 bis 36 angesprochen werden, in Kenntnis gesetzt?

40. Waren die jeweiligen Hochschulleitungen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung über die Forschungsverträge und Forschungskooperationen, die in den
Fragen 2 bis 36 angesprochen werden, in Kenntnis gesetzt?

41. Wurde seitens der Bundesregierung für die Forschungsverträge und For-
schungskooperationen, die in den Fragen 2 bis 36 angesprochen werden,
eine Genehmigung erteilt?
Falls nein, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Genehmi-
gungspflicht einzuführen, und über welche Stellen könnte diese realisiert
werden?

42. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die in den Fragen 2 bis 36 ange-
sprochenen Forschungsverträge und Forschungskooperationen als Gegen-
stand des öffentlichen Interesses?

43. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Einführung einer
Veröffentlichungs- und Auskunftspflicht über Forschungsverträge und For-
schungskooperationen, die in den Fragen 2 bis 36 angesprochen werden?

44. Nach welchen Kriterien würde die Bundesregierung eine Veröffentlichung
der Forschungsverträge und Forschungskooperationen, die in den Fragen
2 bis 36 angesprochen werden, empfehlen?

45. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sonstige Forschungs-
verträge oder Forschungskooperationen, finanziert durch Gelder aus aus-
ländischen Verteidigungsministerien, daran angegliederten Behörden oder
Institutionen (außer USA), mit deutschen öffentlichen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen?
Falls ja, welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind davon seit
dem Jahr 1990 betroffen, und seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis
von den jeweiligen Projekten (bitte jeweils Auftraggeber, Projektname,
Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, For-
schungseinrichtung und Fachbereich angeben, nach Forschungseinrichtung
und Jahr sortiert)?

46. Sind Forschungsverträge oder Forschungskooperationen zwischen auslän-
dischen Verteidigungsministerien, daran angegliederten Behörden oder Ver-
bänden (außer USA) mit öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrich-
tungen auf Bundes-, Landes- oder Hochschulebene genehmigungspflichtig?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/119
47. Sind an die jeweiligen deutschen Institutionen, die in den Fragen 2 bis 36
angesprochen werden, nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mit-
tel der NATO, der Europäischen Union oder der Bundeswehr geflossen, und
zwar im selben Zeitraum wie die Finanzierungszeiträume der Forschungs-
verträge und Forschungskooperationen, die in den Fragen 2 bis 36 ange-
sprochen werden,?

48. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse aller in den Fra-
gen 2 bis 36 angesprochenen Forschungsprojekte öffentlich publiziert?
Wenn nein, welche nicht?

49. Wenn Patente aus den Forschungsverträgen und Forschungskooperationen,
die in den Fragen 2 bis 36 angesprochen werden, hervorgehen bzw. hervor-
gingen, wer wird bzw. wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Inhaber
der Patente?

50. Haben das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr oder ihr
angegliederte Institutionen Zugriff auf die Forschungsergebnisse aller in
den Fragen 2 bis 36 angesprochenen Forschungsprojekte?

51. Basierend auf den Erkenntnissen über die Existenz der Forschungsverträge
und Forschungskooperationen, die in den Fragen 2 bis 36 angesprochen
werden, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung davon ausge-
hend?

52. Erwägt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, die Initiative zur
Einführung bundesweiter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen zu ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?

53. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass die an der Universität Bremen existente Zivilklausel mindes-
tens seit dem Jahr 2003 durch die Forschungsverträge und Forschungs-
kooperationen mit dem US-Verteidigungsministerium bzw. der Untereinheit
Ministerium für Luftwaffe (Department of the Air Force) systematisch un-
terlaufen wird, gerade auch hinsichtlich der Wissenschaftsfreiheit und der
Selbstbestimmung der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
ler sowie der Leitbilder der Hochschulen?

54. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsverträge und
Forschungskooperationen zwischen den öffentlichen Hochschulen und dem
US-Verteidigungsministerium sowie dessen direkt oder indirekt angeglie-
derten Forschungsbehörden, die aufgrund von Zivilklauseln in ihren Statu-
ten abgelehnt wurden?

Berlin, den 28. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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