BT-Drucksache 18/11763

Gebetsräume an deutschen Verkehrsflughäfen

Vom 22. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11763
18. Wahlperiode 22.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Matthias Gastel,
Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gebetsräume an deutschen Verkehrsflughäfen

Das Bedürfnis von Menschen nach Ruhe und Entspannung ist insbesondere im
Kontext von Reisen von nicht geringer Bedeutung, sind doch Reisen – zumal län-
ger andauernde – regelmäßig mit einem Verlust an Privatsphäre verbunden. Noch
elementarer ist das Bedürfnis von Gläubigen, auch während einer Reise Gebete
oder sonstige religiöse Praktiken verrichten zu können – insbesondere bei Flug-
reisen, die häufig einen sehr langen Zeitraum umfassen können. Zu diesen Zwe-
cken wurden an vielen deutschen und internationalen Flughäfen Andachts- oder
Gebetsräume eingerichtet, die von ganz unterschiedlicher Art und Ausstattung
sein können: von einem „Raum der Stille“ bis hin zu einer christlichen Kapelle.
Im Folgenden sind mit dem Begriff „Gebetsraum“ alle diese Arten von Räumen
gemeint.
Es ist Merkmal der multireligiösen deutschen Gesellschaft, dass es derartige Ge-
betsräume gibt. Die Hintergründe und selbst die Existenz dieser Gebetsräume
sind gesellschaftlich aber weitgehend unbekannt.
Die Kompetenz des Bundes für die Anlage und den Betrieb von Flughäfen und
sonstigen Bodenanlagen ergibt sich aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6 des
Grundgesetzes.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchen deutschen Verkehrsflughäfen (im Sinne von § 12 des Luftver-

kehrsgesetzes – LuftVG) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Gebetsraum oder mehrere Gebetsräume (bitte nach Bekenntnis, einschließ-
lich interreligiös und bekenntnisneutral gestalteter Gebetsräume, aufschlüs-
seln)?
In welchem Bereich des Flughafens befinden sich diese Gebetsräume jeweils
(öffentlich zugänglicher Bereich, Transitbereich innerhalb des Schengen-
raums, internationaler Transitbereich)?

2. Auf wessen Initiative hin wurden die Gebetsräume nach Kenntnis der Bun-
desregierung jeweils in welchem Jahr errichtet?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Ausstattung der
Gebetsräume (z. B. religiöse Schriften, Gegenstände, Kunstwerke usw.)?

Drucksache 18/11763 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über das für die Gebets-
räume zuständige (religiöse) Personal
a) bezüglich der Zuordnung zu einer Gemeinde der jeweiligen Religion(en)

bzw. Religionsgemeinschaften,
b) bezüglich der Art und Dauer der Zuständigkeit für den Gebetsraum?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Nutzung der
Gebetsräume
a) für Gottesdienste bzw. andere religiöse Veranstaltungen,
b) für Taufen, Trauungen, B'nai Mitzvah, B'not Mitzvah etc.,
c) für Veranstaltungen ohne religiösen Charakter?

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Zusammenset-
zung und Zahl der Besucherinnen und Besucher der Gebetsräume?
Ist es Angestellten des jeweiligen Flughafens möglich und gestattet, ihn im
Rahmen der Dienstpausen aufzusuchen?

7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Öffnungszeiten
der Gebetsräume?

8. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für die Pflege und Rei-
nigung der Gebetsräume verantwortlich?

9. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Gebetsräume an Flughäfen errichtet
bzw. ihre Errichtung ermöglicht?

10. Ist es zutreffend, dass am zukünftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
ein interkonfessioneller christlicher Gebetsraum entstehen soll?

Wenn ja:
a) Wie und von wem wurde dies aus welchen Gründen entschieden?
b) Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Ausgestaltung als

interreligiöser Gebetsraum?

Wenn nein:
c) Welche Art von Gebetsraum ist aus welchen Gründen geplant?
d) Wie ist der bauliche Umsetzungsstand des Gebetsraums?

11. Sind der Bundesregierung weitere Gebetsräume oder Ähnliches an überregi-
onal bedeutsamen Reiseorten bekannt (z. B. an Busbahnhöfen, Bahnhöfen,
Autobahnraststätten, -parkplätzen etc. – nicht Autobahnkirchen)?

12. Auf welche Weise fördert oder unterstützt die Bundesregierung die Einrich-
tung und/oder den Unterhalt von Gebetsräumen?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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