BT-Drucksache 18/10892

Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen

Vom 18. Januar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10892
18. Wahlperiode 18.01.2017
Antrag
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald,
Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard
Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Dr. Axel Troost, Kathrin
Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion
DIE LINKE.

Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Arbeitsalltag vieler Beschäftigter ist, beschleunigt durch den digitalen Wandel,
von einer Zunahme psychischer Belastungen geprägt. Dazu zählen neben steigendem
Leistungsdruck, Ausweitung von Nacht- und Schichtarbeit und schlecht planbaren Ar-
beitszeiten auch ständige Erreichbarkeit oder die soziale Arbeitsumgebung, wie das
Betriebsklima oder das Führungsverhalten von Vorgesetzten. Oftmals treten diese Be-
lastungsfaktoren nicht isoliert, sondern gleichzeitig auf und führen nachweislich zu
gesundheitlichen Gefährdungen, die sich inzwischen deutlich an der steigenden Zahl
von Erwerbsminderung, Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentung ablesen lassen (vgl.
DAK-Gesundheitsreport 2016).
Die bisherigen Maßnahmen, wie die Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung im
Jahr 2016 und die darin enthaltene Einbeziehung von psychischen Belastungen der
Beschäftigten reichen nicht aus. Es fehlt eine Anerkennung von neuen Belastungsfak-
toren, die durch den digitalen Wandel in der Arbeitswelt entstehen. Typisch ist hier die
ständige Erreichbarkeit. Es fehlen zudem klare Anforderungen an Arbeitgeber sowie
verbindliche und handhabbare Vorschriften.
Um die psychischen Belastungen in der Arbeitswelt effektiv zu bekämpfen und Be-
schäftigte und ihre Gesundheit dauerhaft und nachhaltig schützen zu können, sind
umgehend konkrete Maßnahmen notwendig.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

eine Anti-Stress-Verordnung zu erlassen, die den betrieblichen Akteurinnen und Akt-
euren garantiert, im Dialog mit den Beschäftigten die Ursachen für psychische Belas-
tungen zu benennen und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Als mögliche Ge-
fährdungsfaktoren muss die Anti-Stress-Verordnung mindestens die Gestaltung der
Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, die sozialen Einflussfaktoren, die Bedingun-

Drucksache 18/10892 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
gen des Arbeitsplatzes und die Arbeitsumgebung sowie die Arbeitszeit berücksichti-
gen. Für all diese Bereiche sind geeignete Beurteilungskriterien als Vorgaben für Ge-
fährdungsbeurteilungen zu entwickeln.

Berlin, den 17. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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