BT-Drucksache 18/10390

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9824, 18/9825, 18/9826 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 22. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10390

18. Wahlperiode 22.11.2016

Änderungsantrag

der Abgeordneten Anja Hajduk, Uwe Kekeritz, Kerstin Andreae, Sven-Christian
Kindler, Ekin Deligöz, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Britta
Haßelmann, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick,
Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/9200, 18/9202, 18/9824, 18/9825, 18/9826 –

Entwurf eines Gesetzes

über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)

hier: Einzelplan 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Einzelplan werden im Vergleich zum Regierungsentwurf folgende Titel erhöht:

 Erhöhung der Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur, Ka-
pitel 2301 Titel 687 06, um 300 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro,

 Erhöhung der Mittel für den internationalen Klima- und Umweltschutz, Kapitel
2310 Titel 687 01, um 175 Millionen Euro,

 Erhöhung der Mittel für die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie
andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisa-
tionen, Kapitel 2303 Titel 687 01, um 148 Millionen Euro,

 Erhöhung der Mittel für die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum
weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz,
Kapitel 2303 Titel 896 09, um 125 Millionen Euro,

 Erhöhung der Mittel für die Technische Zusammenarbeit, Kapitel 2301 Titel
896 03, um 100 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich Klimaschutz,

Drucksache 18/10390 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 Erhöhung des Beitrags an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tu-
berkulose und Malaria (GFATM) um 80 Millionen Euro auf 300 Millionen Euro,

 Stärkung der Beteiligung am Welternährungsprogramm, Kapitel 2303 Titel
687 02, um 77 Millionen Euro,

 Erhöhung der Mittel für die Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben privater
Träger, Kapitel 2302 Titel 687 76, um 20 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro,

 Erhöhung der Mittel für die Förderung von Medien, Zugang zu Information und
Meinungsfreiheit in Kooperationsländern, Kapitel 2301 Titel 867 05, auf insge-
samt 21 Millionen Euro,

 Erhöhung der Förderung der entwicklungspolitischen Bildung, Kapitel 2302 Titel
684 71, auf 50 Millionen Euro,

 Stärkung des Zivilen Friedensdienstes, Kapitel 2302 Titel 687 72, auf 52 Millio-
nen Euro,

 Erhöhung der Mittel für den entwicklungspolitischen Austausch und Freiwilligen-
dienst, Kapitel 2302 Titel 687 74, auf 44 Millionen Euro,

 Kapitel 2301, Einführung eines neuen Titels „Ressortkreis Zivile Krisenpräven-
tion“ mit einem Mittelansatz von 20 Millionen Euro für das Jahr 2017.

Berlin, den 21. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Mehr als 65 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, mehr als die Hälfte der Geflüchteten sind Kinder.
Rund eine Milliarde Menschen leben in Konfliktgebieten, das sind mehr als 14 Prozent der Weltbevölkerung.
Wer sich für globale Gerechtigkeit einsetzt, der muss auch dafür sorgen, dass ausreichend finanzielle Mittel für
die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehen. Deutschland wird international als verlässlicher Partner
in der Entwicklungspolitik wahrgenommen. Hierzu gehört auch, internationale finanzielle Zusagen nicht nur an-
zukündigen, sondern auch einzuhalten. Globale Gerechtigkeit ist zwar in erster Linie eine Frage gerechter Struk-
turen im Welthandel, bei der Ressourcen- und Landnutzung, der Energiepolitik sowie einer grundlegenden Ver-
änderung der Landwirtschaft und des Konsums. Doch der Wandel hin zu einer nachhaltigen und menschenrechts-
basierten Entwicklung für alle Menschen ist nicht zum Nulltarif zu bekommen. Die ODA-Quote, die besagt, dass
0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden sollen, erfüllt
Deutschland seit vielen Jahren nicht. Der Aufwuchs des Etats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist begrüßenswert, doch fehlt die langfristige Perspektive. Einen verbind-
lichen Aufwuchsplan für das 0,7-Prozent-Ziel der ODA-Quote gibt es weiterhin nicht. In der mittelfristigen Fi-
nanzplanung sinkt der Etat sogar. Angesichts der vielfältigen Krisen dieser Welt und des enormen Mittelbedarfs,
ist dies ein Armutszeugnis. Auch im Bereich des Internationalen Klimaschutzes ist nicht ersichtlich, wie Deutsch-
land seinen fairen Anteil am Kopenhagen-Versprechen einlösen und ab dem Jahr 2020 mehr als 7 bis 9 Milliarden
Euro für den Klimaschutz bereitstellen will. Die Bundesregierung hat weder einen Klimaschutzplan, mit dem die
nationalen Klimaschutzziele erreicht werden können, noch einen Plan, wie die finanziellen internationalen Zu-
sagen eingehalten werden sollen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10390

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt in diesem Haushalt ODA-relevante Anträge mit ei-
nem Gesamtvolumen von mehr als 1,2 Milliarden Euro über die Etats der Bundesministerien für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für Gesundheit und des
Auswärtigen Amts. Im BMZ-Etat fordern wir angesichts der andauernden Krisen, vor allem in Nordafrika und
im Nahen Osten, und der Folgen des El-Nino-Phänomens im südlichen und östlichen Afrika, eine massive Erhö-
hung der Mittel für Wiederaufbau und Infrastrukturmaßnahmen sowie eine Stärkung der Vereinten Nationen und
des Welternährungsprogramms.

In einer Zeit, in der weltweit Millionen von Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, hängen Hunger,
gewaltsame Konflikte, Verlust der Biodiversität, Klimakrise, Armuts- und Ressourcenkrisen eng zusammen.
Globale Gerechtigkeit und Klimaschutz lassen sich nicht getrennt voneinander erreichen. Die Bundestagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt deshalb insgesamt 800 Millionen Euro zusätzlich im BMUB und BMZ für
den internationalen Klimaschutz bereit. Im BMZ-Etat fordern wir 400 Millionen Euro mehr für Projekte zur
Klimaanpassung und Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Indem die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jährlich 1,2 Milliarden Euro für die Entwicklungs-
finanzierung und 800 Millionen Euro für die internationale Klimafinanzierung zusätzlich im Bundeshaushalt
veranschlagt, wird aufgezeigt, wie bis 2020 sowohl die finanzielle Zusage zur Erreichung der ODA-Quote als
auch zur Umsetzung der Klimaversprechen von Kopenhagen und Paris umgesetzt werden können.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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