BT-Drucksache 18/10310

Angebote von Drittanbietern und Beschwerden bei der Bundesnetzagentur im Telekommunikationsbereich

Vom 9. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10310
18. Wahlperiode 09.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz,
Tabea Rößner, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Angebote von Drittanbietern und Beschwerden bei der Bundesnetzagentur im
Telekommunikationsbereich

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher klagen über Probleme mit Rechnungs-
posten von Drittanbietern, die sich auf ihrer Mobilfunkrechnung wiederfinden
(sogenanntes „WAP-Billing“). Laut „Marktwächter Digitale Welt“ der Verbrau-
cherzentralen handelt es sich bei Beschwerden zu Drittanbietern um das derzeit
häufigste Verbraucherproblem im Telekommunikationsbereich; die Beschwerde-
zahlen seien zudem zunehmend (siehe www.marktwaechter.de/pressemeldung/
marktwaechterwarnung-mobilcom-debitel-dominiert-bei-verbraucherproblemen-
mit). Die Betroffenen haben oftmals gar nicht gemerkt, dass sie eine kostenpflich-
tige Leistung bestellt haben und in vielen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung
rechtswidrig, wenn beispielsweise wegen Missachtung der Pflichtangaben nach
der Button-Lösung kein kostenpflichtiger Vertrag mit dem Drittanbieter zustande
gekommen ist. Die Posten werden von den Telekommunikationsunternehmen
ohne Prüfung als Forderung an ihre Kundschaft weitergegeben. Auch wenn es
eigentlich keinen rechtsgültigen Vertrag mit dem Drittanbieter gab, müssen die
betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher die Forderung aktiv bestreiten,
wobei die Klärung der Frage, ob eine Zahlungspflicht besteht, oft sehr aufwändig
ist. So stellt sich mitunter schon die Kontaktaufnahme mit dem Drittanbieter als
Herausforderung dar, da es häufig keine gültigen Kontaktdaten gibt (siehe Fi-
nanztest 10/2016 S. 13).
Mitunter kaufen die Mobilfunkunternehmen den Drittanbietern auch die Forde-
rungen mit einem Preisabschlag ab (siehe Finanztest 10/2016 S. 14).
Im Rahmen einer Stellungnahme des Bundesrats zum Dritten Gesetz zur Ände-
rung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde unter anderem die Einrich-
tung einer selektiven Drittanbietersperre gefordert. Eine solche selektive Drittan-
bietersperre ermöglicht den Kundinnen und Kunden mehr Wahlfreiheit und
schiebt unseriösen Geschäftspraktiken einen Riegel vor. Darüber hinaus wird
vom Bundesrat ein Opt-in-Verfahren statt des bisher bei den meisten Telekom-
munikationsunternehmen angewandten Opt-out-Verfahrens gefordert (siehe www.
bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/436-16(B).pdf?__blob=
publicationFile&v=1).

Drucksache 18/10310 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Beschwerden gab es bei der Bundesnetzagentur im Zusammen-
hang mit Forderungen von Drittanbietern in diesem Jahr?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl an Fällen, bei denen sich
Verbraucher im Zusammenhang mit möglicherweise unberechtigten Forde-
rungen von Drittanbietern nicht an die Bundesnetzagentur gewandt haben?

2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen signifikanten Anstieg von
Beschwerden in diesem Bereich, und wie ist die Entwicklung über die letzten
fünf Jahre?

3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwick-
lung?

4. Wie lange braucht die Bundesnetzagentur im Durchschnitt, um einer Be-
schwerde in diesem Bereich erstmals nachzugehen?
Wie lange braucht die Bundesnetzagentur durchschnittlich für eine Lösungs-
findung?

5. Welche Anbieter sind nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und rela-
tiv gesehen von Beschwerden besonders häufig betroffen?

6. Wie viele Komplettsperren von Drittanbietern aufgrund unseriöser Ge-
schäftspraktiken gab es durch die Bundesnetzagentur in diesem Jahr?
Wie ist die Entwicklung der Anzahl der Sperren über die letzten fünf Jahre?

7. Aus welchen Gründen wurden Drittanbieter gesperrt (bitte Fallanzahlen an-
geben)?
Welche Firmen waren von den Sperren betroffen?

8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung
bei den Sperren?

9. Gab es in den letzten fünf Jahren weitere Verfahren und Sanktionen von der
Bundesnetzagentur gegen Unternehmen im Zusammenhang mit den Ge-
schäften von Drittanbietern, und wenn ja, wann, warum, gegen wen, und in
welcher Form erfolgte die Sanktionierung?

10. Wie viele Drittanbieter agieren nach Kenntnis der Bundesregierung mit
WAP-Billing auf dem deutschen Markt?

11. Welche Bedeutung hat das WAP-Billing in Deutschland (Antwort bitte an-
hand von Zahlenmaterial begründen)?

12. Welche unseriösen Geschäftspraktiken von Drittanbietern sind der Bundes-
regierung bekannt?
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um gegen die Probleme
mit unseriösen Geschäftspraktiken von Drittanbietern vorzugehen?
Wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan?

13. Welches konkrete Handeln der Bundesnetzagentur folgte bislang aus der
Marktwächterwarnung der Verbraucherzentrale (siehe www.marktwaechter.
de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-mobilcom-debitel-dominiert-bei-
verbraucherproblemen-mit), und welche konkreten Maßnahmen befinden
sich derzeit in Planung?

14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und wenn ja, wie häufig
Mobilfunkunternehmen Forderungen von Drittanbietern zu einem anteiligen
Preis abkaufen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10310

15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viel Prozent der Nutze-

rinnen und Nutzer eine Drittanbietersperre eingerichtet haben?
Wenn ja, wie viele?

16. Welche möglichst aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor,
ob und wie Mobilfunkanbieter ihre Kundschaft über die Möglichkeit einer
Drittanbietersperre informieren?

17. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, wenn, wie vom Bundesrat
gefordert, eine netzseitige komplette Drittanbietersperre voreingestellt wird,
die auf Wunsch der Nutzerin oder des Nutzers aufgehoben wird (Opt-in-Ver-
fahren, Antwort bitte begründen)?

18. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, wie vom Bundesrat gefor-
dert, eine selektive Drittanbietersperre (bestimmte Drittanbieter/Kategorien
können zugelassen werden, alle anderen sind gesperrt) von den Anbietern
gesetzlich zu fordern, um den Verbraucherschutz zu stärken (Antwort bitte
begründen)?
Wie wäre diese Sperre aus Sicht der Bundesregierung ggf. konkret zu gestal-
ten?

19. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, wenn der Vertragsabschluss
erst durch die Versendung einer gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungs-
SMS des Telekommunikationsunternehmens an den Kunden oder durch die
Autorisierung im Zuge eines gesetzlich vorgeschriebenen Re-Direct-Verfah-
rens (die Verbraucherin oder der Verbraucher bestätigt den Zahlungsvorgang
auf einer weiteren Website des Mobilfunkanbieters) zustande käme (Antwort
bitte ggf. für beide Optionen gesondert begründen)?

Berlin, den 8. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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