BT-Drucksache 18/10120

Asylsuchende aus Marokko, Tunesien und Algerien

Vom 20. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10120
18. Wahlperiode 20.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner,
Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Asylsuchende aus Marokko, Tunesien und Algerien

Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai 2016 dem Entwurf eines Gesetzes zur
Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Ma-
rokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten gegen die Stim-
men der Oppositionsfraktionen und 22 Abgeordneten der SPD zugestimmt. Der
Bundesrat hat dem Gesetzentwurf bislang nicht zugestimmt.
In drei Kleinen Anfragen hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Auskünfte über die menschenrechtliche Lage in den drei Herkunfts-
staaten verlangt. Die Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksa-
chen 18/8692, 18/8693, 18/8694) belegen unter anderem, dass es in den drei
Staaten zu Einschüchterungen und Drohungen gegen Journalistinnen und Journa-
listen kommt, es sind Fälle von Folter im Polizeigewahrsam und in Haftanstalten
dokumentiert und einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Er-
wachsenen können mit Freiheitsstrafe bestraft werden (vgl. www.taz.de/Sichere-
Herkunftsstaaten/!5311647/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie viele marokkanische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der

Bundesregierung im Jahr 2016 in Deutschland im Easy-System registriert
(bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

b) Wie viele marokkanische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bun-
desregierung im Jahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Mo-
naten sowie nach Außenstellen und Ankunftszentren des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufschlüsseln)?

c) Wie viele und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asylver-
fahren von marokkanischen Antragstellerinnen und Antragstellern im
Jahr 2016 entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ableh-
nungsgründen aufschlüsseln)?

d) Wie viele marokkanische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bun-
desregierung im Jahr 2016 freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte
nach Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?

Drucksache 18/10120 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. a) Wie viele tunesische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Jahr 2016 in Deutschland im Easy-System registriert (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?

b) Wie viele tunesische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Jahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Monaten
und nach Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF aufschlüsseln)?

c) Wie viele und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asylver-
fahren von tunesischen Antragstellerinnen und Antragstellern im Jahr
2016 entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ablehnungs-
gründen aufschlüsseln)?

d) Wie viele tunesische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung im Jahr 2016 freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte nach
Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3. a) Wie viele algerische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Jahr 2016 in Deutschland im Easy-System registriert (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?

b) Wie viele algerische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Jahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Monaten
und nach Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF aufschlüsseln)?

c) Wie viele und wie wurden Asylverfahren von algerischen Antragstelle-
rinnen und Antragstellern nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2016 entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ablehnungs-
gründen aufschlüsseln)?

d) Wie viele algerische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung im Jahr 2016 freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte nach
Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig das sog. Easy-
Gap bei den drei Herkunftsstaaten Marokko, Tunesien und Algerien (bitte
nach Herkunftsstaaten und Bundesländern aufschlüsseln), und warum be-
steht dieses, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies zu
minimieren?

5. a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Asylverfahren von Antrag-
stellerinnen und Antragstellern aus Marokko, Tunesien und Algerien ge-
genwärtig beim BAMF priorisiert?
Falls sie nicht priorisiert sind, warum nicht?

b) Gibt es eine spezielle Dienstanweisung des BAMF zu den drei genannten
Herkunftsstaaten?
Wenn ja, welche sind die Kernaussagen der Dienstanweisung?

6. In welchen Dienststellen des BAMF werden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Asylanträge von Antragstellerinnen und Antragstellern aus Ma-
rokko, Tunesien und Algerien bearbeitet?
Gibt es Schulungen für das Personal mit länderspezifischen Informationen
zu den drei Staaten?
Wenn ja, wann, mit welchem Umfang und mit wie vielen Teilnehmenden
fanden entsprechende Schulungen im Jahr 2016 und im Jahr 2015 statt?
Wenn nein, warum gibt es keine entsprechenden Schulungen, und wie wer-
den neuen Entscheiderinnen und Entscheidern und Anhörerinnen und Anhö-
rern die länderspezifischen Kenntnisse vermittelt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10120
7. Welche Förderprogramme sind der Bundesregierung bekannt, die gezielt die
freiwillige Rückkehr in die Staaten Marokko, Tunesien und Algerien fördern
sollen?
Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung geplant, um die
Rückführungsmaßnahmen der Bundesländer weiter zu unterstützen?

8. Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis
andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Europäische Union
selbst bzw. internationale Organisationen gegenwärtig in Marokko, Tunesien
und Algerien, um marokkanische, tunesische und algerische Staatsangehö-
rige über das deutsche Asylverfahren und -recht sowie die Bleibeperspekti-
ven in Deutschland und die Gefahren einer irregulären Einreise nach Europa
zu informieren?
Welche Zielsetzung haben diese Maßnahmen?

9. a) Welchen finanziellen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kampagne „Rumours-about-Germany“ in den benannten Staaten?

b) Wer führt diese Kampagne nach Kenntnis der Bundesregierung durch,
und welche Partner sind hieran beteiligt?

c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Kampagne, und wo-
ran macht sie diese Erfolge fest?

10. Inwieweit hält es die Bundesregierung für kohärent, Algerien, Marokko und
Tunesien im nationalen Recht zu sicheren Herkunftsstaaten zu bestimmen,
während die Europäische Kommission dies auf europäischer Ebene nicht be-
absichtigt (www.rp-online.de/politik/eu/eu-parlament-will-europaweite-liste-
fuer-sichere-herkunftslaender-aid-1.6103672)?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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