BT-Drucksache 18/10108

Verbraucherschutz bei Gesundheits-Apps

Vom 20. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10108
18. Wahlperiode 20.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch,
Maria Klein-Schmeink, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul,
Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbraucherschutz bei Gesundheits-Apps

Laut einer von der Bundesregierung am 25. April 2016 veröffentlichten Studie
über „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ (erstellt
vom Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik) können mobile
Technologien in der Medizin die Ausgestaltung moderner und ressourcenscho-
nender Versorgungsangebote unterstützen. Mögliche Anwendungsfelder werden
vor allem im Bereich Prävention sowie bei der Versorgung chronisch kranker und
älterer Personen gesehen. Auch für die Versorgung im ländlichen Raum werden
erheblich Potentiale gesehen.
Die Studie kommt jedoch auch zu dem Ergebnis, dass noch erheblicher For-
schungsbedarf in Bezug auf den Nutzennachweis von Gesundheits-Apps für die
Verbraucherinnen und Verbraucher besteht.
Darüber hinaus stellte sie u. a. erheblichen Verbesserungsbedarf der Angebote
hinsichtlich Transparenz, einheitlicher Qualitäts- und Sicherheitsstandards, Wirk-
samkeit, Datenschutz, dem geeigneten Einsatz sowie bezüglich der Informationen
zu einer qualitätsgesicherten Entwicklung und zum Zulassungsverfahren fest.
Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
warnte im Jahr 2015 vor den Risiken des zunehmenden Einsatzes von Apps etwa
zur Sammlung von Daten zu sportlichen Aktivitäten und den daran ansetzenden
Programmen sowohl privater als auch gesetzlicher Krankenkassen. Sie fordert
eine Debatte mit dem Ziel möglicher Anhebungen des Schutzstandards für Pri-
vatversicherte an die Vorgaben für gesetzlich Versicherte (www.bfdi.bund.de/
DE/Infothek/Pressemitteilungen/2015/18_WarnungVorFitnessapps.html).
Gesundheitsdaten sind besonders sensible Verbraucherdaten. Aufgrund der durch
die Studie dargelegten möglichen Risiken stellt sich die Frage, welche Maßnah-
men die Bundesregierung ergreifen will, um auf eine qualitative Weiterentwick-
lung des Angebotes an Gesundheits-Apps hinzuwirken.

Drucksache 18/10108 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen über die genannte Studie hinausgehenden konkreten Schritten
will die Bundesregierung die Entwicklung geeigneter Qualitäts- und Sicher-
heitsstandards vorantreiben?

2. Was plant die Bundesregierung konkret, um die Entwicklung von für den
Markt der Gesundheits-Apps geeigneten Methoden zum Nachweis des Nut-
zens von Gesundheits-Apps voranzutreiben?

3. Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die in der Studie an-
gemahnte ethische Diskussion zu den Folgen dieser neuen Technologie hin-
sichtlich Bereichen wie Privatheit, Transparenz, Autonomie und Kontrolle
durch ethische Richtlinien zur Entwicklung, Empfehlung und Nutzung von
Gesundheits-Apps unterstützt werden und klare Vorgaben entwickelt wer-
den, die festlegen, dass Nichtnutzern keine Nachteile entstehen?

4. Durch welche konkreten Maßnahmen und bis wann will die Bundesregierung
sicherstellen, dass Gesundheits-Apps in Zukunft datenschutzrechtliche An-
forderungen einhalten und die Datenschutzerklärung und die Einwilligung
für die Verbraucherinnen und Verbraucher in transparenter und verständli-
cher Weise erfolgen?

5. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Bundesbeauftragten für den
Datenschutz, wonach privat Versicherte im Hinblick auf den Umgang mit
den von Gesundheits-Apps verarbeiteten Informationen und Daten über ih-
ren Gesundheitszustand einen deutlich geringeren Schutz genießen, und
wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt sie zu treffen, um diese Ungleich-
behandlung bei der Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten zu beenden?

6. Inwieweit wären Angebote privater Krankenversicherungsunternehmen mit
einem laufenden individuellen Gesundheitsmonitoring mittels Apps und da-
rauf aufbauende risikoadjustierte Prämien aus Sicht der Bundesregierung mit
dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vereinbar?

7. Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Bundesbeauftragten für den
Datenschutz, wonach die Erhebung und Verarbeitung der Fitnessdaten und
die Kommunikationswege hin zu den Versicherungen selbst in einer weit-
gehend ungesicherten IT-Umgebung (private Tablets, Smartphones, Fit-
ness-Armbänder) erfolgt, für die auch die gesetzlichen Krankenkassen da-
tenschutzrechtliche Verantwortung tragen, wenn sie mit entsprechenden
Informationen ihrer Versicherten arbeiten wollen (vgl. 25. Tätigkeitsbe-
richt, S. 192, abrufbar unter www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/
Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/25TB_13_14.pdf?__blob=publicationFile&
v=10), und welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung zur Verbes-
serung der Sicherheit aller Beteiligten vor?

8. Wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass es in Zukunft eindeutige
Abgrenzungskriterien bezüglich der Definition von Apps, die dem Medizin-
produkterecht unterliegen, gibt?

9. Wie will die Bundesregierung in Zukunft dafür Sorge tragen, dass die Her-
steller von Gesundheits- und Medizin-Apps verpflichtet werden, die Zweck-
bestimmung ihrer Apps klar und deutlich zu definieren und kenntlich zu ma-
chen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10108

10. Wie will die Bundesregierung, gerade vor dem Hintergrund, dass es sich

oftmals um besonders sensible und geschützte Gesundheitsdaten handelt,
Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, sich der beson-
deren Sensibilität ihrer Daten, die über Gesundheits-Apps aufgezeichnet
werden, bewusst zu werden und sorgsam und zurückhaltend mit der Wei-
tergabe entsprechender Informationen umzugehen (siehe Bundestags-
drucksache 18/9243)?

11. Mit welchen Projekten bzw. Finanzmitteln unterstützt die Bundesregierung
Initiativen zur Entwicklung von Qualitätskriterien von Gesundheits-Apps?
Wann werden hierzu Ergebnisse vorliegen?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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