BT-Drucksache 17/9996

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates - Drucksachen 17/1221, 17/9841 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Vom 12. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9996
17. Wahlperiode 12. 06. 2012

Änderungsantrag
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina
Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia
Möhring, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates
– Drucksachen 17/1221, 17/9841 –

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die geltenden Regelungen zum Elterngeld benachteiligen Eltern, die Elterngeld
beziehen und gleichzeitig in reduziertem Umfang erwerbstätig sind. Denn sie
bekommen bisher nur bis zum siebten Lebensmonat des Kindes Elterngeld und
damit nicht die vollen 14 Monate. Dies liegt daran, dass stets ein voller Eltern-
geldmonat verbraucht wird, selbst wenn die Person ihre Erwerbsarbeit nur ge-
ringfügig reduziert und gar kein volles Elterngeld bezieht. Dies wird nicht nur
von den Eltern als ungerecht empfunden, sondern benachteiligt gerade jene Fa-
milien, die sich besonders darum bemühen, Familie und Beruf zu vereinbaren
und sich die Arbeiten gleichberechtigt zu teilen.

Auch die Koalition der CDU, CSU und FDP teilt diese Einschätzung. Sie haben
daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ein Teilelterngeld eingeführt wer-
den soll. Außerdem soll der Elterngeldbezug bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit
beider Eltern nicht mehr benachteiligt werden. Die Einführung des Teileltern-
geldes war auch Bestandteil der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Elterngeld am 7. Mai
2012. Eine entsprechende Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitge-
setzes wurde in der öffentlichen Anhörung von allen Sachverständigen befür-
wortet.

Die Vereinbarkeit von Erziehung und Beruf zu verbessern und den Wiederein-
stieg in den Beruf nach einer Erziehungspause zu erleichtern sind familienpoli-
tische Notwendigkeiten. Die Einführung eines Teilelterngeldes würde beides

ermöglichen. Gleichzeitig begünstigt ein Teilelterngeld die gleichberechtigte
Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit beider Eltern. Dies ist aus gleichstel-
lungspolitischer Sicht sehr zu begrüßen.

Drucksache 17/9996 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

II. Der vorliegende Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Nummer 5 wird wie folgt geändert:

‚5. § 4 wird wie folgt gefasst:

a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Monate, in denen die berechtigte Person den Umfang ihrer Erwerbstä-
tigkeit mindestens um ein Viertel und höchstens um die Hälfte der vorhe-
rigen Arbeitszeit reduziert, werden auf den Anspruch nach den Sätzen 2
und 3 nur als ein halber Monatsbetrag angerechnet.“

b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1
Nummer 1 bis 3 anzurechnende Einnahmen zustehen, gelten als Monate,
für die dieser Elternteil Elterngeld bezieht.“ ‘

Berlin, den 12. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Allgemein

Die bestehenden Regelungen bei Teilzeitelterngeld sind ungenügend und be-
nachteiligen ein partnerschaftliches Modell der Teilung von Erziehungs- und
Erwerbsarbeit, da dies bisher zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt.
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms führte in der Anhörung des Ausschusses für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 7. Mai
2012 aus, dass eine Option, welche im Falle gleichzeitiger Teilzeitbeschäfti-
gung und Elterngeldbezug nicht zu einem doppelten Verbrauch führen würde
„die elterliche Gestaltungsfreiheit […] erweitern und damit den Wertentschei-
dungen in Art. 6 Abs. 1, 2 GG sowie Art. 3 Abs. 2 des GG Rechnung tragen“
würde. Ähnlich argumentieren alle anderen geladenen Sachverständigen. Nicht
eine Sachverständige oder ein Sachverständiger spricht sich gegen eine solche
Gleichstellung des Teilzeitelterngeldes aus, vielmehr sprechen sich alle explizit
für eine solche Regelung aus.

Die regierende Koalition aus CDU, CSU und FDP hat im Koalitionsvertrag
festgelegt: „Wir wollen eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokrati-
sierung des Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermitt-
lung. Die Partnermonate sollen gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Mona-
ten eingeführt werden. Wir werden dafür sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit
bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch
führt. Die Lebenssituation von Selbständigen wollen wir stärker berücksichti-
gen.“ Der vorliegende Änderungsantrag ergänzt den Gesetzentwurf um ein
Teilelterngeld und setzt so den Anspruch um, dass gleichzeitige Teilzeit bei
gleichzeitiger Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt.

Einzelbegründung

Zu Buchstabe a

Die Ergänzung des Satzes in § 4 Absatz 2 regelt, dass Eltern, die ihre Erwerbs-

tätigkeit für die Erziehung nicht gänzlich aufgeben, sondern höchstens halbie-
ren, nur einen halben statt einen vollen Elterngeldmonat verbrauchen. Dadurch

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9996

wird auch sichergestellt, dass Eltern, die Teilzeit arbeiten und gleichzeitig
Elterngeld beziehen, nur noch einen Anspruchsmonat pro Bezugsmonat ver-
brauchen und so gegenüber Paaren, die nacheinander voll aus dem Beruf aus-
steigen, nicht mehr benachteiligt werden. Auch für Alleinerziehende würde es
durch diese Regelung einfacher, neben dem Elterngeldbezug weiter erwerbs-
tätig zu sein.

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