BT-Drucksache 17/9556

Für gute Arzneimittelversorgung Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel begrenzen

Vom 8. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9556
17. Wahlperiode 08. 05. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,
Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald
Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Für gute Arzneimittelversorgung Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel
begrenzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Eine hochwertige Arzneimittelversorgung ist für die medizinische Therapie un-
verzichtbar. Arzneimittel sind besondere Güter. Ihre Abgabe stellt besondere
Anforderungen an die Qualität und Sicherheit der Arzneimittel und die Ge-
währleistung einer umfassenden Beratung und bedarf daher einer sorgfältigen
Gestaltung.

Mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung soll die pharmazeutische
Beratung weiter gestärkt werden. Die darin geforderte Pflicht, bei der Abgabe
eines Arzneimittels die Beratung aktiv anzubieten, kann systembedingt im Ver-
sandhandel nicht erfüllt werden. Es ist nicht akzeptabel, Internet- und Präsenz-
apotheken mit zweierlei Maß zu messen. Menschen, die ihre Arzneimittel im
Internet beziehen, dürfen nicht schlechter versorgt werden als Menschen, die
eine Präsenzapotheke aufsuchen.

Durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Apotheken
kann die Arzneimitteltherapie verbessert werden. Dazu liegen Konzepte wie
jenes von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor, das in Form von
Modellprojekten gesetzlich verankert wurde. Eine solche Zusammenarbeit
zwischen Arztpraxen und Internetapotheken ist hingegen nicht möglich, sodass
eine entsprechende Verbesserung der Arzneimitteltherapie nicht erreicht wer-
den kann.

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist das Haupteinfallstor für Fälschungen.
Die Zahl der sichergestellten Fälschungen ist nach Angaben des Zollkriminal-
amtes in nur fünf Jahren um das Zwanzigfache angestiegen (Frontal21, Sen-
dung vom 28. Februar 2012). Die Bemühungen, die Patientinnen und Patienten
durch Zertifizierungen und Länderlisten vor illegalen Versendern zu schützen,

haben sich als nicht ausreichend sicher erwiesen.

Der Pick-up-Handel, bei dem Arzneimittelsendungen bei Drogerien, Tankstel-
len oder Metzgereien bestellt und abgeholt werden, läuft dem Bestreben einer
hochwertigen und sicheren Arzneimittelversorgung entgegen und wird dem
besonderen Charakter von Arzneimitteln nicht gerecht. Die bisherigen Bestre-
bungen, den Pick-up-Handel separat zu verbieten, sind aufgrund verfassungs-
rechtlicher Bedenken gescheitert.

Drucksache 17/9556 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Mit der Legalisierung des Versandhandels für alle Arzneimittel geht die Bundes-
regierung erheblich über die Forderungen aus dem Urteil des Europäischen Ge-
richtshofs zum Versandhandel vom 11. Dezember 2003 (Az.: C-322/01) hinaus.
Darin wird den Nationalstaaten freigestellt, das Schutzniveau für rezeptpflich-
tige Arzneimittel zu erhöhen, indem der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel
untersagt wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Versandhandel auf nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel begrenzt.

Berlin, den 8. Mai 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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