BT-Drucksache 17/9493

Zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

Vom 30. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9493
17. Wahlperiode 30. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel,
Ute Koczy, Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Dr. Valerie Wilms, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Katja Keul, Tom Koenigs,
Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg),
Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

Zum Ende des Jahres 2011 hat die Bundesregierung den Aufbau einer Kompe-
tenzstelle für nachhaltige Beschaffung angekündigt, die dem Bundesministe-
rium des Innern zugeordnet werden soll. Damit reagiert die Bundesregierung
auf wiederholte Forderungen nach einer solchen Beratungsstelle. Jedoch be-
steht nur bei zielführender Umsetzung die Chance, dem dringend notwendigen
Beratungsbedarf vieler Beschaffungsstellen gerecht zu werden.

Ausdrücklich begrüßen wir den Aufbau einer solchen Kompetenzstelle, so sie in
Zukunft engagiert ausgebaut wird und ernsthaft die bestehenden Herausforde-
rungen angeht. Denn nachhaltige Beschaffung ist nachweislich ein wirksames
Handlungsfeld öffentlicher Organisationen, über welches diese einen sinnvollen
und praktikablen Beitrag zum Umweltschutz, zur Durchsetzung elementarer
Menschenrechte und zur Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern leisten
können.

Von Interesse sind aktuell der Entwicklungsstand der Kompetenzstelle, deren
Struktur, ihre inhaltliche Ausrichtung und Abgrenzung zum Beschaffungsamt
sowie die vorgesehenen Kooperationen mit bestehenden Initiativen anderer
Bundesministerien bzw. der Zivilgesellschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchem Verständnis von Nachhaltigkeit wird die neue Kompetenzstelle
ihre beratende Tätigkeit aufnehmen?

2. Welche Leistungen wird die Kompetenzstelle anbieten?

3. Welche Zuständigkeiten umfasst die Kompetenzstelle im Vergleich zu den
Zuständigkeiten des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern?

Drucksache 17/9493 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Ist vorgesehen,

a) die Kompetenzen bezüglich nachhaltiger Beschaffung aus der Service-
stelle „Kommunen in der Einen Welt“ und dem Umweltbundesamt in
einer gemeinsamen Kompetenzstelle zu bündeln?

b) Wird dies in der neuen Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
stattfinden?

c) Wenn nicht in der neuen Kompetenzstelle, in welcher Institution oder
über welche Strukturen findet eine Bündelung/eine Abstimmung der
Aktivitäten statt?

5. Mit welchem finanziellen Rahmen wird die Kompetenzstelle ausgestattet,
und für welche inhaltlichen Aktivitäten wird das Budget festgelegt?

6. Wie wird die Kompetenzstelle insbesondere Kommunen bei der Ausgestal-
tung der Vergabebindungen unterstützen, so dass diese soziale Kriterien,
wie etwa den Beschäftigtenanteil behinderter Menschen, stärker berück-
sichtigen?

7. Wie viele Planstellen sind für die vollständig ausgebaute Beratungstätigkeit
der neuen Kompetenzstelle vorgesehen,

a) und werden diese neu geschaffen oder parallel anderweitig Beratungs-
tätigkeiten des Beschaffungsamts abgebaut?

b) Welcher fachliche Hintergrund wird für das Personal in der Beratung
von Beschaffungsstellen insbesondere hinsichtlich nachhaltiger Be-
schaffung vorausgesetzt?

8. Zu welchen Anteilen wird sich die Kompetenzstelle voraussichtlich mit
nachhaltiger Beschaffung im Beschaffungsamt bzw. in Bundesministerien
sowie Beschaffungsstellen von Bundesländern und Kommunen befassen?

9. Wann wird die Kompetenzstelle ihre Arbeit im vollen Umfang anbieten
können?

Wie sieht der Zeitplan für den weiteren Aufbau aus?

10. Wird die Kompetenzstelle nur befristet tätig sein, und wenn ja, welche
Gründe haben zu der vorgesehenen Befristung geführt?

11. Wem gegenüber ist die Kompetenzstelle berichtspflichtig?

12. In welcher Form und in welchem Umfang sind öffentlich zugängliche
Berichte vorgesehen?

13. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kriterien und Metho-
den zur nachhaltigen Beschaffung, auf deren Basis die Beratung stattfinden
soll, laufend aktualisiert werden und somit das volle Potential einer nach-
haltigen Beschaffung ausgeschöpft wird?

14. Wie wird die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewähr-
leistet, und wie wird sichergestellt, dass die Kompetenzstelle aus den Er-
fahrungen und Erkenntnissen

a) aus der Wissenschaft,

b) aus der Beschaffungspraxis (insbesondere der Kommunen),

c) aus der Wirtschaft und

d) von zivilgesellschaftlichen Organisationen

lernt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9493

15. Ist ein Beirat für die Kompetenzstelle vorgesehen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Welche Kompetenzen wird dieser Beirat erhalten?

c) Welche Organisationen bzw. Vertreter sollen über einen solchen Beirat
am Aufbau der Kompetenzstelle beteiligt werden?

16. Welche quantitativen Ziele (Anteile nachhaltiger Beschaffung an deren
Gesamtheit) setzt sich die Bundesregierung für welchen Zeitraum mit der
Gründung des Kompetenzzentrums bezüglich nachhaltiger Beschaffung
(bitte aufschlüsseln nach ökologischen, sozialen und entwicklungspoliti-
schen Zielsetzungen)?

17. Welche qualitativen Ziele soll die Kompetenzstelle in ihrer Beratungstätig-
keit gegenüber den Beschaffungsstellen umsetzen, orientiert an welchen
bereits bestehenden bzw. neu zu entwickelnden Kriterienkatalogen?

18. Wie werden sich das Bundesministerium des Innern bzw. das Beschaffungs-
amt als Träger der Kompetenzstelle die notwendigen entwicklungspolitischen
Hintergründe aneignen, um der Beratung von Beschaffungsvorgängen und
der Einschätzung von teils international verzweigten Produktionsvorgängen
insbesondere nach sozialen und entwicklungspolitischen Kriterien gerecht
werden zu können?

19. Bezüglich welcher Themen wird die neue Kompetenzstelle über ihren Auf-
bau hinaus einen dauerhaften Austausch mit welchen bestehenden ent-
wicklungspolitischen Organisationen etablieren?

20. Welche Angebote werden, neben Informationen allgemeiner Art, auf der
neuen Internetseite für die Beschaffungsstellen in Deutschland zur Ver-
fügung gestellt?

21. Wie werden die Inhalte der neuen Internetseite mit bestehenden Beschaf-
fungsportalen abgeglichen (in öffentlicher sowie privater Trägerschaft),
bzw. werden diese Angebote in einer zentralen Plattform zusammen-
geführt?

22. Inwieweit werden auf der neu zu erstellenden Internetseite die unterschied-
lichen gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern berück-
sichtigt?

23. Inwieweit werden die Angebote der Kompetenzstelle handlungsleitende
und insbesondere rechtssichere Arbeitshilfen für Beschaffende umfassen?

Berlin, den 30. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.