BT-Drucksache 17/9470

Usbekistan-Politik der Bundesregierung

Vom 26. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9470
17. Wahlperiode 26. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Tom Koenigs,
Omid Nouripour, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Kerstin Müller (Köln),
Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Usbekistan-Politik der Bundesregierung

Usbekistan ist eine der repressivsten Diktaturen der Welt, die Menschenrechts-
lage ist gleichbleibend schlecht. Zuletzt haben das ein Bericht von Human
Rights Watch Verein zur Wahrung der Menschenrechte e. V. zu andauernder
systematischer Folter, die Auflistung Usbekistans auf der zwölf Staaten umfas-
senden Liste „Feinde des Internets“ durch Reporter ohne Grenzen und die auch
2011 erfolgte massenweise Zwangsarbeit von Kindern in der staatlich kontrol-
lierten Baumwollwirtschaft erneut verdeutlicht. Die Verfolgung von Oppositio-
nellen, Menschenrechtsverteidigern, kritischen Journalisten und Mitgliedern
von Religionsgemeinschaften geschieht oftmals unter dem Vorwand der Be-
kämpfung des islamistischen Extremismus.

Die Bundesregierung hat sich gleichwohl innerhalb der EU dafür eingesetzt,
dass die 2005 nach dem Massaker usbekischer Sicherheitskräfte in Andijan ver-
hängten EU-Sanktionen gegen Usbekistan bis 2009 vollständig aufgehoben
wurden. Deutschland verfolgt gegenüber Usbekistan im Zusammenhang mit der
Bekämpfung des internationalen Terrorismus sicherheitspolitische Interessen
und unterhält eine intensive sicherheitspolitische Kooperation mit der usbe-
kischen Regierung. Das betrifft insbesondere auch die deutsche Nutzung des
Militärflughafens Termez an der Grenze zu Afghanistan. Durch den für 2014
geplanten Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan gewinnt Usbekistan weiter
an Bedeutung für die Bundesregierung. So stellte der Bundesminister der Ver-
teidigung, Dr. Thomas de Maizière, im März 2012 in der usbekischen Haupt-
stadt Taschkent laut Presseberichten fest: „Usbekistan könnte eine bedeutende
Rolle bei der Organisation des Abzugs aus Afghanistan bekommen“ (siehe
FAZ.net, 13. März 2012). Gleichzeitig hat Usbekistan starke eigene Interessen
an der internationalen Militärpräsenz in Afghanistan und einer andauernden
sicherheitspolitischen Kooperation. Die NATO-Staaten verhandeln jedoch zu-
meist nicht gemeinsam, sondern jeweils bilateral mit der usbekischen Regierung
über den militärischen Transit durch Usbekistan, was zu einer Schwächung der

Verhandlungspositionen gegenüber Usbekistan führt. So hat die Bundesregie-
rung im April 2010 eine Erhöhung der jährlichen Zahlungen an Usbekistan für
die Nutzung von Termez auf 15,95 Mio. Euro zugestimmt und verweigert
gleichzeitig die Transparenz in Bezug auf die Verträge und Zahlungen (vgl.
nachträgliche Einstufung der Antworten auf die Schriftlichen Fragen 49 bis 51
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel vom 15. April 2011 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/5638 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“).

Drucksache 17/9470 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Bundesregierung steht vielfach in der Kritik, ihren Anspruch einer werte-
geleiteten Außenpolitik im Falle Usbekistans aufzugeben und vorhandene
Spielräume in der Frage der Menschenrechte nicht konsequent zu nutzen bzw.
auszubauen. In der Folge verliert Deutschland nicht nur in der Bevölkerung Us-
bekistans an Ansehen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auch gegen-
über der diktatorischen Regierung Usbekistans auf jenes kurzsichtige Konzept
von politischer Stabilität, das durch die Ereignisse des „arabischen Frühlings“
vielfach als diskreditiert gilt und islamistische Extremisten in der Region stärkt,
anstatt sie zu schwächen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung sieben Jahre nach dem Massaker von
Andijan vom 13. Mai 2005 dessen juristische und politische Aufarbeitung
durch usbekische Stellen?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der usbekischen Regierung, dass
mit den Reisen zweier Expertengruppen der EU in den Jahren 2006 und
2007 die Forderungen der EU nach einer unabhängigen Untersuchung des
Ereignisses erfüllt seien (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 11,
Bundestagsdrucksache 17/3343)?

2. Welche bisherigen Effekte hatte aus Sicht der Bundesregierung die endgül-
tige Aufhebung der Sanktionen der Europäischen Union im Oktober 2009
auf die Entwicklung der Menschenrechtslage in Usbekistan?

3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Human Rights Watch Verein
zur Wahrung der Menschenrechte e. V. (HRW, Bericht vom Dezember 2011),
dass sich die Menschenrechtslage in Usbekistan trotz offiziell beschlossener
Reformen (z. B. Einführung Habeas Corpus) insgesamt weiter verschlechtert
und insbesondere weiterhin systematisch gefoltert wird?

Wenn nicht, wie begründet sie dies?

4. Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der gemeinsamen Außen-
politik der Europäischen Union dafür ein, dass die Menschenrechtslage in
Usbekistan regelmäßig evaluiert und die Intensität der Beziehungen zu
Usbekistan an die Durchführung von Reformen und sichtbare Fortschritte
geknüpft wird?

Setzt sie sich dafür ein, die mangelnde usbekische Umsetzung der in den
Schlussfolgerungen des EU-Rates für Auswärtige Angelegenheiten (FAC)
vom 25. Oktober 2010 formulierten Menschenrechtskriterien und mögliche
politische Konsequenzen noch 2012 im Rat zu diskutieren?

5. Hat die usbekische Regierung die von der EU erwartete Überprüfung von
menschenrechtlichen Einzelfällen vorgenommen (Antwort der Bundesregie-
rung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 17/3343), wenn ja, in wie vielen Fäl-
len führte die Überprüfung zur Freilassung von Inhaftierten, wie viele auf der
Liste befindliche Personen befinden sich weiter in Haft, und wie lautete die
Stellungnahme der usbekischen Regierung zu Foltervorwürfen (siehe Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 20, Bundestagsdrucksache 17/8289)?

6. Verzeichnet die Bundesregierung Fortschritte in Bezug auf das Projekt der EU
zur Prävention von Folter, an dem Usbekistan Interesse signalisiert hat (Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 17/3343), und
wie hat Usbekistan auf das Ersuchen der Europäischen Union vom 24. Juni
2011 reagiert, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes Zugang zu
den Untersuchungshaftanstalten des Nationalen Sicherheitsdienstes zu ge-
währen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18, Bundestagsdrucksache

17/8289)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9470

7. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den
zahlreichen seit 2004 verbotenen, ausgewiesenen oder anderweitig zur
Aufgabe ihrer Tätigkeit bewegten internationalen Medien, Verbänden und
Nichtregierungsorganisationen die Wiederaufnahme ihrer Arbeit in Usbe-
kistan zu ermöglichen?

8. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, das Internet sei in
Usbekistan weitgehend frei zugänglich (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 23, Bundestagsdrucksache 17/8289)?

Sieht sie angesichts der Aufnahme Usbekistans in eine zwölf Staaten um-
fassende Liste „Feinde des Internets“ durch die Organisation „Reporter
ohne Grenzen“ im März 2012 oder aus anderen Gründen einen Anlass,
diese Einschätzung zu revidieren?

9. Wie bewertet die Bundesregierung Medienberichte (u. a. BBC World Ser-
vice, 12. April 2012), denen zufolge das usbekische Gesundheitsministe-
rium vorschreibt, dass Frauen nach der Geburt von zwei bis maximal drei
Kindern sterilisiert werden sollten, und (spätestens) seit 2005 tausenden
Frauen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen die Gebärmutter entfernt
wurde?

Sofern sie diesen Berichten nicht widerspricht – wie beabsichtigt die Bun-
desregierung, dies gegenüber der usbekischen Regierung anzusprechen?

10. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die usbekische Regierung oppo-
sitionelle Usbeken im Ausland und auch in Deutschland beobachten und
unter Druck setzten lässt?

a) Welche konkreten Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die jüngs-
ten Attentate auf Oppositionelle im Exil – einen Geschäftsmann in Ivanov/
Russland im September 2011 und einen Imam in Stromsund/Schweden
im Februar 2012?

11. Wie begründet die Bundesregierung, angesichts der Vorwürfe massiver
Menschenrechtsverletzungen und schwerer Verletzungen der Grundsätze
Guter Regierungsführung, dass Usbekistan als A-Kooperationsland der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit geführt wird, während mit einem
Land wie Nicaragua die Zusammenarbeit aus diesen Gründen beendet
wird?

a) Plant die Bundesregierung für die nächsten Regierungsverhandlungen
mit Usbekistan, die Auszahlung der Entwicklungsgelder, wie im Fall
Afghanistans, an Fortschritte im Bereich Menschenrechte und Guter Re-
gierungsführung zu knüpfen und die Gelder in verschiedenen Tranchen
auszuzahlen?

b) Mit welchen Instrumenten und Akteuren soll der geplante regierungs-
ferne Einsatz der Mittel der bilateralen deutschen Entwicklungszusam-
menarbeit sichergestellt werden?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Ablehnung der Ausweitung des EU-
Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Usbekistan auf den bila-
teralen Handel mit Textilien durch das Europäische Parlament im Dezem-
ber 2011?

Wird sie die in dem Beschluss enthaltenen Empfehlungen innerhalb des
Rats unterstützen, insbesondere Empfehlung 1. (×) („Unterstützung des
Aufrufs des Parlaments an die Baumwollhändler und -verkäufer, davon
Abstand zu nehmen, mit Hilfe von Kinderzwangsarbeit erzeugte Baum-

wolle aus Usbekistan zu beziehen, und die Verbraucher und alle ihre Liefe-
ranten über diese Selbstverpflichtung zu unterrichten“)?

Drucksache 17/9470 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

13. Wird sich die Bundesregierung in der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO) im Rahmen des laufenden Beschwerdeverfahrens wegen Kinderar-
beit in der usbekischen Baumwollindustrie angesichts der bereits zweimal
verweigerten Einreise einer IAO-Beobachtermission für Maßnahmen nach
Artikel 24 oder 26 der IAO Verfassung und eine entsprechende Mehrheit
im IAO-Verwaltungsrat einsetzen?

Wenn nein, wieso nicht?

Wenn ja, wird die Umsetzung solcher Maßnahmen noch rechtzeitig zur
Baumwollernte im September/Oktober dieses Jahres angestrebt?

14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der schlechten Men-
schenrechtslage in Usbekistan für ihre gegenwärtige und zukünftige sicher-
heitspolitische Kooperation mit Usbekistan?

15. Welche sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in
Bezug auf Afghanistan, den internationalen Terrorismus und die regionale
Stabilität gegenüber Usbekistan?

16. Welche legitimen sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die usbekische
Regierung nach Ansicht der Bundesregierung?

17. Welche Gegenmaßnahmen der usbekischen Regierung gegen den interna-
tionalen Terrorismus sind der Bundesregierung bekannt (bitte im Einzelnen
benennen), und wie bewertet sie die Effektivität und Angemessenheit die-
ser Gegenmaßnahmen?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere
das Vorgehen der usbekischen Regierung gegen Muslime, die ihre Religion
außerhalb der strikten staatlichen Kontrolle praktizieren?

18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, dass

a) usbekische militante Islamisten in und für Usbekistan selbst keine ernst-
hafte sicherheitspolitische Bedrohung darstellen, sondern diese ihren
Aktionsschwerpunkt nach Pakistan und Afghanistan verlegt haben, und
wenn nein, wieso nicht;

b) die usbekische Regierung die Bedrohung Usbekistans durch islamis-
tische Extremisten um des eigenen Machterhalts einer kleptokratisch-
diktatorischen Führungsclique willen drastisch überzeichnet und unter
dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung gezielt gegen Oppositionelle
und unabhängige Zivilgesellschaft vorgeht, und wenn nein, wieso nicht?

19. Unterstützt die Bundesregierung die usbekische Regierung bei der Vorbe-
reitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Terrorabwehr in Usbekis-
tan oder beabsichtigt sie eine solche Unterstützung?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang vergangene
Lieferungen von Überwachungstechnologie der Firmen Siemens Aktien-
gesellschaft und ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG an Usbekistan
(siehe MONITOR-Bericht vom 16. März 2006)?

Sind der Bundesregierung andauernde Lieferungen deutscher Über-
wachungstechnologie nach Usbekistan bekannt, und wie bewertet sie
diese?

20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Geheimdienstkoopera-
tion mit Usbekistan bei der Terrorabwehr in Deutschland und im Einsatz-
bereich der Bundeswehr in Afghanistan zu?

21. Hat die Bundesregierung Alternativen zum Bundeswehrstützpunkt in

Termez geprüft, um beim Transit für das deutsche ISAF-Kontingent in
Afghanistan weniger von Usbekistan abhängig zu sein?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9470

Wenn nein, wieso nicht?

22. Welche Rolle spielt Termez aus Sicht der Bundesregierung für die schritt-
weise Reduzierung der ISAF-Präsenz in Afghanistan bis Ende 2014 insbe-
sondere hinsichtlich Logistik und Transport?

23. Gibt es seitens Tadschikistans ein Angebot an die Bundesregierung für eine
militärische Flughafennutzung, und sieht die Bundesregierung nach erfolg-
ter Verbesserung der Straßenverbindungen zwischen Tadschikistan und Af-
ghanistan im Landweg über Tadschikistan eine Alternative oder Ergänzung
zum Landweg über Usbekistan beim Abzug des deutschen ISAF-Kontin-
gents?

Welche Gründe (inklusive Menschenrechtslage) sprechen aus Sicht der
Bundesregierung für oder gegen eine entsprechend engere Kooperation mit
Tadschikistan, und wie hat die Bundesregierung auf entsprechende Ange-
bote Tadschikistans bisher reagiert bzw. stehen Gespräche darüber an?

24. Wie bewertet die Bundesregierung Verhandlungen zwischen den USA und
Russland über eine NATO-Nutzung des russischen Flughafens Uljanowsk
beim NATO-Rückzug aus Afghanistan – insbesondere im Hinblick auf die
Nutzung des Flughafens Termez?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Veröffentlichung der Verträge und
Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des kirgisischen Flughafens
Manas durch das US-Militär (siehe http://bishkek.usembassy.gov/topic-of-
interest.html)?

Sieht die Bundesregierung in dieser Transparenz seitens der US-Regierung
ein Vorbild für den Umgang mit zwischen der deutschen und der usbeki-
schen Regierung geschlossenen Verträgen und Zahlungen für die Nutzung
des Flughafens Termez?

Wenn nein, wieso nicht, und wie verträgt sich diese Position mit der gene-
rellen Position der Bundesregierung, Transparenzinitiativen wie z. B. im
Bereich der Ressourcenförderung zu fördern?

26. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit mit der usbekischen Regie-
rung stets alleine und nicht gemeinsam mit NATO-Staaten, mit denen Mit-
nutzungsvereinbarungen bestehen, über die weitere Nutzung des Flugha-
fens in Termez verhandelt?

Wenn ja, warum?

27. Stehen weitere Verhandlungen mit Usbekistan über die Nutzung von Ter-
mez, den Transit im Rahmen des Abzugs des deutschen ISAF-Kontingents
auch über den Landweg und die Höhe der finanziellen und sonstigen Ge-
genleistungen Deutschlands an?

Wenn ja, wie stimmt sich die Bundesregierung mit NATO-Partnern dabei
ab, und werden gemeinsame Verhandlungen in Betracht gezogen, um die
Verhandlungsposition gegenüber Usbekistan zu verbessern?

Wenn nein, wieso nicht?

28. Welche Ausbildungs-, Ausrüstungs- oder sonstigen Kooperationspro-
gramme bestehen derzeit zwischen der Bundeswehr und den usbekischen
Streitkräften und sonstigen usbekischen Sicherheitskräften?

Welche Rolle spielen dabei Schulungen über humanitäres Völkerrecht und
internationale Menschenrechtsstandards?

Drucksache 17/9470 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

29. Wie reagiert die Bundesregierung auf das Interesse der usbekischen Regie-
rung an Überlassung ausgemusterter Bundeswehrhubschrauber (siehe FAZ,
15. März 2012, S. 5)?

Hat Usbekistan Interesse an der Übernahme weiteren militärischen Geräts
der Bundeswehr signalisiert, und wie plant die Bundesregierung darauf zu
reagieren?

30. Wie reagiert die Bundesregierung auf das wiederholt von Usbekistan be-
kundete Interesse an einem Besuch des usbekischen Staatspräsidenten Islam
Abduganijewitsch Karimow in Berlin, und welches sind die „notwendigen
politischen Rahmenbedingungen“ (siehe FAZ, 15. März 2012, S. 5), zu de-
nen die Bundesregierung bereit wäre, Präsident Islam Abduganijewitsch
Karimow in Deutschland zu empfangen?

Berlin, den 26. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.