BT-Drucksache 17/8948

Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf die Anwendbarkeit des Erbschaftsteuergesetzes

Vom 8. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8948
17. Wahlperiode 08. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann,
Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf die
Anwendbarkeit des Erbschaftsteuergesetzes

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2011 (zum
Az: II R 9/11) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfah-
ren beizutreten, in dem die Verfassungskonformität des Erbschaftsteuergesetzes
nach der Reform zum 1. Januar 2009 strittig ist. Unter anderem wird die Frage
aufgeworfen ob der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grund-
gesetzes (GG) dadurch verletzt sei, dass durch rechtlich zulässige Gestaltung zu
einer steuerlichen Vollverschonung optiert werden kann. Der Bundesfinanzhof
hat das Bundeministerium der Finanzen um Mitteilung gebeten, „ob und ge-
gebenenfalls welche praktischen Erfahrungen im Besteuerungsverfahren (…) es
bisher gibt.“ In der Vergangenheit folgte der Beitrittsaufforderung regelmäßig
die Aussetzung des Verfahrens, um anschließend eine Entscheidung vor dem
Bundesverfassungsgericht zu erwirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beitrittsaufforderung des Bundes-
finanzhofes vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Beitrittsaufforderun-
gen in der Vergangenheit regelmäßig die Aussetzung des Verfahrens, mit
dem Ziel, eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht einzuholen,
nach sich zogen?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtseinschätzung des Bundes-
finanzhofes, nach der eine zulässige Gestaltung zur steuerlichen Vollver-
schonung führen kann?

3. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Ausführungen des
Bundesfinanzhofes als Anleitung zur Steuergestaltung verstanden werden
können?

4. Sieht die Bundesregierung in den ausführlichen Darstellungen des Bundes-
finanzhofes über die bestehenden steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im

Erbschaftsteuergesetz einen Anlass zur Änderung der gesetzlichen Vor-
schriften?

5. Welche gesetzlichen Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes hält die Bun-
desregierung für änderungsbedürftig?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Ungleichbehandlung von
Privat- und Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz?

Drucksache 17/8948 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage der Verfassungskonformität des
Erbschaftsteuergesetzes in aktueller Fassung?

Berlin, den 8. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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