BT-Drucksache 17/8945

Entwicklung der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer und die Erhebung der Erbschaftsteuerstatistik

Vom 8. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8945
17. Wahlperiode 08. 03. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann,
Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklung der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer und die Erhebung
der Erbschaftsteuerstatistik

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte auf seinen Internetseiten
am 27. Januar 2012 die statistischen Daten der Steuereinnahmen für das Kalen-
derjahr 2011. Für die Erbschaftsteuer gibt das Bundesministerium der Finanzen
Einnahmen in Höhe von gerundet 4 246 Mio. Euro an. Ebenso angegeben wer-
den die historischen Steuereinnahmen aus der Erbschaftsteuer für das Kalender-
jahr 2010 in Höhe von gerundet 4 404 Mio. Euro.

In den weiteren Veröffentlichungen auf den Internetseiten des Bundesministe-
riums der Finanzen am 20. Januar 2011 und am 29. Januar 2010 werden die
Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Kalenderjahr 2009 in Höhe von gerundet
4 550 Mio. Euro angegeben.

Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht gemäß Artikel 106 Absatz 2
Satz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes den Bundesländern zu. Das Bundesminis-
terium der Finanzen fügt die jeweiligen Angaben der Länder über das Aufkom-
men aus der Erbschaftsteuer zu einer konsolidierten Statistik zusammen.

Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte in der Pressemitteilung Nummer 40
vom 3. Februar 2012 folgende Angaben über die Höhe der festgesetzten Erb-
schaftsteuer: Für das Kalenderjahr 2010 seien 4,6 Mrd. Euro festgesetzt worden,
für das Jahr 2009 seien es 4,3 Mrd. Euro gewesen.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostizierte im Mai 2011 für das Kalen-
derjahr 2011 Einnahmen aus der Erbschaftsteuer in Höhe von 4 670 Mio. Euro.
Die Maischätzung 2011 geht für das Jahr 2012 von zu erwartenden Einnahmen
aus der Erbschaftsteuer in Höhe von 4 774 Mio. Euro aus. In der November-
schätzung 2011 wurden diese Werte drastisch herabgesetzt, sodass für das Jahr
2011 Einnahmen aus der Erbschaftsteuer nur in Höhe von 4 220 Mio. Euro und
für das Jahr 2012 Einnahmen in Höhe von 4 484 Mio. Euro geschätzt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass das Bundesministe-

rium der Finanzen Angaben über die Höhe der Einnahmen aus der Erbschaft-
steuer veröffentlicht, während das Statistische Bundesamt Angaben über die
Höhe der Erbschaftsteuerfestsetzungen veröffentlicht?

2. Sieht die Bundesregierung in den abweichenden Angaben des Bundesminis-
teriums der Finanzen und des Statistischen Bundesamtes eine potenzielle
Quelle für Fehlinterpretationen vor dem Hintergrund gegenläufiger Entwick-
lungen bei Erbschaftsteuereinnahmen und -festsetzungen?

Drucksache 17/8945 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit eine Veröffent-
lichung voneinander abweichender Angaben nicht eintritt?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in
der Erbschaftsteuer vor dem Hintergrund sinkender Einnahmen bei gleich-
zeitig steigenden Festsetzungen?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der von den Bundesländern
gemeldeten Datenbasis in Bezug auf die Einnahmen aus der Erbschaft-
steuer?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Gleichmäßigkeit
der Besteuerung nach dem Erbschaftsteuergesetz in den Bundesländern zu
sichern, und welche Maßnahmen werden hier gegebenenfalls ergriffen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Aufkommens aus
der Erbschaftsteuer vor dem Hintergrund der Abweichungen zwischen ge-
schätzten und realisierten Steuereinnahmen?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung den insgesamt rückläufigen Trend der
Einnahmen aus der Erbschaftsteuer, und sieht die Bundesregierung Hand-
lungsbedarf?

9. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den vom Bun-
desfinanzhof beschriebenen Steuergestaltungen und den derzeit rückläufi-
gen Erbschaftsteuereinnahmen?

10. Erwartet die Bundesregierung auch zukünftig rückläufige Einnahmen aus
der Erbschaftsteuer, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung diese Ent-
wicklung zu stoppen und umzukehren?

Berlin, den 8. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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