BT-Drucksache 17/8076

Weltweite Stärkung von Frauen und Mädchen - Überwindung von Ungleichheit und Armut

Vom 2. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8076
17. Wahlperiode 02. 12. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Kerstin Müller (Köln), Uwe Kekeritz,
Monika Lazar, Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Viola von Cramon-Taubadel, Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul,
Agnes Malczak, Omid Nouripour, Lisa Paus, Tabea Rößner,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Weltweite Stärkung von Frauen und Mädchen –
Überwindung von Ungleichheit und Armut

Armut ist vor allem weiblich: 70 Prozent der 1,3 Milliarden Menschen, die in
extremer Armut leben, sind Frauen. Gleichzeitig spielen Frauen und Mädchen
eine zentrale Rolle bei der Überwindung von Armut und sind ein entscheiden-
der Antrieb für Entwicklung. Der aktuelle Weltentwicklungsbericht „Gender
Equality and Development“ der Weltbank belegt, dass mehr Geschlechterge-
rechtigkeit zu größeren Entwicklungserfolgen führt. Trotz dieser Erkenntnis
und trotz international klarer rechtlicher Vorgaben zur Gleichstellung der Ge-
schlechter leben Frauen und Mädchen weltweit häufig nach wie vor in gesell-
schaftlicher und wirtschaftlicher Benachteiligung. Tradierte kulturelle, gesell-
schaftliche und zum Teil auch rechtliche Normen zementieren in vielen Län-
dern patriarchal geprägte Geschlechterrollen und schränken das Recht von
Mädchen und Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben zum Teil massiv ein.

Die Ungleichbehandlung von Frauen zu beenden, ist eigenständiges Ziel der
Millennium Development Goals (MDGs). Darüber hinaus ist die Erreichung
dieses Ziels (MDG 3) gleichzeitig eine grundlegende Voraussetzung zur Errei-
chung der anderen MDGs. Ohne Gleichstellung der Geschlechter kann Armut
nicht wirksam bekämpft werden. Die Benachteiligung von Frauen in Entwick-
lungs- und Schwellenländern lässt sich durch alle Sektoren und Bereiche dekli-
nieren. Beispiel Bildung: Zwei Drittel aller Analphabetinnen und Analphabeten
weltweit sind nach wie vor weiblich, in Afrika südlich der Sahara (SSA) besu-
chen trotz Fortschritten in den letzten Jahren lediglich 59 Prozent der Mädchen
die Grundschule. Die Übergangsquoten zur Sekundärstufe sind äußerst gering.
Beispiel Gesundheit: Nur eine von drei Frauen in ländlichen Gebieten hat Zu-
gang zu einer gesundheitlichen Versorgung. 75 Prozent der HIV-Neuinfizierten
in SSA sind Mädchen und Frauen. Jede Minute stirbt eine Frau an den Folgen

einer Schwangerschaft oder Geburt, mindestens 42 Prozent aller Frauen in Ent-
wicklungsländern haben während einer Schwangerschaft keinerlei Zugang zu
fachkundiger Betreuung. Beispiel Arbeitsmarkt: Frauen arbeiten häufiger in
prekären Verhältnissen und bekommen niedrigere Löhne als Männer. Im Zuge
der aktuellen Wirtschaftskrise werden Arbeitsplätze und Sozialleistungen ge-
kürzt, von diesem Abbau sind Frauen überproportional betroffen. Während die
Möglichkeiten von Frauen, finanziell zum Haushaltseinkommen beizutragen,

Drucksache 17/8076 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

im Kontext der Krise weltweit sinken, steigen ihre Belastungen durch unbe-
zahlte Pflegeleistungen an. Beispiel Landwirtschaft: Frauen produzieren zwar
mehr als die Hälfte der Grundnahrungsmittel in Entwicklungsländern, verfügen
jedoch nur über ein Zehntel der Anbauflächen. Auch aufgrund ihrer entschei-
denden Rolle in der Landwirtschaft treffen die Folgen des Klimawandels
Frauen in den Ländern des Südens stärker als Männer. Beispiel Partizipation:
Frauen sind in vielen Ländern von politischer Beteiligung faktisch ausgeschlos-
sen. Nur 19 Prozent der Parlamentarier weltweit sind weiblich und lediglich
14 Prozent aller Führungskräfte in der Wirtschaft und Verwaltung sind Frauen.
Beispiel Konflikte: Während und nach bewaffneten Konflikten sind Frauen und
Mädchen besonders gefährdet. Trotz der Anerkennung geschlechtsspezifischer
Auswirkungen bewaffneter Konflikte durch die UN-Resolution 1325 bleiben
viele frauenspezifische Kriegsverbrechen unaufgeklärt und der Wiederaufbau
staatlicher Institutionen nach Kriegen und Konflikten geschieht häufig, ohne
die Erfahrungen und das spezifische Wissen von Frauen miteinzubeziehen. Ge-
rade auch im Postkonflikt-Kontext bedarf es spezifischer Strategien zur Prä-
vention, zur systematischen Strafverfolgung und zum Schutz der betroffenen
Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Dies verdeutlicht die
aktuelle Situation in Ländern wie Sri Lanka oder der Demokratischen Republik
Kongo.

Vor diesem Hintergrund kann und muss Entwicklungszusammenarbeit Frauen
und Mädchen weltweit stärken. Doch für den Bereich Gender und Frauenförde-
rung stehen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu wenig Haus-
haltsmittel bereit. Die Zielgröße Gender im Haushalt des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde 2010 ge-
strichen. Die Umsetzung des Genderaktionsplans BMZ ist unausgereift. Dies
wird der Bedeutung des Kampfs der Frauen in den Ländern des Südens gegen
Benachteiligung nicht gerecht. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein
Menschenrecht und gleichzeitig ein entscheidender Faktor für nachhaltige Ent-
wicklung. Die Entwicklungs-, Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten von
Frauen und Mädchen weltweit zu sichern, ist eine wichtige Aufgabe der
Entwicklungszusammenarbeit.

Wir fragen die die Bundesregierung:

1. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung in den Partnerländern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit aktiv (bitte nach Ländern, Vorha-
ben, Volumen, Jahren aufschlüsseln)

a) zur Erreichung des Millenniums-Entwicklungszieles MDG 3 (Gleichstel-
lung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau),

b) zur Erreichung des Millenniums-Entwicklungsziels MDG 4 (Verringe-
rung der Kindersterblichkeit),

c) zur Erreichung des Millennium-Entwicklungsziels MDG 5 (Verbesse-
rung der Müttergesundheit),

d) zur Erreichung des Millennium-Entwicklungsziels MDG 2 (allen Kin-
dern eine Grundschulbildung ermöglichen)?

2. Welche länderspezifischen Schwerpunkte wurden bislang in welchen Län-
dern dem entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan entsprechend identi-
fiziert, um Gender-Mainstreaming zu verbessern (bitte aufschlüsseln)?

a) Durch welche Vorhaben werden diese unterstützt (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse?
3. Wie gewährleistet das BMZ, dass der Gender-Aktionsplan auch in der Zu-
sammenarbeit mit anderen Bundesministerien umgesetzt wird?

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4. Welche Mechanismen und Indikatoren kommen bei der Wirkungskontrolle
des Gender-Aktionsplans zum Einsatz (bitte aufschlüsseln)?

a) Durch wen und mit welchen Ergebnissen wurde die Umsetzung des Ak-
tionsplans bislang evaluiert (bitte aufschlüsseln)?

b) Für wann ist die nächste Evaluierung geplant?

5. Bei welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im BMZ und den Durch-
führungsorganisationen kommen die im entwicklungspolitischen Gender-
Aktionsplan genannten Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung von Gen-
der-Mainstreaming zum Einsatz (bitte nach Maßnahme, Jahren und Orga-
nisation aufschlüsseln)?

Handelt es sich dabei um punktuelle oder begleitende Maßnahmen?

6. Inwiefern und mit welchem Ergebnis werden die gleichstellungspolitischen
Ziele bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vorstands- und Abtei-
lungsleiterebene im BMZ und den Durchführungsorganisationen umge-
setzt?

7. Inwiefern und mit welchem Ergebnis werden die gleichstellungspolitischen
Ziele im BMZ und den Durchführungsorganisationen auf Mitarbeiterebene
umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?

8. Wie wird die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in den Pro-
grammen der bilateralen Zusammenarbeit auf der Durchführungsebene
überprüft, und auf welcher Hierarchieebene ist die Durchführungsverant-
wortung auf Länder- und auf Programmebene angesiedelt?

9. Inwiefern und mit welchem Ergebnis setzt sich die Bundesregierung bei
der Vergabe von Budgethilfe sowohl durch die deutsche als auch die euro-
päische Entwicklungszusammenarbeit für Gender-Budgeting ein?

10. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer sektoralen Budget-
hilfe „Gender“?

11. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parla-
ments nach einer/einem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für
die Rechte der Frau, um das Monitoring und die Evaluierung der europäi-
schen Aktivitäten hinsichtlich der Herstellung von Geschlechtergerechtig-
keit und der Frauenförderung in der Entwicklungspolitik zu stärken?

a) Wenn ja, in welcher Form findet diese Unterstützung statt, wenn nein,
warum nicht?

b) Was ist aktueller Stand in Bezug auf die Einsetzung der/des Sonderbe-
auftragten?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung
und Teilhabe von Frauen in Entwicklungsländern (2010) und dessen Um-
setzung?

13. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Evaluierung der Ent-
wicklungszusammenarbeit der EU im Hinblick auf ihre Wirkungen auf
Gleichberechtigung ein?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des Weltentwicklungsbe-
richts 2012 der Weltbank?

a) Inwiefern wird der Fokus des Berichts auf Frauen als Unternehmerinnen
und ökonomische Akteurinnen aus Sicht der Bundesregierung den mul-
tidimensionalen Formen der Benachteiligung von Frauen in Entwick-
lungs- und Schwellenländern gerecht?
b) Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, auf die im Weltentwicklungsbe-
richt 2012 der Weltbank identifizierten Herausforderungen zu reagieren?

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15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des 2010 von der Inde-
pendent Evaluation Group (IEG) der Weltbankgruppe verfassten Berichts
„An evaluation of World Bank support 2002–2008, Gender and Develop-
ment“?

a) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung innerhalb der Weltbankgruppe
dafür ein, die identifizierten Schwächen, insbesondere im Hinblick auf
die oftmals mangelnde Verankerung von Gender-Aspekten in den Coun-
try Assistance Strategies und bei der Kreditvergabe, zu beheben?

b) Welche Fortschritte wurden aus Sicht der Bundesregierung seit der Ver-
öffentlichung des IEG-Berichts erzielt?

16. Durch welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im UN-Bericht
zu Ungleichheit von Frauen im ländlichen Raum (Gender dimensions of
agricultural and rural employment: Differentiated Pathways out of poverty)
genannten Forderungen nach Zugang zu Bildung und Ausbildung, Kredi-
ten und Märkten, technischer Unterstützung und Arbeitnehmerrechten und
insbesondere einen sicheren Zugang zu Land und Besitz sowie die Mög-
lichkeit, gleichberechtigt in Bauernverbänden mitzuwirken, um (bitte auf-
schlüsseln)?

17. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Äußerung von Antonie de Jong,
bei UN WOMEN zuständig für die Beiträge der Mitgliedsländer: „Der
deutsche Beitrag für UN Women passt nicht zusammen mit der Führungs-
rolle, die Deutschland in den Vereinten Nationen übernimmt oder mit der
Bedeutung, die Deutschland Geschlechtergleichstellung und Frauenförde-
rung zumisst. Wir hätten uns von Deutschland hinten eine Null mehr er-
hofft“ (Zitat: DIE WELT, „Unterfinanzierte Frauen“ vom 11. August 2011)
im Hinblick darauf, dass Deutschland in diesem Jahr lediglich einen Bei-
trag von 818 000 Euro an UN WOMEN zugesagt hat?

18. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass sie an UN WOMEN
einen Beitrag in Höhe von lediglich 818 000 Euro überwiesen hat, was der
Höhe des deutschen Beitrags an die Vorgängerorganisation UNIFEM ent-
spricht, während andere Staaten wie etwa Schweden ihre Beitragszahlun-
gen an UN WOMEN im Vergleich zur Vorgängerorganisation UNIFEM
mehr als verdoppelt haben, vor dem Hintergrund, dass Deutschland bei der
Gründung von UN WOMEN angekündigt hatte, engagiert daran mitzuwir-
ken, die Mission von UN WOMEN zu erfüllen?

19. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf eine ge-
schlechtersensible Finanzsystementwicklung, insbesondere im Hinblick
auf einen erleichterten Zugang von Frauen zu Krediten und Mikrofinanz-
dienstleistungen, und welche Vorhaben werden in diesem Bereich umge-
setzt (bitte nach Ansätzen, Vorhaben, Jahren und Volumen aufschlüsseln)?

20. In welchen Ländern unterstützt die Bundesregierung Reformen des Land-
und Besitzrechts sowie des Ausbaus von Kataster- und Grundbuchwesen,
um die Benachteiligung von Frauen zu beenden (bitte nach Ländern, Vor-
haben, Jahren und Volumen aufschlüsseln)?

21. Welche Veränderungen gegenüber der im März 2011 vorgestellten Bil-
dungsstrategie hat das BMZ im Hinblick auf das fehlende eigenständige
Ziel „Mädchen- und Frauenförderung“ und die fehlende Berücksichtigung
der Belange von Frauen und Mädchen in der Strategie eingeleitet?

a) Wie wird das BMZ gewährleisten, dass eine angemessene frauenspezi-
fische Förderung verankert und umgesetzt wird?

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b) Welche Vorhaben plant das BMZ in der Implementierung der Strategie
im Bereich des Zugangs und der Stärkung von Mädchen und Frauen im
Bildungssektor bzw. welche Vorhaben werden bereits durchgeführt
(bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren aufschlüsseln)?

22. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung – bilateral und multilateral – für
den verstärkten Zugang von Mädchen und Frauen zu Sekundär- und Tertiär-
bildung ein (bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren aufschlüs-
seln)?

23. Welche frauenspezifischen Belange sind aus Sicht der Bundesregierung
beim Auf- und Ausbau erneuerbarer Energien in Entwicklungs- und
Schwellenländern zu berücksichtigen, und inwiefern gewährleistet die
Bundesregierung, dass Frauen Zugang zu erneuerbaren Energien erhalten?

24. Welche geschlechtsspezifischen Herausforderungen, die sich durch den
Klimawandel ergeben, sieht das BMZ als am dringlichsten an?

a) Welche Strategien zur Umsetzung einer geschlechtsspezifischen Unter-
stützung wurden bisher erarbeitet?

b) In welchem Rahmen und in welchen Ländern werden diese umgesetzt
(bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren aufschlüsseln)?

c) Wie werden Frauen in Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawan-
del, etwa Ressourcenmanagement oder Entwicklung innovativer An-
baumethoden, einbezogen?

d) Durch welche Instrumente und Maßnahmen wirkt die Bundesregierung
darauf hin, dass in Programmen, die den negativen Folgen des Klima-
wandels entgegenwirken sollen, die Bedürfnisse von Frauen verstärkt
berücksichtigt werden (bitte nach Ländern und Aktivität aufschlüsseln)?

e) Welche Konzepte einer frauenfreundlichen Klimafinanzierung verfolgt
die Bundesregierung, und inwiefern setzt sie sich auf internationaler
Ebene dafür ein?

25. In welcher Form und in welchen Partnerländern soll das Engagement ge-
gen weibliche Genitalverstümmelung intensiviert und regional ausgeweitet
werden, wie im entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan angekündigt
(bitte nach Ländern, Vorhaben, Projekten, Volumen und Jahren aufschlüs-
seln)?

26. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung aktiv, um die reproduktive
Gesundheit von Frauen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusam-
menarbeit zu verbessern, und gibt es konkrete Projekte, die Themen wie
Verhütung oder Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbruchmethoden
unterstützen (bitte nach Ländern, Vorhaben, Projekten, Volumen und Jah-
ren aufschlüsseln)?

27. Welche Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben
eine eigene Genderstrategie (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Umsetzung (bitte nach
Ländern aufschlüsseln)?

b) Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung deren Um-
setzung (bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahren und Volumen aufschlüs-
seln)?

28. In welchen Vorhaben in welchen Ländern arbeitet die Bundesregierung
konkret an der Einbeziehung der Geschlechterperspektive in lokale Kon-
fliktlösung, Versöhnungs- und Planungsprozesse für den Wiederaufbau

(bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahren und Volumen aufschlüsseln)?

Drucksache 17/8076 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

29. a) Aus welchen Gründen spricht sich die Bundesregierung gegen einen na-
tionalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 der Vereinten
Nationen aus?

b) Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen zur Einbezie-
hung von Frauen auf allen Ebenen der Friedens- und Konfliktbearbei-
tung ohne einen nationalen Aktionsplan systematisch gebündelt wer-
den?

30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die sexuelle
Gewalt, der Frauen tamilischer Herkunft in Sri Lanka, insbesondere in den
noch bestehenden Haftzentren und unter den ehemaligen Kombattantinnen
der Liberation Tiger of Tamil Eelam (LTTE), ausgesetzt sind?

a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier aktiv zu werden
und sich für den Schutz der Betroffenen einzusetzen?

b) Inwieweit ist Deutschland und insbesondere die deutsche Botschaft in
Colombo im Sinne der EU-Erklärung zum Schutz von Menschenrechts-
verteidigerinnen und -verteidigern aktiv vor dem Hintergrund, dass
Frauen- und Frauenrechtsorganisationen, die sich im Norden und Osten
Sri Lankas für den Schutz der Menschenrechte und insbesondere für
eine Integration der Frauen tamilischer Herkunft einsetzen, bei der Aus-
übung ihrer Aktivitäten durch Militäreinrichtungen systematisch behin-
dert und eingeschüchtert werden?

31. a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Lage der Men-
schenrechte und insbesondere der Frauenrechte auf Sri Lanka im UN-
Menschenrechtsrat im Rahmen der nächsten Sitzung im März 2012 zu
thematisieren?

b) Welche diplomatischen Möglichkeiten wird die Bundesregierung nut-
zen, um den Bericht des UN-Expertenpanels zu Sri Lanka offiziell auf
die Tagesordnung des UN-Menschenrechtsrats zu setzen?

32. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf Männer als
Zielgruppe, um frauenspezifische Gewalt zu stoppen, vor dem Hintergrund
der Erkenntnis einer aktuellen Studie der Organisation HEAL Afrika, die
am Beispiel Demokratische Republik Kongo aufzeigt, dass zum effektiven
Kampf gegen Vergewaltigungen und weiteren Gewalttaten gegen Frauen
neben den weiblichen Opfern auch die Täter in Maßnahmen einbezogen
werden müssen?

a) Inwiefern wird der in der BMZ-Publikation „Gleichberechtigung kon-
kret“ genannte Ansatzpunkt für Gleichberechtigung in Konfliktpräven-
tion und Friedensentwicklung, Männer als „change agents“ zu gewin-
nen, bislang umgesetzt?

b) Gibt es bilaterale Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt mit
Männern als Zielgruppe bzw. sind solche geplant (bitte nach Jahren,
Ländern, Vorhaben und Volumen aufschlüsseln)?

33. Durch welche aktuellen Maßnahmen fördert die Bundesregierung in der
MENA-Region (MENA = Nahost und Nordafrika) Genderbelange generell
und Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler im Speziellen (bitte nach Län-
dern, Maßnahmen und Volumen aufschlüsseln) vor dem Hintergrund, dass
der Frauensicherheitsrat angesichts der Revolutionen im arabischen Raum
die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, bereits im Februar
2011 darum gebeten hat, kurzfristig so viele Ressourcen wie möglich für
Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler im arabischen Raum zur Verfü-

gung zu stellen?

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34. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen thematisiert die Bundesregierung
im Austausch mit den Partnerinnen und Partnern in der MENA-Region
eine angemessene Partizipation von Frauen in den (Übergangs-)Regierun-
gen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

35. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Situation von Frauen
in Afghanistan, vor allem mit Blick auf den Abzug 2014, ein?

36. Warum wurde im Jahr 2010 die Zielgröße Gender im Einzelplan 23 gestrichen
und inwiefern kann das BMZ ohne Zielgröße gewährleisten, dass angemes-
sene Haushaltsmittel in den Bereich fließen?

37. Wie sichert das BMZ die Umsetzung des Gender-Aktionsplans im Haus-
halt 2012 finanziell ab?

38. Welche Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt 2012 des BMZ für Frau-
enförderung und Gender vorgesehen, über welche Titel sind diese Haus-
haltsmittel verteilt, und wie haben sich diese Haushaltsmittel über die letz-
ten zehn Jahre entwickelt (bitte aufschlüsseln)?

a) Wie verhält sich der finanzielle Anteil der Maßnahmen mit Hauptziel-
richtung „Förderung der Gleichberechtigung von Frauen“ (G2-Ken-
nung) gegenüber den Maßnahmen, die dies als Nebenziel verfolgen?

b) Wie verhält sich der finanzielle Anteil der Maßnahmen, in denen „Gen-
der“ als Querschnittsthema verankert ist, gegenüber Maßnahmen, als
deren Oberziel die Frauenförderung oder Geschlechtergerechtigkeit for-
muliert ist?

39. In welchen anderen Ressorts werden relevante Haushaltsmittel für die Öf-
fentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) zum Zwecke der Förde-
rung der Geschlechtergerechtigkeit verausgabt, und wie haben sich diese
über die letzten zehn Jahre entwickelt?

Berlin, den 2. Dezember 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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