BT-Drucksache 17/784

In historischer Verantwortung - Für ein Bleiberecht der Roma aus dem Kosovo

Vom 23. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/784
17. Wahlperiode 23. 02. 2010

Antrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen, Heidrun Dittrich,
Dr. Dagmar Enkelmann, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko,
Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann,
Raju Sharma, Frank Tempel, Sahra Wagenknecht, Halina Wawzyniak, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

In historischer Verantwortung – Für ein Bleiberecht der Roma aus dem Kosovo

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag bekennt sich zu seiner besonderen historischen und
politischen Verantwortung für das Schicksal und die Sicherheit der in Deutsch-
land lebenden Roma vor dem Hintergrund der systematischen Ermordung von
500 000 Sinti und Roma in ganz Europa durch Nazi-Deutschland.

Keine andere Minderheit wird in Europa derart umfassend und massiv ausge-
grenzt, verfolgt und diskriminiert wie die Roma und nirgendwo ist die soziale,
ökonomische und politische Situation der Roma derart verzweifelt und hoff-
nungslos wie in der Region Kosovo.

Der Deutsche Bundestag kritisiert vor diesem Hintergrund die geplante Mas-
senabschiebung von weit mehr als 10 000 Roma-Minderheitenangehörigen, die
in Deutschland um Zuflucht nachgesucht haben, in den Kosovo.

Der Deutsche Bundestag erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass diese
Menschen vor allem infolge der kriegerischen Intervention der NATO gegen
das ehemalige Jugoslawien (Serbien/Montenegro) und der Ermordung und Ver-
treibung nichtalbanischer Minderheitenangehöriger ihre Heimat verlassen
mussten.

Der Deutsche Bundestag verurteilt den Versuch der Bundesregierung, die ex-
treme Notlage und massive Ausgrenzung der Roma im Kosovo zu verharmlo-
sen oder sogar zu negieren. Angesichts der nach einer erzwungenen Rückkehr
drohenden absoluten Perspektivlosigkeit und angesichts der besonderen politi-
schen Verantwortung, die aus der deutschen Geschichte erwächst, muss den
Roma aus dem Kosovo ein humanitäres Bleiberecht in Deutschland gewährt
werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich gegenüber den Bundesländern für eine sofortige Aussetzung der Ab-
schiebungen von Flüchtlingen aus dem Kosovo gemäß § 60a Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einzusetzen;

2. das deutsch-kosovo-albanische Rückübernahmeabkommen nicht zu unter-
zeichnen bzw. aufzukündigen;

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3. durch den Bundesminister des Innern ihr Einverständnis gegenüber den Bun-
desländern für eine Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen nach
§ 23 Absatz 1 AufenthG für Roma aber auch für andere Minderheitenange-
hörige und besonders schutzbedürftige Personen aus dem Kosovo zu erklären
und sich für eine entsprechende dauerhafte Bleiberechtsregelung einzusetzen.

Berlin, den 23. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Die Fraktion DIE LINKE. forderte bereits in der 16. Legislaturperiode ein
dauerhaftes Bleiberecht insbesondere für Roma, Ashkali und Ägypter aus dem
Kosovo (Bundestagsdrucksache 16/9143). Unterstützt wurde diese Forderung
nur von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Plenarprotokoll 16/205,
S. 22195). Der Abgeordnete Hans-Werner Kammer (CDU) bestritt ein beson-
deres Schutzbedürfnis, weil die UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK) im
Rahmen von Einzelfallprüfungen Abschiebungen von Roma im Regelfall nicht
gestatte (ebenda, S. 22247). Genau dies hat sich jedoch geändert, seitdem für
Roma nach Beendigung des UNMIK-Mandats keinerlei begünstigende Sonder-
regelungen mehr gelten, auch nicht im Rahmen des deutsch-kosovo-albani-
schen Rückübernahmeabkommens.

Die Zahl der Betroffenen ist nicht genau zu beziffern: Zum Stand 30. Juni 2009
waren 14 399 Personen aus dem Kosovo unmittelbar ausreisepflichtig, 83 Pro-
zent von ihnen, etwa 12 000 Menschen, waren Minderheitenangehörige, davon
knapp 10 000 Roma (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14129). Zu diesen Perso-
nen ist eine unbekannte Zahl von noch nicht vollziehbar ausreisepflichtigen
Personen aus dem Kosovo hinzuzurechnen, deren Aufenthalt ebenfalls nicht
gesichert ist, weil sie z. B. nur über eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaub-
nis „auf Probe“ verfügen. Die Gesamtzahl der von Abschiebungen in den Ko-
sovo bedrohten Menschen dürfte sich auf weit über 20 000 belaufen – ange-
sichts von maximal 2 500 Rückübernahmeersuchen pro Jahr ist damit ein weit
über zehn Jahre andauernder Abschiebungsprozess absehbar. Seit 1999 wurden
bereits etwa 22 000 Menschen von Deutschland aus in den Kosovo abgescho-
ben, über 92 000 kehrten angeblich „freiwillig“ zurück – in vielen Fällen
jedoch vermutlich ebenfalls gezwungenermaßen. Seit 2004 ist die Zahl der
Abschiebungen etwa doppelt so hoch wie der Umfang der „freiwilligen“ Rück-
kehr. „Rückkehrhilfen“ und Hilfsmaßnahmen vor Ort werden von der Bundes-
republik Deutschland im Regelfall nur im Falle einer „freiwilligen“ Rückkehr
gewährt.

Einem Erlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalt vom 25. Juni 2009 war zu
entnehmen, dass „Bund und Länder“ sich „darauf verständigt“ hätten, „die
Rückführungen möglichst schonend zu beginnen und nicht sofort besonders
hilfsbedürftige Personen (z. B. Alte, Kranke, Pflegebedürftige, alleinerziehende
Mütter)“ für Abschiebungen vorzusehen. Durch parlamentarische Nachfrage
wurde jedoch bekannt, dass diese Vereinbarung von den maßgeblichen Bundes-
ländern nicht beachtet wird: Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nord-
rhein-Westfalen – hier leben über 80 Prozent der von Abschiebung bedrohten
Roma – und weitere Bundesländer haben erklärt, dass sie auf eine nach Zumut-
barkeitskriterien gestaffelte Reihenfolge bei Abschiebungen aus Gründen der

„erforderlichen Flexibilität“ „bewusst“ verzichten (vgl. Bundestagsdrucksache

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/784

17/423). Auch aus den Zahlen über die 2009 vorgenommenen Abschiebemaß-
nahmen geht hervor, dass bereits jetzt alle genannten Fallgruppen betroffen
sind: Mehr als ein Drittel der Personen, für die die Ausländerbehörden Ab-
schiebungsaufträge an die Koordinierungsstellen in Bielefeld und Karlsruhe
richteten, waren Mitglieder hier lebender Familien, auch für Alte, Pflegebe-
dürftige und unbegleitete Minderjährige wurden bereits Abschiebungsaufträge
erteilt. Unter den vom April bis Dezember 2009 abgeschobenen 352 Personen
waren 67 Roma, 33 von ihnen waren Familienangehörige. Da zu den „vor-
rangig“ abzuschiebenden Personen unter anderem „Arbeitslose und Empfänger
von Sozialleistungen“ gehören, sind damit nahezu alle Menschen aus dem
Kosovo ohne gesicherten Aufenthaltstitel akut von Abschiebung bedroht.

Nachdem die Abschiebepläne in Bezug auf Roma-Minderheitenangehörige und
die beabsichtigte Unterzeichnung des deutsch-albanischen Rückübernahmeab-
kommens unter anderem infolge einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurden (vgl. Bundestagsdruck-
sache 16/14129, Süddeutsche Zeitung und Tagesschau vom 14. Oktober 2009),
werden die Stimmen für ein dauerhaftes Bleiberecht der Roma aus dem Kosovo
bzw. zumindest für einen Abschiebungsstopp immer lauter: PRO ASYL, der
Flüchtlingsrat und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten in Niedersachsen legten am 8. Dezember
2009, dem 71. Jahrestag des Runderlasses von Heinrich Himmler „zur Rege-
lung der Zigeunerfrage“, einen von 2 000 Menschen unterzeichneten Aufruf
„Historische Verantwortung wahrnehmen: bedingungsloser Schutz für Roma“
mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthaltsrechts für Roma aus dem Kosovo
vor. Caritasverbände, das Diakonische Werk und der Flüchtlingsrat in Baden-
Württemberg forderten in einer Petition vom 18. November 2009 an den Land-
tag von Baden-Württemberg unter anderem einen sofortigen Abschiebestopp
und eine dauerhafte Lebensperspektive für vertriebene Roma aus dem Kosovo.
Die Evangelische Kirche in Deutschland sprach sich für einen Stopp der Ab-
schiebungen von Minderheitenangehörigen, insbesondere von Roma, in den
Kosovo aus (epd vom 10. Dezember 2009). Das „Roma-Treffen“, ein Zusam-
menschluss mehrerer Roma- und Flüchtlingsverbände, fordert seit Oktober
2008 einen Abschiebungsstopp und ein dauerhaftes Bleiberecht für Roma aus
dem Kosovo.

Die Bundesregierung hat die Rücknahme der abgelehnten Flüchtlinge und ein
entsprechendes Abkommen offenkundig zur Bedingung für eine Anerkennung
des und die weitere Zusammenarbeit mit dem Kosovo gemacht. Dies geht
jedenfalls indirekt aus Äußerungen von Nenad Rasic hervor, dem für die Auf-
nahme der rückkehrenden bzw. abgeschobenen Flüchtlinge zuständigen Minis-
ter für Arbeit und Soziales im Kosovo (vgl. Interview mit dem ZDF-Magazin
„mona lisa“ vom 17. Januar 2010). Demnach bereite die „hohe Zahl“ der Ab-
schiebungen „große Probleme“, „vor allem, wenn man die sozialen Systeme
der Länder, aus denen die Rückkehrer kommen, mit unserem vergleicht“. Die-
ses Zugeständnis aber, abgelehnte Flüchtlinge „aus Deutschland aufzunehmen,
war eine der Voraussetzungen, um überhaupt über die verschiedenen Aspekte
der Zusammenarbeit im Hinblick auf eine weitere Zukunft für den Kosovo zu
reden. Natürlich bringt uns das in eine schwierige Situation, weil die Arbeits-
losenquote […], die schon sehr hoch ist, noch weiter ansteigt. […] Die deutsche
Regierung zahlt etwas für die freiwilligen Rückkehrer. Aber die, die gezwun-
gen werden, erhalten nichts, das heißt, die Situation hier wird sich verschärfen.
Wir […] haben die Situation bis jetzt unter Kontrolle, aber das heißt nicht, dass
es nicht schon in den nächsten Tagen zu sozialen Ausschreitungen unter denen
kommen könnte, die gezwungenermaßen zurückkehrten und unglücklich über
ihren Status hier sind“.
Dass Abschiebungen die ohnehin angespannte Lage im Kosovo weiter destabi-
lisieren und extreme Notlagen erzeugen könnten, ist auch die Sorge des Men-

Drucksache 17/784 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

schenrechtskommissars des Europarates, Thomas Hammarberg. Er forderte in
einem Brief Mitte Dezember 2009 die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf,
weitere Abschiebungen in den Kosovo, insbesondere von Roma-Angehörigen,
zu verhindern. Im Deutschlandradio betonte er am 15. Dezember 2009, dass
durch weitere Abschiebungen „grundlegende Menschenrechte“ verletzt wür-
den, „die reichen Länder sollten ihre Stärkeposition jetzt nicht dazu missbrau-
chen, die örtlichen Stellen zu irgendetwas zu zwingen, was letztlich nicht
machbar ist“. Seine Lageeinschätzung deckt sich mit den „Richtlinien zur Fest-
stellung des internationalen Schutzbedarfs von Personen aus dem Kosovo“ des
Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 9. No-
vember 2009. Dessen Vertreter für Deutschland und Österreich, Dr. Michael
Lindenbauer, urteilt in einem Schreiben vom 19. Januar 2010, „dass Kosovo-
Serben und Kosovo-Albaner in Gebieten, in denen sie eine Minderheit bilden,
sowie alle aus dem Kosovo stammenden Kosovo-Roma zum gegenwärtigen
Zeitpunkt internationalen Schutz behalten sollten“. Diese Personen seien wei-
terhin „gravierenden Einschränkungen in Bezug auf ihr Recht auf Freizügigkeit
und ihre fundamentalen Menschenrechte ausgesetzt, einschließlich in Form
schwerwiegender gesellschaftlicher und manchmal auch administrativer Dis-
kriminierungen“, heißt es in den Richtlinien. Auch von Arbeitslosigkeit sind sie
überproportional betroffen, bei Roma beträgt sie etwa 95 Prozent. Weitrei-
chende Einschränkungen für Roma gibt es zudem hinsichtlich des Zugangs
zum – ohnehin ineffizienten und unterfinanzierten – Sozialsystem.

Die OSZE-Mission (OSZE: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa) im Kosovo betont in einem Bericht vom Dezember 2009, dass zwar
ein umfassender rechtlicher Rahmen von Minderheitenrechten im Kosovo be-
stehe, dass aber die Umsetzung dieser Rechte mangelhaft sei und nur wenige
Veränderungen im Alltagsleben erbracht habe. Der Mangel an akzeptablen Vor-
aussetzungen für eine dauerhafte Rückkehr von Minderheitenangehörigen liege
auf der Hand.

Auch Amnesty International fordert wegen der „extremen Armut“, „alltäglichen
Diskriminierung“ und „gewalttätigen Angriffe“ einen Stopp der Abschiebun-
gen von Roma (Pressemitteilung vom 18. November 2009). Eine Rückkehr in
Sicherheit und Würde, wie in der UN-Resolution 1244 gefordert, sei für diese
eindeutig nicht gesichert. Der Minderheitenschutz stehe im Kosovo „nur auf
dem Papier“. Dasselbe Bild ergibt sich auch aus zwei umfassenden Berichten
von PRO ASYL und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom Oktober 2009
zur Situation abgeschobener Roma im Kosovo. Auf die verzweifelte Situation
der in Deutschland aufgewachsenen Roma-Kinder muss gesondert hingewiesen
werden, denn für sie bricht buchstäblich eine Welt zusammen. Im Kosovo
scheitert häufig bereits der Schulbesuch wegen fehlender Albanischkenntnisse
oder wegen existenzieller materieller Probleme. Ein Mitarbeiter von PRO
ASYL beschrieb seine persönlichen Eindrücke so: „Teilweise leben die Leute
regelrecht im Dreck, die Kinder sind völlig verwahrlost und durchsuchen Müll
nach Essbarem“ (Stephan Dünnwald in DER TAGESSPIEGEL vom 28. De-
zember 2009).

Vor dem Hintergrund dieser einhelligen Berichte sind die Auskünfte und Be-
wertungen der Bundesregierung zur Lage im Kosovo ein Skandal. Auf Bundes-
tagsdrucksache 17/423 leugnet sie indirekt die Diskriminierung und Ausgren-
zung der Roma im Kosovo: Sehr viele im Kosovo lebende Menschen würden
mit „wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten konfrontiert“, heißt es dort –
angeblich jedoch „unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit“. Die Bun-
desregierung beteiligt sich sogar an der Verbreitung gängiger rassistischer Vor-
urteile gegenüber Roma, wenn sie sich auf „Erkenntnisse“ der Leitung eines
Rückkehrprojekts vor Ort beruft, wonach eine „Ausgrenzung von Roma […]

grundsätzlich weder bei Arbeitgebern noch Vermietern festzustellen“ sei. „Ent-

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scheidend sind vielmehr objektive Kriterien wie Arbeits- und Leistungsbereit-
schaft oder die pünktliche und vollständige Zahlung der Wohnungsmiete“.

Eine dauerhafte Bleiberechtsregelung für Roma-Minderheitenangehörige
drängt sich nicht nur angesichts der Lage im Kosovo, sondern auch vor dem
Hintergrund der Ermordung von 500 000 Sinti und Roma durch Nazi-Deutsch-
land geradezu auf. Seit den 90er-Jahren wurde aus ähnlichen Gründen die dau-
erhafte Einreise von über 200 000 jüdischen Menschen und ihren Familienan-
gehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion gestattet, um nach den Verbrechen
des Faschismus jüdisches Leben in Deutschland zu fördern. Bei den Roma aus
dem Kosovo ginge es demgegenüber nicht einmal um einen neuen Zuzug, son-
dern lediglich um den Verzicht auf Abschiebungen und die aufenthaltsrecht-
liche Absicherung einer überschaubaren Zahl von Menschen, die zumeist ohne-
hin bereits seit Jahren in Deutschland leben.

Angesichts dieser humanitären Besonderheiten ist es auch unzumutbar, die Be-
troffenen lediglich auf die (inzwischen abgelaufene) Altfallregelung des Auf-
enthaltsgesetzes zu verweisen, wie es die Bundesregierung auf Bundestags-
drucksache 16/14129 getan hat. Dieser Verweis ist auch zynisch angesichts des
ökonomischen Selektionscharakters, der die Altfallregelung auszeichnet, denn
Roma können die zentrale Bedingung einer eigenständigen Lebensunterhalts-
sicherung angesichts ihrer vergleichsweise schlechteren Arbeitsmarktchancen
noch weniger erfüllen als andere über Jahre hinweg nur geduldete Flüchtlinge.

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