BT-Drucksache 17/7819

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7116, 17/7123, 17/7124, 17/7125 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 22. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7819
17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Änderungsantrag
der Abgeordneten Steffen Bockhahn, Diana Golze, Jan Korte,
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, Roland Claus, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Caren Lay,
Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Kornelia Möller,
Petra Pau, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Raju Sharma, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7116, 17/7123, 17/7124, 17/7125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012)

hier: Einzelplan 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Bundestag wolle beschließen:

Für die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus werden die Mittel des
Titels 684 14 um 8 Mio. Euro erhöht und ausschließlich auf den Bereich der Aus-
einandersetzung mit dem Rechtsextremismus beschränkt. Hierzu werden die
Mittel zur Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus im Einzelplan 17
Kapitel 17 02 Titel 684 14 um 8 Mio. Euro auf dann 35 Mio. Euro erhöht, wovon
12 Mio. Euro zur Förderung von Beratungsnetzwerken und 23 Mio. Euro zur
Förderung von Lokalen Aktionsplänen bzw. Modellprojekten verwendet werden.

Berlin, den 21. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/7819 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Die Zusammenlegung der Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus mit Maß-
nahmen gegen andere Formen des vermeintlichen „Extremismus“ ist nicht ziel-
führend und soll daher geändert werden. Ein Bedarf zur Auseinandersetzung mit
„Linksextremismus“ in Form von Programmen analog der Programme gegen
Rechtsextremismus konnte bisher nicht nachgewiesen, die hierfür vorgesehenen
Mittel können für die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus genutzt
werden.

Mit der leichten Erhöhung der Mittel für Lokale Aktionspläne und Modellpro-
jekte sollen insbesondere in den Regionen weitere Projekte initiiert bzw. unter-
stützt werden, in denen die NPD bei Wahlen in den vergangenen Jahren beson-
dere Erfolge erzielen konnte und die sich durch eine starke Dominanz der rechts-
extreme Szene auszeichnen.

Die Arbeit der Beratungsnetzwerke soll inhaltlich verstetigt und in ihrer Qualität
weiter verbessert werden. Hinzu sollen der Aufbau flächendeckender Strukturen
von Opferberatungsstellen in den westdeutschen Bundesländern und eine perso-
nelle Ausweitung der mobilen Beratungsarbeit kommen. Hierfür ist eine deut-
liche Erhöhung der Mittel in diesem Bereich auf mindestens 12 Mio. Euro not-
wendig.

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