BT-Drucksache 17/7772

Keine Rekrutierung Minderjähriger in die Bundeswehr

Vom 22. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7772
17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Antrag
der Abgeordneten Katja Dörner, Agnes Malczak, Tom Koenigs,
Omid Nouripour, Till Seiler, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy,
Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Kerstin Müller (Köln), Lisa Paus, Tabea Rößner,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Rekrutierung Minderjähriger in die Bundeswehr

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Minderjährige verdienen unseren besonderen Schutz. Aus diesem Grund setzt
sich die Bundesrepublik Deutschland international gegen jegliche Beteiligung
von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen ihre Rekrutierung in mili-
tärische oder paramilitärische Organisationen ein. 2004 hat Deutschland das
Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung
von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert und sich damit zu einem
weitreichenden Schutz von Minderjährigen verpflichtet. Seit Januar 2011 hat
Deutschland den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Kinder und bewaffnete Konflikte“
des UN-Sicherheitsrates (Security Council Working Group on Children and
Armed Conflict – CAAC) inne und setzt sich in dieser Funktion auch für wei-
tere Verbesserungen der internationalen Maßnahmen ein. Dieses Engagement
ist nach wie vor von großer Bedeutung, denn noch immer werden weltweit
geschätzte 250 000 minderjährige Jungen und Mädchen zur Teilnahme an be-
waffneten Konflikten gezwungen.

Für die Glaubwürdigkeit dieses Engagements ist ein konsequenter Schutz von
Minderjährigen im eigenen Land unerlässlich. In der Bundesrepublik Deutsch-
land werden jedoch noch immer Freiwillige mit einem Mindestalter von
17 Jahren als Soldat oder Soldatin in die Bundeswehr aufgenommen, um eine
militärische Ausbildung zu beginnen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

• künftig auf die Rekrutierung Minderjähriger für den Dienst bei der Bundes-
wehr zu verzichten und dies auch gesetzlich zu verankern und
• bis zum Inkrafttreten der Regelung bei Minderjährigen in der Bundeswehr
auf die Ausbildung im Umgang mit Waffen zu verzichten.

Berlin, den 21. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Drucksache 17/7772 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kontrolliert die Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention und der Zusatzprotokolle. In seinen abschließen-
den Bemerkungen von 2008 zum Dritten und Vierten Staatenbericht der Bun-
desrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über
die Rechte des Kindes und der Zusatzprotokolle hat der UN-Ausschuss Deutsch-
land darauf hingewiesen, dass die große Mehrheit der Vertragsstaaten des Zu-
satzprotokolls die freiwillige Einberufung von Minderjährigen nicht erlaubt. Zu
den europäischen Ländern, die im Rahmen der Ratifikation des Zusatzprotokolls
zugesichert haben, keine Minderjährigen für ihre Streitkräfte zu rekrutieren, ge-
hören Spanien, Portugal, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, die
Schweiz, Belgien, die Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien,
Lettland und Littauen. Der UN-Ausschuss hat vor diesem Hintergrund angeregt,
dass Deutschland ebenfalls das Mindestalter für die Rekrutierung in die Bundes-
wehr auf 18 Jahre anhebt, um den rechtlichen Schutz von Minderjährigen ins-
gesamt zu erhöhen (CRC/C/OPAC/DEU/CO/1, Abschnitt 11).

Auch der „Schattenbericht Kindersoldaten 2011“ vom Deutschen Bündnis
Kindersoldaten (herausgegeben von Kindernothilfe e. V., missio – Internationa-
les Katholische Missionswerk e. V., terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not
und Deutsches Komitee UNICEF e. V.) kritisiert, dass in Deutschland weiterhin
unter 18-Jährige rekrutiert und auch im Umgang mit Waffen geschult werden.

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