BT-Drucksache 17/7474

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/7141, 17/7402 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Vom 25. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7474
17. Wahlperiode 25. 10. 2011

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Katrin Kunert, Diana Golze, Matthias
W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Dr. Barbara
Höll, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Jörn
Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/7141, 17/7402 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Gemeindefinanzkommission ist gescheitert. Die Bundesregierung hat das
Ziel verfehlt, zukunftsgerechte Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinan-
zen zu erarbeiten. Die in der Kommission geprüften Modelle erwiesen sich als
nicht tragfähig in ihrer Gegenfinanzierung. Dabei hat sich die Bundesregierung
verwehrt, nach Lösungen für die strukturelle Finanznotlage von Städten, Ge-
meinden und Landkreisen zu suchen. So hat sie sich einzig auf Modelle zur
Abschaffung der Gewerbesteuer, der wichtigsten eigenen Einnahmequelle der
Kommunen, festgelegt. Reformvorschläge, die am Ausbau der Gewerbesteuer
zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer ansetzen, um die kommunalen Einnah-
men zu erhöhen und verlässlicher zu gestalten, wurden nicht näher betrachtet.

Die Probleme der Kommunalfinanzen sind jedoch keineswegs gelöst. Auf der
Ausgabenseite ist es nach wie vor der stetig wachsende Anstieg der Sozialaus-
gaben, der die Kommunen unter Druck setzt. Daher sind Entlastungen der Kom-
munen dringend geboten. Sachgerecht ist, dass der Bund sich insbesondere stär-
ker an den Sozialausgaben beteiligt. Leistungseinschränkungen sind dagegen
auszuschließen.

Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung einer Vereinbarung von
Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss nach, die Kosten bei der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 schrittweise dem Bund
zu übertragen. Gleichzeitig wurde im Vermittlungsausschuss festgelegt, dass die

Kosten faktisch auf die Bundesagentur für Arbeit überwälzt werden. Die Bun-
desbeteiligung an den Ausgaben für die Arbeitsförderung wird in dem entspre-
chenden Umfang reduziert. Mit diesem „Kuhhandel“ wurde die Zustimmung
des Vermittlungsausschusses zu der verfassungswidrigen Neuermittlung des
menschenwürdigen Existenzminimums erkauft. Dieser Kompromiss wird nun
Gesetzesform gegossen. Einem derartigen „Kuhhandel“ zu Lasten der Erwerbs-
losen kann nicht zugestimmt werden.

Drucksache 17/7474 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Ginge es in dem Gesetzentwurf nur um die Übertragung der Kosten für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, so wäre er als Teilentlas-
tung der Kommunen zu würdigen. Derzeit stellt die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung einen Anteil von 10 Prozent an den kommunalen So-
zialausgaben insgesamt dar. Dabei ist davon auszugehen, dass sich dieser Anteil
auf Grund der massiven Rentenkürzungen der verschiedenen Regierungen in
den vergangenen Jahren in Zukunft noch erhöhen wird. Notwendig ist im Kern
eine substanzielle Reform der Alterssicherung; ein Verschiebebahnhof für die
Kosten hilft den Betroffenen nicht.

Einer möglichen finanziellen Teilentlastung der Kommunen stehen allerdings
erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Rege-
lungen entgegen. So besteht ein erhebliches Manko darin, dass der Gesetzent-
wurf entgegen getroffener Vereinbarungen und zu Lasten der Planungssicherheit
der Kommunen nur den Zeitraum bis einschließlich 2012 regelt. Ferner knüpft
der Gesetzentwurf bei der Bestimmung der Höhe der Bundesbeteiligung aus-
schließlich an den Ausgaben im jeweiligen Vorvorjahr an. Der erwartete Ausga-
benanstieg bei den tatsächlichen Kosten der Grundsicherung wird somit nicht
erfasst. Daneben wird versäumt, entsprechende Regelungen zu schaffen, um
sicherzustellen, dass die Länder die Bundesmittel vollständig an die Kommunen
weiterleiten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nachhaltig zu entlasten und Planungssicherheit für die Kommunen zu schaf-
fen, indem die schrittweise Anhebung der Anteile der Bundesbeteiligung an
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über das Jahr 2012
hinausgehend für 2013 (75 Prozent) und 2014 (100 Prozent) gesetzlich fest-
gelegt wird,

2. den Kommunen die Grundsicherung entsprechend den laufenden Ausgaben
auf Basis einer Spitzabrechnung bzw. entsprechend dem Vorschlag des Bun-
desrates zukommen zu lassen, wonach ein Verfahren zu errichten ist, das den
monatlichen Abruf der Bundesbeteiligung erlaubt, wobei sicherzustellen ist,
dass die Länder die Bundesbeteiligung vollständig an die Kommunen weiter-
leiten,

3. die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung nicht zu kürzen.

Berlin, den 25. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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