BT-Drucksache 17/7467

Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses veröffentlichen

Vom 25. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7467
17. Wahlperiode 25. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Karin Binder, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar
Enkelmann, Diana Golze, Annette Groth, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke,
Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine
Leidig, Yvonne Ploetz, Dr. Petra Sitte, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann,
Kathrin Vogler, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses
veröffentlichen

In der Bundesrepublik Deutschland trat am 9. August 1985 (BGBl. 1985 II
S. 648) das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All
Forms of Discrimination Against Women – CEDAW von 1979) in Kraft. Das
Übereinkommen sieht als Kontrollmechanismus zur Umsetzung des Frauen-
rechtsübereinkommens Staatenberichte vor, die von den Vertragsstaaten in
regelmäßigen Abständen vorgelegt werden müssen. Diese werden dann in
einem entsprechenden Verfahren durch den Ausschuss geprüft.

In seinen abschließenden Bemerkungen zum Sechsten Staatenbericht der Bun-
desregierung forderte der CEDAW-Ausschuss am 10. Februar 2009 die Bundes-
republik Deutschland auf, innerhalb von zwei Jahren einen Zwischenbericht über
Maßnahmen vorzulegen, die zur Umsetzung der in den Absätzen 40 und 62 ent-
haltenen Empfehlungen ergriffen wurden (Stichtag 16. August 2011).

Absatz 40 betrifft die Verringerung und Beseitigung der Lohn- und Einkom-
mensunterschiede von Frauen und Männern. Frauen verdienen in Deutschland
durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Der Ausschuss empfahl den
Erlass eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft unter Einbezie-
hung einer geschlechterspezifischen Definition des Lohnbegriffs in Lohn-
vereinbarungen und in den Lohnstrukturen in den Unternehmen oder eine
Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unter diesem
Gesichtspunkt.

Im Absatz 62 forderte der Ausschuss den Vertragsstaat auf, in einen Dialog mit
den Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen sowie transsexuellen
Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren Forderungen zu
erlangen. Zudem sollten wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschen-
rechte ergriffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Weshalb hat die Bundesregierung den vom CEDAW-Ausschuss eingeforder-
ten Zwischenbericht bisher weder als Bundestagsdrucksache veröffentlicht,
noch den Abgeordneten in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht?

Drucksache 17/7467 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Wann will die Bundesregierung ihrer Informationspflicht sowohl gegenüber
dem Parlament als auch der breiten Öffentlichkeit nachkommen?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang
die von ihr angebotene Logib-D-Methode zur Herstellung von Entgelt-
gleichheit in Unternehmen führen könnte, obwohl diese von ausgewiesenen
Expertinnen und Experten sowie wichtigen Nichtregierungsorganisationen
als gleichstellungsrechtlich problematisch eingeschätzt wird, weil sich mit
ihr Entgeltdiskriminierung weder prüfen noch bekämpfen lässt?*

4. Welche Gründe hat die Bundesregierung dafür, dass sie in ihrem unver-
öffentlichten Zwischenbericht an den CEDAW-Ausschuss weder auf dessen
Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft noch
auf die angesprochene Änderung des AGG eingeht, und welche Ursachen
gibt es dafür, dass keines von beiden umgesetzt wurde?

5. Inwieweit sieht die Bundesregierung die vom Deutschen Ethikrat erbetene
Stellungnahme als handlungsbindend an, und was bedeutet das für ihre
weiteren Planungen?

6. Weshalb hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren hin-
sichtlich der fehlenden Rechte von intersexuellen Menschen nicht den im
CEDAW-Bericht angemahnten Dialog mit den Betroffenen gesucht und die
Fachressorts in diesen einbezogen, obwohl ihr die Notwendigkeit des
Dialogs bewusst war?

7. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um in einen Dialog mit den
Nichtregierungsorganisationen inter- und transsexueller Menschen zu ge-
langen?

Berlin, den 25. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

* Vgl. Karin Tondorf: Logib-D – ein Weg zur Entgeltgleichheit? Wie man Lohnunterschiede in Unter-
nehmen misst, Power-Point-Präsentation anlässlich der Veranstaltung der Senatorin für Arbeit, Frauen,
Gesundheit, Jugend und Soziales, Bremen am 15. März 2010.
Christina Klenner/Astrid Ziegler: Mit Logib-D zur Überwindung der geschlechterspezifischen Entgelt-
lücke? Die Grenzen der freiwilligen Selbsttests, WSI Report 03/März 2010, hrsg. in der Hans-Böckler-
Stiftung.

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