BT-Drucksache 17/7442

Situation in deutschen Abschiebungshaftanstalten

Vom 19. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7442
17. Wahlperiode 19. 10. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Memet Kilic, Volker Beck (Köln),
Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Situation in deutschen Abschiebungshaftanstalten

In Deutschland wird Abschiebungshaft weiterhin zu schnell und zu häufig an-
geordnet und zu lange vollzogen. Das Abschiebungshaftverfahren ist oftmals
mit Verfahrensfehlern und Fehleinschätzungen der Rechtslage belastet, so dass
es zu einer nicht unerheblichen Zahl fehlerhafter Entscheidungen kommt.

Abschiebungshaft als Mittel zur Sicherung der Ausreise darf wegen ihrer
einschneidenden Wirkungen auf den Einzelnen stets nur als „Ultima Ratio“ in
Betracht kommen. Dies beinhaltet, dass weniger einschneidende Alternativen
zur Verhängung von Haft stets ausgenutzt werden müssen (z. B. Meldepflichten
oder die Stellung einer Kaution).

Für bestimmte, besonders verletzliche Gruppen, wie Minderjährige, Schwan-
gere, Alleinerziehende, Eltern mit Kindern, Traumatisierte und sonstige psy-
chisch Kranke, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen, stellt die Ab-
schiebungshaft eine besonders schwere und unverhältnismäßige Belastung dar.
Bei diesen Personen ist grundsätzlich von der Verhängung von Abschiebungs-
haft abzusehen. Familien dürfen nicht getrennt werden.

Menschen, die sich in Abschiebungshaft befinden, sind keine Straftäter. Daher
sind ihre Haftbedingungen von denen des Strafvollzugs deutlich zu unterschei-
den. Dazu gehört eine strikte Trennung von Strafgefangenen, wie sie auch die
EU-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) vorsieht. Die Einschrän-
kungen durch die Haft müssen so gering wie möglich gehalten werden. Die Be-
dingungen, unter denen derzeit Abschiebungshaft praktiziert wird, müssen drin-
gend überprüft und verbessert werden.

Dringenden politischen Handlungsbedarf verdeutlichen auch die – für einen
Rechtsstaat unerträglichen – dramatischen Todesfälle und Suizidversuche in der
Abschiebungshaft. Im Mai 2011 hat die Berliner „Antirassistische Initiative
e. V.“ ihre 18. aktualisierte Übersicht „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und
ihre tödlichen Folgen“ vorgelegt (www.ari-berlin.org). Demzufolge
● töteten sich seit 1993 nicht weniger als 160 Personen angesichts ihrer drohen-

den Abschiebung – davon 62 Menschen in Abschiebehaft.

● Weitere 922 Personen verletzten sich oder versuchten sich seit 1993 aus

Angst vor einer Abschiebung umzubringen – davon befanden sich 541 Men-
schen in Abschiebungshaft.

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Konkret listete die „Antirassistische Initiative e. V.“ allein für die Jahre 2009
und 2010 unter anderem folgende Fälle auf:

● Am 20. Mai 2009 versucht sich der Inder S. R. in der baden-württember-
gischen Abschiebungshaft Rottenburg das Leben zu nehmen.

● Am 3. Juli 2009 versucht sich ein 26-jähriger Iraner in der Abschiebungshaft-
anstalt Berlin zu töten, indem er sich die Pulsadern aufschnitt.

● Am 21. August 2009 erhängte sich der Iraker M. O. in der Justizvollzugsan-
stalt (JVA) Nürnberg an seinem Hosengürtel.

● Am 1. September 2009 versuchte sich der Algerier M. A. in der Abschie-
bungshaftanstalt Berlin-Köpenick zu töten, indem er sich Scherben einer
Lampe in seinen Bauch rammte.

● Am 5. oder 6. Dezember 2009 versuchte eine bis heute unbekannte Person,
sich in der Abschiebungshaftanstalt Berlin zu erhängen.

● Am 15. Dezember 2009 versuchte sich der Äthiopier X. Y. in der JVA
Regensburg selbst zu töten.

● Im Frühjahr 2010 unternahm der Afghane A. H. in der psychiatrischen Klinik
Asklepios Klinik Nord in Hamburg-Ochsenzoll (in die er im Zuge einer ge-
planten Rückführung eingeliefert worden war) mehrere Suizidversuche.

● Am 7. März 2010 erhängte sich im Zentralkrankenhaus der Hamburger Un-
tersuchungshaftanstalt Holstenglacis der georgische Abschiebungsgefangene
D. M. mit einem Bettlaken am Fenstergitter.

● Am Gürtel ihres Bademantels erhängte sich am 16. April 2010 die Indone-
sierin Y. P. in der Hamburger JVA Hahnöfersand (wohin sie in Vorbereitung
ihrer Abschiebung verbracht worden war).

● Am 28. Juni 2010 versuchte sich in der Abschiebungshaftanstalt Neuss eine
Gefangene aus Litauen selbst zu töten, indem sie sich die Pulsadern auf-
schnitt.

● Am 2. Juli 2010 erhängte sich in der Abschiebungshaftanstalt Hannover-Lan-
genhagen der Armenier S. C. mit einem Elektrokabel an einem Fenstergitter.

● Am 2. Dezember 2010 versuchte sich der 22-jährige Abschiebungshäftling
M. R. in der JVA Hamburg-Billwerder durch zwei jeweils erfolglose Ver-
suche das Leben zu nehmen. Der Häftling versuchte sich die Pulsadern auf-
zuschneiden bzw. sich zu erhängen.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11384)
ergab für die Jahre 2005 bis 2007 unter anderem folgende wichtige Erkennt-
nisse:
● Bundesweit registrierte die Bundesregierung am 31. Dezember 2007 1 739

Abschiebungshäftlinge.
● 26 Personen befanden sich länger als zwölf Monate – sieben sogar länger als

17 Monate – in Abschiebungshaft.
● 7 191 Abschiebungshäftlinge waren in einer Justizvollzugsanstalt unterge-

bracht. Die 14 Bundesländer nutzen grundsätzlich – fünf sogar ausschließ-
lich – JVAs für die Abschiebungshaft.

● Über 2 200 Personen mussten wegen Undurchführbarkeit der Abschiebung aus
der Abschiebungshaft entlassen werden – etliche erst nach einem Jahr Haft.

● Im genannten Zeitraum gab es 37 Schwangere und 277 unbegleitete Minder-
jährige in deutschen Abschiebungshaftanstalten (zu beachten ist allerdings:
bis zu zwölf Bundesländer konnten hier zum Teil keine Angaben machen).

● Schwangere wurden bis zu 132 Tagen, unbegleitete Minderjährige zum Teil
sogar länger als sechs Monate in Abschiebungshaft festgehalten.

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● Sechs Bundesländer verfügten über keine besonderen Betreuungsmöglich-
keiten für besonders schutzbedürftige Gruppen (wie Schwangere, Eltern mit
minderjährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige bzw. Traumatisierte). In
den zehn übrigen Bundesländern gab es eine diesbezüglich zum Teil sehr un-
terschiedliche Verordnungslage.

● 312 Abschiebungshäftlinge mussten zwischen 2005 und 2007 psychiatrisch
behandelt – 21 sogar stationär psychiatrisch versorgt werden. Ebenfalls 21
mussten aufgrund ihrer Erkrankung aus der Abschiebungshaft entlassen wer-
den (auch hier gab es – aufgrund „fehlender Statistiken“ – keine Antworten
aus immerhin sieben Bundesländern).

● Für die Jahre 2005 bis 2007 meldeten die Bundesländer zwei Suizidfälle in
deutschen Abschiebungshaftanstalten (zwei weniger, als in der Vorbemer-
kung zu der Großen Anfrage aufgeführt) und 39 Suizidversuche.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird Abschiebungshaft in den jeweiligen
Bundesländern vollzogen?

2. Wie viele Personen befanden sich zu den Stichtagen 31. Dezember 2008,
31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010 jeweils in einer deutschen Ab-
schiebungshaftanstalt (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Haftanstal-
ten, Geschlecht und Altersgruppen in folgender Gliederung: unter 16 Jahre,
16 bis 18 Jahre, 18 bis 59 Jahre, 60 Jahre und älter)?

3. Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt in
einer deutschen Abschiebehaftanstalt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bun-
desländern, Geschlecht und Altersgruppen in folgender Gliederung: unter
16 Jahre, 16 bis 18 Jahre, 18 bis 59 Jahre, 60 Jahre und älter)?

4. Wie viele Personen saßen in den Jahren 2008 bis 2010

a) länger als drei Monate,

b) länger als sechs Monate,

c) länger als zwölf Monate,

d) länger als 17 Monate

in einer deutschen Abschiebungshaftanstalt (bitte aufschlüsseln nach Jahren,
Bundesländern, Geschlecht und Altersgruppen in folgender Gliederung: bis
16 Jahre, 16 bis 18 Jahre, 18 bis 59 Jahre, 60 Jahre und älter)?

5. In welchen Bundesländern werden auch Justizvollzugsanstalten zur Durch-
führung der Abschiebungshaft genutzt (bitte nach Hafteinrichtungen und
Haftkapazität aufschlüsseln)?

6. Wie viele ausreisepflichtige Personen saßen in den Jahren 2008 bis 2010

a) in Einrichtungen, die allein zur Durchführung der Abschiebungshaft ge-
nutzt werden bzw.

b) in Justizvollzugsanstalten, die auch zur Durchführung der Abschiebungs-
haft genutzt werden

(bitte nach Jahren, Bundesländern und Hafteinrichtungen aufschlüsseln)?

7. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2008 bis 2010

a) Vorbereitungshaft (§ 62 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG),

b) Sicherungshaft (§ 62 Absatz 2 AufenthG),
c) Zurückweisungshaft (§ 15 Absatz 5 AufenthG),

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d) Zurückschiebungshaft (§ 57 Absatz 3 AufenthG)

angeordnet (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

8. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2008 bis 2010 Abschiebungshaft,
Zurückweisungshaft oder Zurückschiebungshaft gegen Drittstaatsangehö-
rige im Rahmen von Verfahren nach der Dublin-II-Verordnung verhängt
(bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundesländern, Herkunftsländern und
Mitgliedstaaten, in die zurückgeführt oder überstellt werden sollte)?

9. Wie viele der unter Frage 8 genannten Drittstaatsangehörigen saßen in den
Jahren 2008 bis 2010

a) länger als einen Monat,

b) länger als drei Monate,

c) länger als sechs Monate

in einer deutschen Abschiebungshaftanstalt (bitte aufschlüsseln nach Jah-
ren, Bundesländern, Herkunftsländern und Staaten, in den überstellt werden
sollte)?

10. Wie viele Anträge auf Abschiebungshaft, Zurückweisungshaft oder Zu-
rückschiebungshaft wurden in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen von
Verfahren nach der Dublin-II-Verordnung durch die Bundespolizei gestellt,
und in wie vielen Fällen wurde den Haftanträgen stattgegeben (bitte auf-
schlüsseln nach Jahren, Bundesländern, Herkunftsländern und Staaten, in
die überstellt werden sollte)?

11. Wie viele der unter Frage 8 genannten Personen mussten in den Jahren
2008 bis 2010 wegen Undurchführbarkeit der Rücküberstellung nach der
Dublin-II-Verordnung aus der Abschiebungshaft entlassen werden (bitte
aufschlüsseln nach Jahren, Bundesländern, Herkunftsländern und Staaten,
in die die Rücküberstellung erfolgen sollte)?

12. Wie vielen Abschiebungen ging in den Jahren 2008 bis 2010 die Verhän-
gung von Abschiebungshaft voraus?
Wie viele Abschiebungen erfolgten ohne vorherige Verhängung von Ab-
schiebungshaft (bitte jeweils nach Jahren und Bundesländern aufschlüs-
seln)?

13. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2008 bis 2010 Personen wegen
Undurchführbarkeit der Abschiebung aus der Abschiebungshaft entlassen
(bitte nach Jahren sowie Bundesländern und Herkunftsländern der Betrof-
fenen sowie der jeweiligen Haftdauer aufschlüsseln)?

14. In wie vielen Fällen befanden sich in den Jahren 2008 bis 2010 Schwangere,
Eltern mit minderjährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige, Menschen
mit Behinderung bzw. Opfer schwerer physischer oder psychischer Gewalt,
insbesondere traumatisierte Personen, wie lange in einer deutschen Abschie-
bungshaftanstalt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

15. In welchen Bundesländern gibt es in Abschiebungseinrichtungen Betreu-
ungsmöglichkeiten welcher Art

a) für Schwangere,

b) für Eltern mit minderjährigen Kindern,

c) für unbegleitete Minderjährige,

d) für traumatisierte Personen

(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

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16. Welche Bundesländer verzichten darauf, Schwangere, Eltern mit minder-
jährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige bzw. traumatisierte Personen
in Abschiebungshaft zu nehmen, und auf welcher rechtlichen Grundlage?

17. In welchen Abschiebungshafteinrichtungen steht den Insassen eine für sie
kostenlose Rechtsberatung (z. B. durch kirchliche oder regierungsunabhän-
gige Organisationen) zur Verfügung, und wie wird diese finanziert (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?

18. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden von Abschiebungshäftlingen in den
Jahren 2008 bis 2010 Tagessätze in welcher Höhe zur Begleichung der Kos-
ten für die Abschiebungshaft eingefordert (bitte nach Jahren und Bundes-
ländern aufschlüsseln?

19. Wie viele in Abschiebungshaft befindliche Personen mussten in den Jahren
2008 bis 2010 psychologisch betreut bzw. psychiatrisch versorgt werden
(bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht und Alter sowie nach der
jeweiligen Haftdauer aufschlüsseln)?

a) Wie viele von ihnen mussten in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt
werden?

b) Wie viele Personen haben sich dort das Leben genommen bzw. einen
Suizidversuch unternommen (wenn ja, bitte unter Angabe von Ort,
Datum und den Initialen der/des Betreffenden aufschlüsseln)?

20. Wie viele Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2010 krankheitsbedingt
bzw. aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung aus einer deutschen Ab-
schiebungshafteinrichtung vorübergehend bzw. dauerhaft entlassen werden
(bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?

21. Wie viele Personen haben sich in den Jahren 2008 bis 2010 in einer
deutschen Abschiebungshafteinrichtung das Leben genommen bzw. haben
einen Suizidversuch unternommen (bitte unter Angabe von Ort, Datum und
den Initialen der/des Betreffenden aufschlüsseln)?

22. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welcher Form welche
Bundesländer die EU-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG)
umsetzen oder umsetzen wollen, insbesondere

a) wie wird sichergestellt, dass vor jeder Anordnung von Abschiebungshaft
geprüft wird, ob keine anderen ausreichenden, jedoch weniger ein-
schneidenden, Zwangsmaßnahmen angewandt werden können (vgl. Ar-
tikel 15 Absatz 1 der Richtlinie),

b) wie wird der Vorrang der Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen in
speziellen Hafteinrichtungen statt in gewöhnlichen Haftanstalten gemäß
Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie umgesetzt,

c) durch welche konkreten Maßnahmen wird die strikte Trennung von
Abschiebungs- und Strafgefangenen bei Unterbringung innerhalb der-
selben Einrichtung gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie
sichergestellt,

d) mit welchen konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, dass schutz-
bedürftige Personen im Sinne des Artikels 3 Nummer 9 der Richtlinie
schon bei Aufnahme in die jeweilige Hafteinrichtung erkannt werden,
um ihre besonderen Bedürfnissen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richt-
linie berücksichtigen zu können,

e) welche konkreten Maßnahmen ergreifen die Bundesländer – soweit sie
die Inhaftierung von Familien mit minderjährigen Kindern sowie von

unbegleiteten Minderjährigen in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht von
vornherein ausschließen –, um die von Artikel 17 Absätze 2 bis 4 der

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Richtlinie geforderten Haftbedingungen und Angebote konkret sicher-
zustellen,

f) welche anderen konkreten Maßnahmen ergreifen die Bundesländer, um
dem in Artikel 17 Absatz 5 der Richtlinie verankerten Vorrang des
Kindeswohls bei Anordnung und Vollzug von Abschiebungshaft sicher-
zustellen?

Berlin, den 18. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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