BT-Drucksache 17/7416

Freilassung der "Miami Five"

Vom 20. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7416
17. Wahlperiode 20. 10. 2011

Antrag
der Abgeordneten Ulrich Maurer, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm,
Dr. Dagmar Enkelmann, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch,
Stefan Liebich, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Thomas Nord, Paul Schäfer
(Köln), Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Freilassung der „Miami Five“

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Es gibt erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Prozesses in den USA
gegen die als „Miami Five“ bekannt gewordenen Kubaner Antonio Guerrero
Rodríguez, Fernando González Llort, Gerardo Hernández Nordelo, Ramón
Labañino Salazar und René González Sehwerert. Diese hatten in den USA die
exilkubanische Terrorgruppe Alpha66 infiltriert, um weitere Anschläge auf ihr
Land zu verhindern. Sie wurden 1998 der Spionage und in einem Fall der
Verschwörung zum Mord angeklagt und zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die
Konstruktion der Anklagepunkte sowie die Umstände ihrer Haft und ihrer Ver-
urteilung wurden unter anderem von Amnesty International, der Arbeitsgruppe
der UN-Menschenrechtskommission (seit 2006 UN-Menschenrechtsrat) zu
willkürlichen Inhaftierungen sowie von zahlreichen Nobelpreisträgern umfas-
send kritisiert.

Amnesty International und die UN-Arbeitsgruppe halten die Höhe der Strafen
für willkürlich und unangemessen. Darüber hinaus kritisieren sie die Verweige-
rung elementarer Rechte der Inhaftierten durch das US-amerikanische Justiz-
system sowie die Nichteinhaltung des Grundsatzes der juristischen Waffen-
gleichheit für die Verteidiger. Die UN-Arbeitsgruppe bewertet in ihrer offiziel-
len Stellungnahme den Fall als eine willkürliche Inhaftierung der Kategorie III
(Schwerwiegende Zweifel an Durchschaubarkeit und Fairness eines Rechts-
verfahrens). Weder die während des Verfahrens aufgebotenen 70 Zeugen und
Analysen von Fachexperten noch die in 119 Aktenordnern zusammengefassten
Beweisunterlagen konnten die Verwicklung der Angeklagten in die ihnen zur
Last gelegten Handlungen belegen.

Am 7. Oktober 2011 wurde nach Ablauf seiner 13-jährigen Haftstrafe, davon
anderthalb Jahre in Isolationshaft, René González Sehwerert aus dem Gefäng-

nis entlassen. Er darf jedoch „angesichts der Schwere seiner Straftaten als Teil
einer Konspiration“, wie die US-Behörden argumentieren, nicht in seine Hei-
mat ausreisen, sondern muss noch drei weitere Jahre mit elektronischer Fuß-
fessel in den USA verbringen. Internationale Bemühungen für die Freilassung
der vier verbliebenen Gefangenen im Wege einer Begnadigung und für das
sofortige Ausreiserecht von René González Sehwerert sind dringend angezeigt.

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Bis dies erreicht werden kann, muss zumindest das Besuchsrecht der Ehefrauen
durchgesetzt werden. Olga Salanueva und Adriana Pérez haben ihre Ehemän-
ner René González Sehwerert und Gerardo Hernández Nordelo seit über zehn
Jahren nicht gesehen, weil ihnen ein Visum zur Einreise in die USA verweigert
wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich für die Freilassung der seit 1998 in den USA inhaftierten kubanischen
Gefangenen Antonio Guerrero Rodríguez, Fernando González Llort,
Gerardo Hernández Nordelo und Ramón Labañino Salazar einzusetzen;

2. sich gegenüber den USA dafür einzusetzen, dass René González Sehwerert
sofort nach Kuba ausreisen kann;

3. sich gegenüber den USA dafür einzusetzen, dass, solange sich die Männer
noch in Gefangenschaft bzw. in „überwachter Freiheit“ befinden, ihre Ehe-
frauen Besuchsrecht nach internationalem Rechtsstandard erhalten.

III. Der Deutsche Bundestag fordert den Präsidenten der Vereinigten Staaten
von Amerika auf, die seit 1998 in den USA inhaftierten kubanischen
Gefangenen Antonio Guerrero Rodríguez, Fernando González Llort, Gerardo
Hernández Nordelo und Ramón Labañino Salazar zu begnadigen.

Berlin, den 20. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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