BT-Drucksache 17/7153

Aktivitäten der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Sicherheitssektor und für menschenrechtsverachtende Regime

Vom 23. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7153
17. Wahlperiode 23. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele,
Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt, Agnes Malczak, Claudia Roth (Augsburg),
Priska Hinz (Herborn), Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, Kerstin Müller (Köln),
Wolfgang Wieland, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Viola von Cramon-Taubadel, Katja Keul, Lisa Paus, Manuel Sarrazin
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
im Sicherheitssektor und für menschenrechtsverachtende Regime

1. Die zu 100 Prozent in Staatsbesitz liegende Deutsche Gesellschaft für Inter-
nationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH führt die deutsche Entwicklungs-
zusammenarbeit (EZ) vor allem im Feld der technischen Zusammenarbeit
im engeren Sinne durch. Zweck der GIZ ist die Förderung der internationa-
len Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und der internationalen
Bildungsarbeit.

Sie steht dabei nach der Fusion der Deutschen Gesellschaft für technische
Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED)
sowie der Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWent)
in der langen Tradition deutscher bilateraler EZ und verfügt über einen gu-
ten Ruf und eine angesehene Marke gegenüber den Partnerländern der deut-
schen EZ. Dieser gute Ruf gerät jedoch in Gefahr, wenn die GIZ etwa ihre
Unabhängigkeit durch eine Verquickung mit dem Militär gefährdet oder im
Auftrag von menschenrechtsmissachtenden Regimen tätig wird.

Das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenar-
beit (BMZ) hat das Ziel ausgegeben, die GIZ zum Weltmarktführer für inter-
nationale Zusammenarbeit zu machen. Aktuell verdichten sich die Anzei-
chen dafür, dass es eine Tendenz zu einer Ausweitung der Geschäftsfelder
der GIZ auch im Sicherheitssektor gibt. Auf der Internetseite der GIZ findet
sich die Aussage „Der Sicherheitssektor ist folglich ein wichtiges Feld, in
dem auch die GTZ verstärkt tätig ist.“ (www.gtz.de/de/themen/uebergrei-
fende-themen/krisenpraevention/27485.htm).

Was dies genau bedeutet, bleibt jedoch unklar. Alleinige Ziele jeglicher Tä-
tigkeiten der GIZ im Feld der Sicherheitssektorreform müssen die mensch-
liche Sicherheit und die Stärkung von Entwicklungschancen der Menschen
in von Krisen und Konflikten betroffenen Ländern sein. Angesichts der ak-
tuellen Entwicklungen besteht jedoch die Gefahr, dass im Sicherheitssektor
Geschäfte mit potenziell gegenläufigen Effekten durchgeführt werden.

Im Juni unterzeichneten die GIZ und das Bundesministerium der Verteidi-
gung eine Kooperationsvereinbarung. Diese Vereinbarung erleichtert den
Arbeitsalltag in einem konfliktreichen Land wie Afghanistan. Kritisch ist je-

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doch zu hinterfragen, ob zunehmend die Grenzen zwischen zivilen und mili-
tärischen Aufgaben verwischt werden und welche Aufgaben die GIZ im
Feld der Sicherheitsdienste übernimmt.

2. Besonders besorgniserregend ist das Engagement der deutschen Bundes-
regierung und der GIZ in und im Auftrag Saudi-Arabiens. Laut dem
9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, Berichts-
zeitraum: 1. März 2008 bis 28. Februar 2010, werden in Saudi-Arabien
grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte nicht
anerkannt und eingehalten. In dem Bericht heißt es auf den Seiten 210 bis
211: „Die Todesstrafe wurde 2008 mindestens 102 mal und 2009 mindestens
69 mal vollstreckt, Körperstrafen wie z. B. das Auspeitschen werden regel-
mäßig vollzogen, Dissidenten werden inhaftiert, Geständnisse erzwungen,
Frauen werden wesentliche Menschenrechte vorenthalten, minderjährige
Mädchen zwangsverheiratet, freie Meinungsäußerung ist nur teilweise mög-
lich, die Religionsausübung für nicht-muslimische Religionen verboten, die
schiitische Minderheit im Osten des Landes wird diskriminiert und ausländi-
sche Arbeitnehmer sind weitgehend rechtlos.“

Nachdem bereits zu Beginn des Jahres bekannt wurde, dass im Rahmen
eines Projekts des Konzerns EADS (European Aeronautic Defense and
Space Company) Ausbildungstätigkeiten der Bundespolizei im Umgang mit
Überwachungstechnik in Saudi-Arabien über die GIZ abgewickelt werden,
wurde nun öffentlich, dass die GIZ einen Rahmenvertrag mit dem saudi-ara-
bischen Finanz- und Wirtschaftsministerium zur Entsendung von GIZ-Per-
sonal geschlossen hat. Dieser wurde durch das BMZ genehmigt und bildet
unter anderem die Grundlage für die Entsendung eines GIZ-Beraters im Feld
„Videoüberwachung und Sicherheitssysteme“ (vergleiche die Antworten der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 59 und 60 vom 7. September
2011 der Abgeordneten Ute Koczy auf Bundestagsdrucksache 17/6995 und
vom 5. September 2011 auf die Schriftliche Frage 213 des Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 17/6954). Aufgrund der
oben genannten menschenrechtlichen Missstände in Saudi-Arabien ist es
kritisch zu betrachten, wenn die GIZ dortige Sicherheitsbedienstete aus-
bildet.

3. Die GIZ führt derzeit eine Maßnahme über zwei Jahre mit insgesamt
500 000 Euro in der Region Macarena in Kolumbien durch, die von der
kolumbianischen Regierung als Unterstützung des zivilmilitärischen Pro-
jektes „Plan de Consolidación Integral de la Macarena“ (PCIM) wiederholt
angefragt worden war. Laut dem Prüfbericht der GTZ, durchgeführt im Auf-
trag des BMZ ,Prüfung einer Unterstützung aus deutscher TZ zum „Plan de
Consolidacion Integral de la Macarena“ (PCIM) – Kolumbien‘ (Ausschuss-
drucksache Nr. 17(19)114) ist dies insofern ein Novum, als dass Deutsch-
land sich bisher bewusst nicht in Projekten engagiert hat, die in Verbindung
mit dem bewaffneten Konflikt in Kolumbien stehen und nicht rein ziviler
Natur sind. Grund hierfür ist u. a. die desolate Menschenrechtsbilanz der
kolumbianischen Sicherheitskräfte. Die Prüfung des Projektes durch die
GIZ hatte außerdem ergeben, dass durch das Projekt erhebliche Risiken für
die beteiligten Personen und die Arbeit der GIZ in Kolumbien entstehen.
Der Prüfbericht stellt auch die entwicklungspolitische Nachhaltigkeit des
PCIM in Frage. Die Bundesregierung hat dennoch an der Durchführung der
Maßnahme festgehalten.

4. Zuletzt wurde bekannt, dass die GIZ an der 10. Berliner Sicherheitskonfe-
renz zur europäischen Sicherheit und Verteidigung vom 8. bis 9. November
2011 laut deren Programm auf zwei Podien sowie mit einem Stand als Spon-
sor mitwirken wollte. Erst nachdem die Presse darüber berichtete zog die
GIZ sich als Sponsor von der Messe zurück, wird aber weiterhin auf zwei

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7153

Podien vertreten sein, unter anderem auf einem Podium zu dem Thema Civil
Security – a future Key European Market.

Diese Aktivitäten der GIZ wecken die Befürchtung, dass die GIZ zuneh-
mend als Auftragsnehmerin in menschenrechtlich bedenklichen Bereichen
des Sicherheitssektors auftritt oder eine Verquickung zu militärischen Ak-
teuren aufbaut und genauso wahrgenommen und nachgefragt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie definieren die Bundesregierung und die GIZ das Feld Sicherheitssektor,
wie es auf der Seite der GIZ genannt wird (www.gtz.de/de/themen/ueber-
greifende-themen/krisenpraevention/27485.htm)?

2. Welchen Stellenwert misst die GIZ dem „Bericht der Bundesregierung über
ihre Menschenrechtspolitik“ bei?

a) Inwiefern prüft sie ihre Auftraggeber und die Form der Projekte dement-
sprechend bevor sie Aufträge annimmt?

b) Gibt es für die GIZ menschenrechtliche Ausschlusskriterien, bei deren
Vorhandensein auf Auftraggeber- oder Projektseite sie Aufträge ablehnt?

c) Wenn ja, welche?

3. Welche Projekte und Programme haben die GIZ und deren Geschäftsbereich
International Services (GIZ IS), bzw. deren Rechtsvorgängerin die GTZ und
die GTZ IS – im Sicherheitssektor durchgeführt, führen sie durch und pla-
nen sie durchzuführen (bitte nach Ländern, Projekten, Kooperationspart-
nern, Jahren, Projektvolumina und genauen Aktivitäten aufschlüsseln)?

a) Welche Projekte und Programme haben die GIZ und die GIZ IS bzw. die
GTZ und die GTZ IS im Rahmen ihrer – laut Webseite – „verstärkten Tä-
tigkeit“ im Sicherheitssektor durchgeführt, führen sie durch und planen
sie durchzuführen?

b) Welchen Umsatz machen GIZ und GIZ IS, bzw. haben GTZ und GTZ IS
im Sicherheitssektor in den letzten 20 Jahren gemacht?

c) Welchen Anteil hatte dieser Umsatz jeweils am Gesamtumsatz?

4. Wer waren und sind die Auftraggeber der GIZ und GIZ IS bzw. GTZ und
GTZ IS für Projekte im Sicherheitssektor (bitte nach Auftragsvolumina,
Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

5. In welcher Höhe erhält die GIZ Entgelte von der Bundespolizei, der EADS
oder der saudi-arabischen Regierung für die Verwaltung des Projektbudgets
von 7,6 Mio. Euro zur bilateralen Ausbildungshilfe gegenüber Saudi-Ara-
bien (vgl. Antwort zu Frage 11a auf Bundestagsdrucksache 17/6102)?

6. In welchen Fällen verwaltet die GIZ Projektbudgets von staatlichen oder pri-
vaten Sicherheitsorganisationen bzw. von Unternehmen im Sicherheitsbe-
reich, wie der Bundespolizei, der Bundeswehr oder der EADS?

7. Hat die GIZ seit Aufbau und Ausbau ihrer Tätigkeit im Sicherheitsbereich
ihr Engagement in anderen bisherigen Tätigkeitsbereichen verringert?

a) Wenn ja, in welchen, seit wann und in je welchem Umfang?

b) Wenn nein, wie wird die GIZ dauerhaft sicherstellen, dass dieses neue
Engagement nicht bisherige Tätigkeiten beeinträchtigt?

8. Inwiefern plant die GIZ eine Ausweitung von Drittgeschäften im Bereich
des Sicherheitssektors?

Drucksache 17/7153 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

9. In welchen weiteren Feldern des Sicherheitssektors planen GIZ bzw.
GIZ IS künftig Aktivitäten?

10. Mit welchem Ziel wird eine Ausweitung von Drittgeschäften im Sicher-
heitssektor betrieben (bitte auch nach Anteil am Gesamtumsatz aufschlüs-
seln)?

a) Welche Kriterien legen GIZ und GIZ-IS für die Annahme von Auf-
trägen im Rahmen des Drittgeschäfts an?

b) Wie werden diese überprüft?

c) Haben die GIZ und die GIZ IS bzw. die GTZ und die GIZ IS in den ver-
gangenen zwanzig Jahren je Aufträge im Sicherheitssektor abgelehnt?

d) Wenn ja, warum, und nach welchen Kriterien?

11. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Förderung von Sicherheits-
personal – im Rahmen von Drittgeschäften oder Entsendung von GIZ bzw.
GIZ-IS-Personal – in ein Land wie Saudi-Arabien, in dem Rechtsstaatlich-
keit und Menschenrechte missachtet werden, für vereinbar mit dem ent-
wicklungspolitischen Auftrag der GIZ und dem Menschenrechtskonzept
des BMZ?

12. Welche Projekte und Beratungsleistungen haben GIZ und GIZ IS bzw. die
GTZ und die GTZ IS für Saudi-Arabien seit der Unterzeichnung des Rah-
menvertrags mit dem saudi-arabischen Finanzministerium am 8. Januar
1980 durchgeführt (bitte nach Projekten, Jahren, Laufzeiten, Projektvolu-
mina, genauen Aktivitäten, Anzahl der GIZ-Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter aufschlüsseln)?

13. Hat dieser Rahmenvertrag zwischen der GTZ bzw. GIZ und dem saudi-
arabischen Finanzministerium auch volle Geltung für die GTZ IS bzw.
GIZ IS?

14. Mit welchen Staaten, außer Saudi-Arabien, haben GIZ und GIZ IS bzw. die
GTZ und die GTZ IS Rahmenverträge, vor allem bezüglich des Sicher-
heitssektors unterzeichnet?

15. Hat bisher eine Überprüfung der Zusammenarbeit der GTZ IS bzw. der
GIZ IS mit autoritären Staaten stattgefunden?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Konsequenzen wurden
daraus gezogen?

b) Wenn nein, warum nicht, und für wann ist die geplant?

16. Was waren die Aufgabenfelder und Sektoren des GTZ IS bzw. GIZ IS- Bü-
ros in Libyen?

17. Was waren die Leistungen, die die GTZ IS bzw. die GIZ IS für die libysche
Regierung unter Muammar al-Gaddafi erbracht haben, und wie viel Um-
satz wurde insgesamt durch Aufträge seitens der libyschen Regierung er-
wirtschaftet?

18. Hat das BMZ die ihm unterstehende GIZ bzw. GIZ IS auch beteiligt an der
Organisation oder Durchführung von Klimatauglichkeitstest in den Verei-
nigten Arabischen Emiraten am neuen Leopard-Panzer Typ 2a7+, dessen
Export nach Saudi-Arabien die Bundesregierung offenbar genehmigte, seit
Ende Juni 2011 durch vier Soldaten und einen Stabsoffizier der Panzerbri-
gade 31 (vgl. SPON, 19. Juli 2011)?

19. Wie hat sich die GIZ bzw. GIZ IS ggf. auch beteiligt im Zusammenhang
mit der Tätigkeit deutscher ehemaliger Soldaten und Polizisten für ein
privates Sicherheitsunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
(28/2011, DER SPIEGEL „Wüste Truppe“ und Antwort der Bundesregie-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7153

rung vom 18. Juli 2011 auf die Schriftliche Frage 9 der Abgeordneten
Katja Keul auf Bundestagsdrucksache 17/6658) ?

20. Welche Leistungen genau erbrachte die GIZ gegenüber der Bundeswehr in
Afghanistan und allen weiteren Ländern, in denen die GIZ im Auftrag der
Bundeswehr tätig ist?

21. Hat die GIZ auch Leistungen gegenüber Truppen der NATO oder anderer
Staaten erbracht?

Wenn ja, welche?

22. Seit wann kooperieren die GIZ und die GIZ IS bzw. zuvor die GTZ und die
GTZ IS mit der Bundeswehr?

Wann begann das Engagement im Sicherheitssektor insgesamt?

23. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Weltmarktführer für
internationale Zusammenarbeit“?

a) Welche qualitativen und quantitativen Ziele verbindet sie damit?

b) Welche konkreten Maßnahmen und Geschäftsfelder fasst sie darunter?

24. Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen internationaler Zu-
sammenarbeit und technischer Zusammenarbeit (bitte die zentralen Unter-
schiede gegenüberstellen)?

25. Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen internationaler Zu-
sammenarbeit und finanzieller Zusammenarbeit (bitte die zentralen Unter-
schiede gegenüberstellen)?

26. Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen internationaler Zu-
sammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit (bitte die zentralen Un-
terschiede gegenüberstellen)?

27. Inwiefern hängt das verstärkte Engagement der GIZ im Sicherheitssektor
mit dem vom BMZ ausgegebenen Ziel zusammen, die GIZ zum Welt-
marktführer für internationale Zusammenarbeit zu machen?

28. Welches waren und sind die konkreten Aktivitäten der GIZ und GIZ IS bzw.
der GTZ und GTZ IS jeweils innerhalb der Felder Polizeiaufbau und -re-
form, Beratung von Regierungen und Regionalorganisationen, Demobili-
sierung und Reintegration sowie Kleinwaffenkontrolle (bitte nach Projek-
ten, Jahren und Projektvolumina aufschlüsseln)

Inwiefern plant die GIZ eine Ausweitung in den jeweiligen Bereichen?

29. Welche konkreten Ergebnisse erzielt die GIZ auf der Output-Ebene mit
dem Teilbereich „Unterstützung des Polizeiaufbaus und von Polizeirefor-
men“?

Welches sind die Rahmenbedingungen und Prüfkriterien, die für eine Ko-
operation in diesem Bereich notwendige Bedingung sind?

30. Wird die Ankündigung vom Bundesmminister des Auswärtigen Amts,
Dr. Guido Westerwelle, in Mexiko am 15. Juli 2011, Deutschland unter-
stütze die mexikanische Polizei etwa durch Ausbildungshilfe oder das An-
gebot von internationalen Lehrgängen, bereits umgesetzt?

Wenn ja, wie, mit welchem Ziel und mit welcher Beteiligung der GIZ?

31. Warum hält die Bundesregierung das PCIM-Projekt in Kolumbien für un-
terstützenswert?

a) Wie garantiert die Bundesregierung die Sicherheit der GIZ-Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter vor Ort?

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b) Wie vereinbart die Bundesregierung die Durchführung dieser Maß-
nahme mit dem „Do not harm“-Ansatz?

c) Wer ist offizieller Partner der Maßnahme?

d) Welche konkreten Ziele hat die Maßnahme?

e) Wie bewertet die Bundesregierung bisher die Wirkung der Maßnahme
sowie die im Prüfbericht genannten Risiken ?

f) Plant die Bundesregierung bereits eine Verlängerung des Projektes?

g) Welche dahingehenden Planungen oder Anfragen der kolumbianischen
Seite sind der Bundesregierung bekannt?

32. Inwieweit wird die geplante Prüfung von Vorhaben der Durchführungsor-
ganisationen im Geschäftsbereich des BMZ auf menschenrechtliche Aus-
wirkungen und Risiken (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungszusam-
menarbeit“, Bundestagsdrucksache 17/6374 vom 30. Juli 2011) sich auch
auf Vorhaben im Sicherheitssektor erstrecken?

Inwieweit ist geplant, die Genehmigung von Vorhaben im Sicherheitssek-
tor von den Ergebnissen einer solchen Prüfung abhängig zu machen?

Berlin, den 23. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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