BT-Drucksache 17/6825

Cyber-Strategie der Bundesregierung - Militärische und verteidigungspolitische Aspekte

Vom 18. August 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6825
17. Wahlperiode 18. 08. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnes Malczak, Omid Nouripour, Tom Koenigs, Dr. Konstantin
von Notz, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-
Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln),
Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Cyber-Strategie der Bundesregierung – Militärische und verteidigungspolitische
Aspekte

Die „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“ der Bundesregierung vom
Februar 2011 betrachtet den Schutz des Cyber-Raums als existentielle Frage des
21. Jahrhunderts. Um Sicherheit im Cyber-Raum zu gewährleisten, strebt sie
eine enge internationale Zusammenarbeit an und hebt hierbei insbesondere die
NATO hervor. Nach Behördenangaben und Meinung von Expertinnen und
Experten hat die Bedrohung des Cyber-Raums in jüngster Zeit zugenommen
und mit neuen, insbesondere staatlichen Akteuren eine neue Qualität erreicht.
Als eine Antwort darauf wurde am 16. Juni 2011 das Nationale Cyber-Abwehr-
zentrum vom Bundesministerium des Innern eröffnet, mit dem künftig schneller
auf Angriffe reagiert und das Krisenmanagement optimiert werden soll.

Es gibt berechtigte Zweifel, ob die Strategie der Bundesregierung und das neue
Cyber-Abwehrzentrum geeignet sind, die Sicherheit des Cyber-Raums in
Deutschland zu verbessern. Es fehlt an technischer Expertise und Ressourcen,
um komplexe und gefährliche Angriffe überhaupt zu erkennen und darauf zu
reagieren. Auch die militärischen und verteidigungspolitischen Aspekte von
Internetsicherheit in Deutschland bleiben diffus. Dabei basieren laut Cyber-Stra-
tegie der Bundesregierung die hochtechnisierten Formen des Krieges im Infor-
mationszeitalter „auf einer weitgehenden Computerisierung, Digitalisierung
und Vernetzung fast aller militärischer Fähigkeiten“.

In Bezug auf die Gefährdungslage und Cyber-Sicherheit in der Bundeswehr fra-
gen wir daher die Bundesregierung:

1. Welche über das Krisenmanagement und die Fähigkeit zur Angriffser-
kennung und Schadensbekämpfung hinausreichende Aktivitäten im Bereich
Cyber-Sicherheit gibt es innerhalb der Bundeswehr?

2. Inwiefern führt die Bundeswehr Angriffssimulationen im Cyber-Raum

durch?

3. Inwiefern führt die Bundeswehr auch über die eigenen Systeme hinausrei-
chende Aufklärungsaktivitäten durch?

4. Welche Forschungsaktivitäten gibt es?

5. Inwiefern führt die Bundeswehr auch Maßnahmen zum Aufbau offensiver
Fähigkeiten durch?

Drucksache 17/6825 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Welche über das Krisenmanagement und die Fähigkeit zur Angriffserkennung
und Schadensbekämpfung hinausreichende Aktivitäten im Bereich Cyber-
Sicherheit gibt es innerhalb des Bundesnachrichtendienstes?

7. Inwiefern führt der Bundesnachrichtendienst Angriffssimulationen im Cyber-
Raum durch?

8. Inwiefern führt der Bundesnachrichtendienst auch über die eigenen Systeme
hinausreichende Aufklärungsaktivitäten durch?

9. Gibt es Forschungsaktivitäten, und wenn ja, welche?

10. Gibt es Maßnahmen zum Aufbau offensiver Fähigkeiten, und wenn ja, welche?

11. Inwiefern bedient sich die Bundeswehr im Rahmen von Auslandseinsätzen
besonderer Cyber-Fähigkeiten, für deren Vorhaltung bzw. Anwendung ein
Mandat des Deutschen Bundestages erforderlich ist?

12. Inwieweit wurde in der Vergangenheit bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr
bereits auf Fähigkeiten der Bundeswehr im Bereich des elektronischen Kamp-
fes im bzw. aus dem Cyber-Raum zurückgegriffen?

13. Inwiefern ist die Abteilung Computer und Netzwerkoperationen (CNO) in der
Tomburg-Kaserne in Rheinbach, die dem Kommando Strategische Aufklärung
unterstellt ist, die einzige Dienststelle der Bundeswehr, die für den Bereich
Cyber-Sicherheit sowie den elektronischen Kampf im Cyber-Raum abgestellt ist?

14. Inwiefern berät die Abteilung CNO Stellen der Bundesregierung wie das Bun-
desamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesministerium des
Innern oder aber das neu eingerichtete Nationale Cyber-Abwehrzentrum?

15. Welchen konkreten Auftrag hat die Abteilung CNO, und welche rechtliche
Grundlage gibt es für ihre Arbeit?

16. Welche Kooperationen der Bundeswehr mit den Streitkräften anderer Staaten
existieren im Bereich Cyber-Security, und welcher Natur sind diese Koopera-
tionen im Einzelnen?

17. Welche Ergebnisse zeitigte die jeweilige bilaterale Zusammenarbeit in Bezug
auf Cyber-Security mit den USA, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz?

18. Was sind Inhalt und bisherige Ergebnisse des seit November 2010 stattfinden-
den Dialogs mit den USA (Cyber Command beim US-Militär und Fort Meade
bei der National Security Agency)?

19. Was sind Inhalt und bisherige Ergebnisse des Erfahrungsaustausches unter
Regierungsressorts mit der Schweiz im Bereich Cyber-Sicherheit?

20. Welche Organisationen stehen für die Bundeswehr bei der internationalen
Kooperation im Bereich Cyber-Sicherheit im Mittelpunkt?

21. Welche Anstrengungen zur internationalen Kooperation unternimmt die Bun-
deswehr mit welchen Ergebnissen im Rahmen der EU, insbesondere der Ge-
meinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik?

22. Welche Implikationen hat die Beschreibung des Cyber-Raums im Cyber-
Bericht der Bundeswehr als 5. Operationsdimension für die Mandatspflicht
von Cyber-Operationen seitens der Bundeswehr?

Berlin, den 18. August 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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