BT-Drucksache 17/6580

Verhältnis von Remonstrationen zu Frühpensionierungen bei Beamtinnen und Beamten

Vom 11. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6580
17. Wahlperiode 11. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy Montag,
Ingrid Hönlinger, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verhältnis von Remonstrationen zu Frühpensionierungen bei Beamtinnen und
Beamten

Missstände bleiben häufig zu lange interne Vorgänge. Es bedarf zumeist der
Hinweise aus Institutionen und Einrichtungen, um Vorfälle aufzudecken und zu
ändern. Dadurch können zugleich besondere Loyalitätspflichten verletzt wer-
den. Beamtinnen und Beamte stehen dabei in einem ausgeprägten Spannungs-
feld. Zwischen ihnen und ihren Dienstherren besteht ein besonderes Treuever-
hältnis, so dass zentrale Beamtenpflichten notwendigen Hinweisen und War-
nungen vielfach im Wege stehen. Zugleich sind Beamtinnen und Beamte in be-
sonderem Maße den Werten unserer Verfassung verpflichtet. Für die
bestmögliche Arbeit einer Behörde ist es daher unerlässlich, dass Beamtinnen
und Beamte bereit sind, Missstände an Vorgesetzte zu melden. Legitime
Remonstrationen müssen als wichtiges Korrektiv für die Arbeit einer Behörde
gesehen werden. Da es die Pflicht von Beamtinnen und Beamten ist, bei Beden-
ken gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Weisungen den Dienstweg einzuhalten
bzw. diese zunächst dem Vorgesetzten zu melden, sollten remonstrierende Be-
amte idealerweise in ihrem Verhalten bestärkt werden

In der Praxis kommt es allerdings vor, dass Vorgesetzte auf eine Remonstration
mit einem Disziplinarverfahren reagieren. Dieses kann schwerwiegende Folgen
bis hin zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand haben. Oft setzen Be-
amte sich dann zudem der informellen Vergeltung (Mobbing) aus.

Eines der eklatantesten Beispiele ist der Fall der hessischen Steuerfahnder, die
sich – auch in einer Petition an den hessischen Landtag – dagegen wandten,
dass in einer Amtsverfügung die Mindestsummen für einen Anfangsverdacht
der Steuerhinterziehung heraufgesetzt wurden. Danach fielen u. a. die dienst-
lichen Beurteilungen negativ aus, rechtswidrige Disziplinarverfügungen wur-
den erlassen, die betroffenen Steuerfahnder wurden versetzt und gemobbt. Vier
Beamte wurden schließlich durch Gefälligkeitsgutachten als paranoid-queru-
latorisch, anpassungsunfähig und psychisch krank diagnostiziert. Zugleich
wurden sie auf Lebenszeit für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand ver-
setzt.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Beamtinnen und Beamte in den Bundesministerien und Behörden
des Bundes wurden seit 2003 vorzeitig in den Ruhestand versetzt?

Drucksache 17/6580 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wie viele dieser Frühpensionierungen erfolgten auf Antrag des Diensther-
ren, und wie viele auf Antrag des Betroffenen?

2. Wie viele Remonstrationen wurden in den Bundesministerien und -behörden
seit 2003 registriert?

In wie vielen Fällen erkannten die Vorgesetzten die Remonstration als be-
rechtigt an?

3. Wie viele Beamtinnen und Beamte, die in dem genannten Zeitraum vorzeitig
in den Ruhestand versetzt wurden, hatten zuvor schon einmal remonstriert?

4. Wie viele Disziplinarverfahren wurden seit 2003 geführt?

In wie vielen der Disziplinarverfahren

– wurde der Beamtin oder dem Beamten eine Straftat zum Vorwurf ge-
macht,

– bestand der Vorwurf in der Verletzung einer bußgeldbewehrten Pflicht,

– ging es um reine Verletzungen von Beamtenpflichten, insbesondere der
Treuepflicht, der Verschwiegenheitspflicht und der Folgepflicht?

5. Gegen wie viele Beamtinnen und Beamte, die seit 2003 vorzeitig in den
Ruhestand versetzt wurden, wurde zuvor ein Disziplinarverfahren eingelei-
tet?

6. Welche Sanktionen hatten die Disziplinarverfahren für die Betroffenen zur
Folge (bitte getrennt nach Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge,
Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auflisten)?

7. Wie viele Beamtinnen und Beamte, gegen die ein Disziplinarverfahren ein-
geleitet wurde, hatten zuvor schon einmal remonstriert?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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