BT-Drucksache 17/6523

Geplante Kürzung der Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Bundesländer

Vom 7. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6523
17. Wahlperiode 07. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Herbert
Behrens, Roland Claus, Caren Lay, Kornelia Möller, Jens Petermann, Kersten
Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Geplante Kürzung der Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen
Bundesländer

Presseberichten zufolge haben sich die Finanzminister der Länder bei einem
Treffen in Berlin darauf geeinigt, dass die Bundesergänzungszuweisungen für
den Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die
daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige abgesenkt werden sollen.
Derzeit erhalten die ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Berlin
gemäß § 11 Absatz 3a Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) insgesamt
1 Mrd. Euro pro Jahr. Dieser Betrag soll für den Zeitraum 2011 bis 2013 auf
durchschnittlich 807 Mio. Euro pro Jahr sinken (Onlineausgabe der Leipziger
Volkszeitung vom 22. Juni 2011). Laut Pressemitteilung des Sächsischen
Städte- und Gemeindetages vom 22. Juni 2011 führt dies für die Kreisfreien
Städte und Landkreise in Sachsen zu Einnahmeverlusten von jährlich 77 Mio.
Euro. Der Präsident des Sächsischen Landkreistages e. V., Dr. Tassilo Lenk, hat
erklärt, dass jeder Landkreis in Sachsen etwa 12 Mio. Euro einbüßen würde. Die
Städte und Gemeinden seien außerdem gezwungen, die Kreisumlage um min-
destens 10 Prozent zu erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die gemäß § 11 Absatz 3a Satz 2 und Satz 3 FAG für das Jahr 2010 vor-
gesehene Überprüfung, in welcher Höhe Sonderlasten für die Länder
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen ab 2011 auszugleichen sind, stattgefunden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Ist die Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt geplant?

2. Kann aus Sicht der Bundesregierung eine Neufestsetzung der Beträge in
§ 11 Absatz 3a Satz 1 FAG auch ohne das in § 11 Absatz 3a Satz 3 und

Satz 4 vorgesehene Verfahren erfolgen?

3. Wie kommt die Höhe der geforderten Kürzung (193 Mio. Euro pro Jahr, laut
Pressemitteilung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vom 22. Juni
2011) zustande?

4. Nach welchem Schlüssel werden die verbliebenen Bundesergänzungszuwei-
sungen auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt?

Drucksache 17/6523 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Plant die Bundesregierung die eingesparten Gelder für andere Bundesländer
mit hoher struktureller Arbeitslosigkeit und daraus entstehenden überpropor-
tionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozial-
hilfe für Erwerbsfähige einzusetzen?

Wenn ja, welche Länder würden davon profitieren?

Wenn nein, wofür werden die eingesparten Mittel verwendet?

6. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzu-
legen, der die künftige Höhe der Bundesergänzungszuweisungen für den
Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die
daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige regelt?

Berlin, den 7. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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