BT-Drucksache 17/6355

zu der Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) -Drucksache 17/6309- Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung eines Ordnungsgeldes (§§ 36 bis 39 GO-BT)

Vom 29. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6355
17. Wahlperiode 29. 06. 2011

Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy
Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss)
– Drucksache 17/6309 –

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Einführung eines Ordnungsgeldes (§§ 36 bis 39 GO-BT)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. In § 36 GO-BT werden in Absatz 1 Satz 2 die Wörter „oder die Würde des
Bundestages“ gestrichen.

2. In § 37 GO-BT werden in Satz 1 die Wörter „oder der Würde des Bundes-
tages“ gestrichen.

3. § 38 GO-BT wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „oder der
Würde des Bundestages“ gestrichen.

Berlin, den 28. Juni 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Abgesehen davon, dass die Verwendung des Begriffes „Würde“ im Zusammen-
hang mit einer Institution (statt wie üblich mit einem oder mehreren Lebewesen)
grundsätzlich problematisch ist, bietet auch die Geschäftsordnung des Deutschen

Bundestages keinen Anknüpfungspunkt für ein solches Konstrukt. Zwar erwähnt
§ 7 Absatz 1 GO-BT den Begriff der „Würde des Hauses“, dabei geht es jedoch
um das genaue Gegenteil: der Bundestagspräsident stellt sich dabei vor ein Mit-
glied des Deutschen Bundestages, um dessen Ehre und Ansehen zu verteidigen.
Es geht also gerade nicht darum, die Ehre und das Ansehen des Deutschen
Bundestages vor einem Mitglied des Deutschen Bundestages zu schützen wie es
mit der Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages von den

Drucksache 17/6355 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und der Fraktion der SPD erstrebt
wird.

Erklärtes Ziel der Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
ist die Einführung eines Ordnungsgeldes durch § 37 GO-BT (neu). Es gibt dabei
weder einen Sachzusammenhang noch eine Notwendigkeit der Einführung einer
neuen Tatbestandsalternative der Verletzung der Würde des Deutschen Bundes-
tages. Diese schafft nicht mehr, sondern weniger Klarheit und Rechtssicherheit.
Es ist kein sanktionswürdiger Tatbestand ersichtlich, der nicht sowieso schon
unter den Tatbestand der Ordnungsverletzung zu subsumieren wäre.

Darüber hinaus birgt die Schaffung dieser neuen Tatbestandsalternative die Ge-
fahr, Geschmacksfragen zu sanktionieren. Im Ältestenrat des Deutschen Bun-
destages wurde das Nichttragen einer Krawatte beim Sitzungsdienst als Verlet-
zung der Würde des Deutschen Bundestages qualifiziert, mehrere Abgeordnete
sind deswegen bereits vom Schriftführerdienst ausgeschlossen worden.

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